Da Du ein Recht auf Bildung hast und dies gesetzlich verankert ist , wirst Du ebenfalls während de Schule einen Teil Alg 2 bekommen , bei meiner Tochter war das auch so.
Du hast aber auch ebenfalls das Recht bei Deinen Eltern auszuziehen , da Du selbst Mutter bist.
Nur mußt Du abklären , wo da Kind gemeldet ist bzw.bei wem es lebt und da liegt dann das Problem...
Wenn dein Kind eine betreuende stelle tagsüber hat und sonst immer bei dir ist , gibt es keine schwierigkeiten.
Wenn es aber öfters bei deinen eltern ist anstatt bei dir , kann dir das amt ebenfalls die leistungen kürzen oder erst garnicht gewähren