Hallo liebes Forum,
hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen. Aus der Suche bin ich nicht ganz schlau geworden, deshalb ein neuer Thread.
Meine Freundin hat im April ihr Studium abgeschlossen und ist seit dem auf Jobsuche - leider erfolglos.
Nun hab ich ihr geraten sich mal beim Amt zu erkundigen ob ihr Unterstützung vom Staat gewährt wird.
Um sie aber dort nicht vergebens abblitzen zu lassen, möchte ich mich hier bei euch im Vorfeld erkundigen, ob sie überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.
Wie gesagt, sie ist gut 4 Monate auf Jobsuche, ist zum 01.08. zu mir ins Haus gezogen, sie hat keinerlei finanzielle Rücklagen, besitz ein altes Auto (Twingo). Aufgrund des Einzuges bei mir, haben wir ein zusätzliches gemeinschaftliches Konto eröffnet, das ausschließlich als Haushaltskonto dienen soll.
Werden wir nun bei Antragsstellung als Lebensgemeinschaft bewertet, oder haben wir die Möglichkeit
da wir ja erst 3 Wochen zusammenwohnen mit dieser 12 Monatsbewertung durchzukommen. Ist das Haushaltskonto hinderlich? Wie können wir vermeiden, dass mein Einkommen in die Betrachtung eingerechnet wird? Derzeit wohnt sie quasi kostenlos bei mir, macht ein Untermietvertrag sinn?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe