Hallo liebe Wissenden,
ich war bis 09/09 ALG 2 und bekam nur einen Teil meiner Miete von der Arge bezahlt, da ich in einer 60 m2
Wohnung wohnte; die Differenz habe ich aus der Grundsicherung bezahlt.
Nach nunmehr 8 Monaten Arbeit bin ich wieder arbeitslos und musste bei der ARGE einen komplett neuen Antrag auf ALG 2 stellen.
Nun die Frage:
Muss die ARGE für die nächsten 6 Monate die komplette Miete von 435 € warm übernehmen oder können die gleich den "reduzierten" Mietbetrag von 279 € berechnen?
Gelte ich hier als "neuer" ALG 2 ?
Ich habe keinen Änderungsantrag nach der Arbeit stellen müssen sondern einen Neuantrag, da ich länger als 3 Monate nicht mehr arbeitslos war; wie gesagt, nach 8 Monaten Arbeit wieder arbeitslos.
Habt Ihr da irgend welche Kenntnisse oder rechtliche Hinweise?
Vielen Dank.
peter