Beiträge von Dekkert

    Also ich kenne nur den Freibetrag von 100, von dem übersteigenden wird 80% abgezogen. Das lässt sich auch über den Arbeitslosengeldrechner ermitteln, der steht irgendwo auf den Seiten hier. Demnach bleiben dir 120 von 200. Steht in den Paragraphen 11 II Nr. 8 und 30 SGB2. Der Freibetrag von 165 ist veraltet. Deine sonstige Darstellung verstehe ich nicht. Wie kann jemand ALGI und ALGII nebeneinander bekommen?

    Nicht übertreiben. Ein Riesenarmutszeugnis lese ich daraus nicht. Irgendeine Kritik an etwas Bestehendem aus dem Ärmel zu ziehen, ist keine große Kunst.
    Das Gericht hat festgestellt, dass der Kinderbedarf nicht einfach mit einer Quote aus dem Erwachsenenbedarf ermittelt werden darf. Toll, aber welcher Maßstab gilt dann? Das Gericht bleibt einen Antwort schuldig. Ist auch nicht seine Aufgabe, Aber das ist die eigentliche Frage!
    Das Gericht hat festgestellt, dass Bildungsaufwendungen für Kinder vergessen wurden. Das ist schon wesentlicher. Aber was mir an diesem Urteil fehlt, ist die Feststellung, dass 359 nie und nimmer ausreichen.

    Sollte das Geld "runter" berechnet werden, muss der Staat mit noch mehr Klagen als jetzt schon rechnen. Insofern wird sich die Politik das nicht erlauben können.


    Das glaubst du doch selbst nicht.

    Noch ist nichts genaueres entschieden und auch nicht das letzte Wort gesprochen. Immerhin ist es ein großer Schritt, dass das ALG-II als Verfassungswidrig erklärt wurde.


    Er hat dem Beamtenapparat, der dies berechnete, ein gewisses Armutszeugnis ausgestellt.
    Alle werden das Urteil für sich nutzen. Die FDP wird auf das Bürgergeld drängen, d.h. diejenigen die nicht arbeiten können, bekommen noch weniger, die mit dem Nebenjob etwas mehr.

    Erst mal danke für die Antwort. Leider beantwortet sie nicht meine Frage. Weiß denn keiner, welche Vorbildung diese Leute haben, und in welcher Gehaltsgruppe sie stecken? Ich halte eine Änderung für wichtig, wenn der Gegner alles weiß, ich aber nichts.

    Ich weiß nicht, ob das Thema hierhergehört. Thema Qualifikation meiner Case-Manager.
    Für mich sind nur Frauen zuständig, so ca. 35 Jahre, die sich nach eingener Angabe als Frauen für besonders sozial fähig halten. Ich rate, dass die alle Diplom-Pädagogen oder ähnlich mit begrenzter Praxiserfahrung sind. Für eine Förderung scheinen denen weitgehend alle Kenntnisse incl. der Fördermaßnahmen zu fehlen. Wenn jemand etwas über deren berufliche Fähigkeiten weiß, und mir noch so nebenbei nennt, wo die Sache mit dem Fördern steht, wäre ich dankbar.

    Viel ist das Urteil noch nicht. Wenn aber immerhin auf die Möglichkeit besonderen Bedarfs hingewiesen wird, so ist dies ein leichter Fingerzeig, dass die 359 Euro doch nicht alles abdecken. Ich würde mit einem Antrag besonderen Bedarf an Haushaltsgegenständen, etwa Kühlschränken, Waschmaschinen oder bestimmten Kleidungsbedarf geltend machen, der nicht explizit abgedeckt ist durch Hartz IV. Das kann zumindest nicht mehr lapidar abgewiesen werden, sondern muss begründet, und damit klagefähig, abgewiesen werden.

    Ich wunder mich, dass kein Kommentar kommt. Interessiert es keinen, wohin das Geld geschleudert wird?
    Was mich noch wundert, ist, dass das Programm mich fragt, ob ich angemeldet bleiben möchte. Und das bei jeder Anmeldung.

    Was bekommt ein ehemaliger Lehrer, Gymnasium für die Sekundarstufe, an Pension? Er ist gleichzeitig ein Pflegefall, wohnt im Heim. Wieviel schießt der Staat hier noch zu?


    Seine Jahrespension betrug in 2009 38327 Euro
    Die Beihilfe für die Heimunterbringung 17112 Euro
    Jahresbrutto 55439 Euro

    Die Einkommensteuer betrug
    gut 8.000 abzüglich der gut 6.000 Einkommensteuerrrstattung für die Heimkosten


    -2000 Euro
    Seine Krankenversicherung rund -2500 Euro
    Jahresnetto 50939
    im Monat 4245
    Von 4245 kann man schon ein paar Hartz-IV Empfänger durchbringen. Aber wo soll gespart werden?


    Noch ein winziger Punkt: Wundert ihr euch, dass die Krankenversicherung mit 2500 im Jahr für einen ca. achtundsechzigjährigen Pflegefall so niedrig ist? Das kommt davon, weil die DeBeKa(Krankenversicherung) nur 30% der Krankheitskosten zahlt. Die verbleibenden 70% übernimmt der Steuerzahler.

    Die Erhöhung der Freibeträge für Vermögen ist Schnee von gestern. Freitbeträge für Einkünfte sind vage beansichtigt. Schau dir den Steuerstreit an. Ob oder gar in welcher Höhe und ab wann, weiß offizell keiner. Und komm mir nicht "mit hättest du nur Zeitung gelesen". Ich bin jeden Tag mehrfach auf WDR.de und Tagesschau.de. Dort steht alles, bevor die Zeitungen es bringen, es wird sogar teilweise in den Foren diskutiert.
    Auch ergoogeln lässt sich zu dem Thema nur Allgemeines, nichts Präzises.
    Quellen kannst du nicht nennen, du verbreitest also nur en Gerücht.


    P.S.: Ich habe mich bei der Sozialagentur vergewissert. Die haben meinen korrekten Erkenntnisnisstand vollständig und endgültig bestätigt.

    Der Freibetrag soll meines Wissens auf 400 € steigen. es kam in der letzten Zeit oft in den Nachrichten, bislang liegt der Betrag bei 100€ plus 15% vom 100. Heißt bei 300€ 130€.


    Bernie




    "kam in der letzten Zeit oft in den Nachrichten" wäre mir aufgefallen. Treib mit wichtigen Nachrichten keine Scherze!

    Nein Nicole, da hatte ich auch drüber nachgedacht, aber es ist nichts zu finden. Ab welchem Datum die Erhöhung kommen soll, steht ebenfalls in den Sternen. Ich weiß nur, dass die Gemeinden stöhnen, denn das wird, je nach Freibetragshöhe, in ihr Geldsäckel greifen. Hier erwarte ich Widerstand.

    Noch ein Nachreicher::


    (Az. L 12 AS 5765/07): Die Leistungsbehörde darf die Erstattung danach nicht in einem Monat vollständig verrechnen, sondern sie muss sie auf zwölf Kalendermonate verteilen – und dabei in jedem Monat einen 30-Euro-Freibetrag für angemessene Versicherungen berücksichtigen. Bei einer Steuererstattung von 600 Euro entfallen auf jeden Anrechnungsmonat 50 Euro, wovon nach Abzug des Euro-30-Freibetrag nur 20 Euro anrechenbar sind. So ist auch zu verfahren, wenn ein Hilfebedürftiger im Steuerjahr nur kurze Zeit gearbeitet hat, befanden die Landessozialrichter aus Baden-Württemberg.


    Das LSG Niedersachsen-Bremen befand am 4.3.2008 in einem ähnlich gelagerten Fall, dass eine gleichmäßige Aufteilung der Steuererstattung regelmäßig auf sechs Monate, längstens auf 12 Monate, erforderlich sei (Az. L 13 AS 7/06). Hiergegen ist eine Revision beim Bundessozialgericht BSG unter dem Az. B 14 AS 49/08 R anhängig.


    Mal 12 Monate, mal 6. Mal 30 Euro Freibetrag, mal nicht.
    Erst Zuflussprinzip, dann doch wieder Verteilung. Im Steuerrecht wäre das anders. Wenn nicht Zuflussprinzip, würde eine periodengerechte Gewinnzuordnung erfolgen. Dann wäre eine Steuererstattung für 2008, die in 2009 erfolgt, als Einnahme 2008 zu erfassen.
    Dieses Sozialversicherungsrecht scheint mir sehr wirr.

    Das sah allerdings mindestens ein Gericht anders.


    Die Kammer folgt jedoch nicht der Auffassung des Beklagten, dass die Berechnung gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 der ALG II – Verordnung in der Fassung vom 20.10.2004 erfolgen muss. Sie ist der Auffassung, dass eine Steuererstattung auf einen angemessenen Zeitraum aufgeteilt werden muss. Da sich die Steuererstattung auf ein Jahr bezog, ist es entgegen dem Wortlaut der Verordnung nicht angemessen, den Betrag auf eine tägliche Leistung umzurechnen. Insofern ist die Verordnung zu pauschal und berücksichtigt die unterschiedlichen Möglichkeiten von Einkünften nicht. Das Gericht hält es deshalb für angemessen, die Steuererstattung auch auf ein Jahr zu verteilen und den entsprechenden Monatsbetrag als Einkommen zu berücksichtigen. Das sind monatlich 424,19 Euro.

    Im Steuerrecht wären es keine Einnahmen, da der Erhalt einer Einkommensteuererstattung keine der sieben Einkunftsarten darstellt. Der Einnnahmebegriff des Sozialrechts wird anscheinend nur in Gerichtsurteilen oder in uns nicht zugänglichen Sozialverordnungen definiert.
    @Catwweezle
    Ich habe - leider - gerade das Gegenteil gefunden. Demnach sind Steuererstattungen zu verteilen, auf zwölf Moante nach dem Urteil enes Landessozialgerichts aus dem Oktober 2008, also ziemlich neu, aber auch keine Bundesrechtssprechung.
    Gegoogelt über "Steuererstattung ALGII

    Dann ist anscheinend ein Organisationschaos in deiner Arge gegeben. Dann würde ioh eine Sachaufsichtsbeschwerde einreichen, das heißt, du beschwerst dich nicht über das persönliche Verhalten deines Sachbearbeiters, sondern wie er deinen Fall abwickelt.
    1.DeinenFall darlegen,
    2.wie er abgewickelt wurde,
    3. und was du deiner Ansicht nach hättest erwarten dürfen.


    Ruhig die Frage stellen, ob das Wirrwarr der Stil des Sachbearbeiters oder der des Hauses ist.