Beiträge von Dekkert

    lirafe
    Genau das Problem hatte ich auch. Die Sachbearbeiter werden hysterisch, wenn sie eine Einnahmen/Überschussrechnung nur sehen. Das kennen die nicht. Die wollen vom Arbeitgeber abgezeichnete abhakbare Angaben und nicht noch selbst rechnen. "Watt der Buer net kennt, datt fritt er nicht".
    Bei den Kosten um deine Selbständigkeit geht es darum, dass du einnahmenmindernde Fakten geltend machst. Dann aber bist du der Antragsteller. Aber selbst wenn nicht ...macht es den Leuten im eigenen Interesse so einfach wie möglich.
    Stellt euch vor, wie der optimale Kunde in ihren Augen aussieht. Der Gedankengang fiel mir vor meinem letzten Zahnarztbesuch auf. Der war über meine Ruhe - sonst habe ich immer gezittert wie Espenlaub - ganz verblüfft war. Also verlief dieser grevierende Eingriff in mein Maulwerk für alle zufriedenstellend. Fazit: Macht es den Leuten so einfach wei möglich, und schluckt etwaigen Groll hinunter.
    @ CollinsSar
    Nachtrag: Ich habe bei jeder Hotline - nicht nur Arge - immer um Rückruf gebeten. Also Name, Rufnummer hinterlassen und vor allem: den Grund so spezifiziert wie möglich. Damit der Anruf nicht zurückkommt und der Sachbearbeiter nicht weiß, was ich meine, und die Akte gerade - aus welchen Gründen auch immer - nicht einsichtbar ist. Ich habe immer einen Rückruf bekommen. Ich muss aber hinzufügen, dass ich ein Telefon mit Anrufbeantworter besitze. Und Mail und ein Faxgerät. Ich lege Wert darauf, dass Andere auch mich erreichen können. Ich hoffe nicht, dass ihr zur reinen Handygeneration gehört. Dann wirds schwieriger. Ein Handy habe ich mal gehabt und war froh, als ich es wieder los war.

    Habe ich selbst alles schon mitgemacht. Zumal man nicht immer optimal agiert und reagiert, wenn man eh schon materiell und psychisch geschwächt ist. Deswegen nochmal: die Leute anmailen. Ich vermute mal, bei euch ist das nicht anders, der Brief enthält eine Mail-Anschrift. Also mailt, dann habt ihr schon mal den Beweis. Er reagiert nicht? Dann mailt der Zentrale.
    Mailt dem Boss. Mailt den Kollegen. Und nun kommt das Kunsttück: Haltet euch ruhig! Bleibt sachlich. Auch wenn euch der Fuß brennt. Denn das Erste, was sie machen, ist mit eurer Unsachlichkeit den Anspruch vom Tisch zu wischen. Und wichtig: Egal, ist es ihnen nicht, wenn das gesamte Amt erfährt. Dem dem Sachbearbeiter mögt ihr zwar schnurzpiepegal sein, nicht egal ist ihm aber, wenn seine Kollegen und Vorgesetzte ihm damit hänseln, dass er mit seinem Job nicht fertig wird.
    Das sind meine Erfahrungen zusammengefasst. 100% Erfolg kann ich nicht versprechen. Die Sachbearbeiter sind sehr unterschiedlich. Manche kapieren es einfach nicht. Manche können sich nicht organisieren. Manche sind nach dem Motto, "Friss oder Stirb" in ihre Aufgabe reingeworfen worden. Die meisten sind nicht bösartig und es ist die eigene Aufgabe, sich zu fragen, ob man nicht irgendwas noch hätte besser machen können.
    Viel besser ist, man hat einen excellenten Sachbearbeiter und ab und zu mal Unrecht, als einen grausigen Sachbearbeiter und noch so Recht.
    Schönen Sonntag noch!

    Wenn eine Hotline als "Firwall" existiert, um den Sachbearbeiter vor Anrufen zu schützen (das ist keine Schikane, wenngleich im Ergebnis störend), dann helfen alternativ eben Schreiben per Post und Schreiben per Mail und meinetwegen drittens die Hotline. Man muss dem Sachbearbeiter so lange auf den Keks gehen, bis der sich um einen kümmert. Darauf berufen, nichts erhalten zu haben, kann er sich dann nciht mehr. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein letztes, aber gutes Mittel.
    Was deine Schwierigkeiten angeht, kann ich wenig sagen. Ein Antrag von dir sollte - wenn es nicht anders geht - nicht nur das enthalten, was du punktuell willst, sondern außerdem, was du im Ergebnis möchtest.
    Das hört sich auf den ersten Blick doppelt gemoppelt an, ich habe es nicht zum ersten Mal erlebt, dass der Sachbearbeiter die Sache erledigt glaubte, es aber so nicht war.
    Du kannst mir deine Angelegenheit nennen, wenn du willst, durch Verweis auf den Link oder per PM.

    Die FDP wäre nicht FDP, wenn sie nicht an die Hartz IV Sätze ran wollte würde. Ihr Klientel braucht Geld. Ob sie H4 nun vorher in Bürgergeld umbenennt, ist belanglos. Der FDP schweben amerikanische Verhältnisse, aber ohne hohe Haftstrafen für die Ackermänner und Zumwinkels in diesem Land. Die einzige Kraft, die sich der FDP entgegenstemmen wird, - vor ein paar Jahren hätte ich über diese These laut gelacht - wird die CSU sein.

    Du musst dir die Beispiele sinngemäß durchlesen. Sie handeln von den umgekehrten Fällen. Ein H4ler wird im Januar entlassen, bekommt sein Januargehalt im Februar und deshalb kein H4 für Februar. Aber auch: Er wird zum 1.Januar eingestellt, bekommt das Geld aber erst im Februar= H4 noch für Januar. Es geht nur darum, den Begriff "Zuflussprinzip" sinngemäß anzuwenden. Vergewissere dich bei deinem Sachbearbeiter.
    Und sei zufrieden, der Gedanke, die 1500 müssten solange gegengerechnet werden, bis sie aufgebraucht sind, widersprecht schon dem Gedanken, dass sich ein Gelderwerb von deiner Seite lohnen soll. So wie du es befürchtet hast, ist es zum Glück nicht. Studiere nochmal deinen letzten Bescheid, damit du weißt, wieviel sie von dir wollen.

    Du musst ihn nicht aufsuchen, ein Telefonat reicht.
    Es sollte aber Standard sein,
    1. dass man sich mit dem Sachbearbeiter unterhält, der darüber zu entscheiden hat, und nicht mit einer Hotline.
    2. natürlich nicht alles ausgibt wegen mickriger Zinsersparnis. Verfügungsmacht schafft Handlungsfreiheit. und ist auch die paar Euro Zins wert. Das Wertvolle an dem Geld besteht doch aus dem "es haben".


    Aus deiner Mitteilung geht nicht klar hervor, was die Arge zurück verlangt. Doch nicht deine gesamte Steuerstattung?


    Gruß

    Bei Sozialleistungen gilt das Zuflussprinzip. Erhälst du im Monat Oktober Einnahmen von 1.500 Euro, dann verwirkst du deinen Anspruch für Oktober. Ab November erhälst du wieder dein übliches Hartz IV.


    Gruß

    Habe ich das richtig verstanden? Die Arge weigert sich, dir Hartz IV zu gewähren, weil du dein Grundstück beleihen könntest? Hört sich an wie etwas für "Hart aber fair". Ich würde gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, bzw. klagen, evt. Sprungklage, einen Kreditantrag stellen, und die Ablehnung einreichen. Mal sehen, wie sich die Arge dann noch drücken will.


    Gruß


    .

    Anteile drücken sich in % aus. So kann ein Anteil nicht 38 qm sein, sondern 50%, weil du 38qm von 73 nutzt. Ist das so?
    Was haben jetzt die renovierten Wohnungsteile mit der Wohnung zu tun? Lass die Stromkosten raus, die haben nichts mit der geförderten Miete zu tun. Vergleiche nicht Werte inklusive mit Werten exklisive.
    Wenn du das nicht lernst, deine Informationen klar zu strukturieren und vor allem deine Anklagen nciht damit zu vermengen, wirst du Schwierigkeiten bekommen. Hier argumentieren keine Anhänger der Arge, aber wenn du uns hier schon misstrauisch machst...
    Also: Wieso zahlst du 80% der Gesamtmiete? Wer soll dir das abnehmen? Du möchtest gerne mehr Geld, wie auch immer.
    Und das stößt auf!

    Deine Sachverhaltsdarstellung ist verworren. Erst meckerst du, was in eine Frage nicht hineingehört.
    Richtig wäre, dass du mal darstellst,
    1. mit wievielen Leuten du die Wohnung nutzt,
    2. wie hoch die Miete ist,
    3. wie hoch deine Anteile an Raum und Miete sind,
    4. was die Arge dir zubilligt
    5. wieviel dir zusteht deiner Ansicht nach.
    Wenn die gesamte Warmmiete 454 beträgt, und dein Anteil 360 beträgt, dann werde ich genaus misstrauisch wie die Arge und Schrader. Oder mutzt du 80% der Wohnung? Klär das mal ab.

    Erst mal schönen Dank für die prompte wie ergiebige Antwort.


    Zurückbehaltung heißt wohl, er behält seine Arbeitskraft zurück. Eine fristlose Kündigung ist von meinem Bekannten wohl nicht beabsichtigt, allerdings will er da weg.
    Ist das der richtige Weg?:
    1. Er mahnt seinen Arbeitgeber am besten auf Zahlung des Arbeitslohns,
    2. meldet sich bei der Arge bzw. beim Arbeitsamt arbeitsuchend und beantragt Leistungen,
    3. stellt seine Arbeit ein oder besser, droht damit unter Fristsetzung und
    4. beginnt bei dem neuen Arbeitgeber, nachdem diese Frist ergebnislos verstrichen ist.


    Wünschenswert wäre es, wenn der AG kündigt, aber mit dem ist anscheinend nicht zu sprechen.


    @Schrader
    Der 400 Euro Job dient nur als Argument "neue Arbeitsaufnahme", falls er kündigt und das Arbeitsamt eine Kündigung ohne ausreichenden Grund annimmt, oder generell wegen Kündigung sperrt. Ich gehe dabei aus, dass die nicht sperren können, wenn er eine neue Arbeit annimmt. Aber soweit sind wir ja noch nicht.


    @Grunert
    Um diesen Vorwürfen des AG vorzubeugen, halte ich deshalb Mahnungen und Beschwerden des AN über den AG für wünschenswert.


    Könnt ihr mir die Paragraphen nennen, in denen sich die Rechtsfolgen finden?

    Hi,
    ein Bekannter vor mir möchte kündigen, weil sein Chef unregelmäßig zahlt und sich klärenden Gesprächen entzieht. Ein neuer Arbeitgeber will ihn einstellen, aber nur auf 400 Euro Basis.
    Mein Bekannter möchte seinem Arbeitgeber kündigen und Hartz IV beantragen. Er befürchtet nur, dass er gesperrt wird, weil er gekündigt hat.
    Meiner Ansicht kann er nicht gesperrt werden, wenn er dafür einen triftigen Grund (unregelmäßige Lohnzahlung) hat. Auch dass er einen neuen Job (wenn auch nur 400 Euro) spricht gegen eine Sperre.
    Was meint ihr dazu?


    mfg Dekkert