Beiträge von kathieb79

    Da Du ein Recht auf Bildung hast und dies gesetzlich verankert ist , wirst Du ebenfalls während de Schule einen Teil Alg 2 bekommen , bei meiner Tochter war das auch so.
    Du hast aber auch ebenfalls das Recht bei Deinen Eltern auszuziehen , da Du selbst Mutter bist.
    Nur mußt Du abklären , wo da Kind gemeldet ist bzw.bei wem es lebt und da liegt dann das Problem...
    Wenn dein Kind eine betreuende stelle tagsüber hat und sonst immer bei dir ist , gibt es keine schwierigkeiten.
    Wenn es aber öfters bei deinen eltern ist anstatt bei dir , kann dir das amt ebenfalls die leistungen kürzen oder erst garnicht gewähren

    Vorsicht mit der Zusammenzieherei.Ihr seit dann eine Bedarfsgemeinschaft , das heißt ihr bekommt zwar möbel oder das was ihr braucht , aber euer geld wird zusammen gerechnet!! ich habe dasjetzt auch durch ob auf probe oder nicht , das interessiert die einfach nicht.
    Ich klage seit einem halben Jahr...Überlegt das gut , ob ihr euch den streß antut...zum leben bleibt da nicht mehr viel....