Ich stehe in Verhandlungen mit einem Arbeitgeber, dem die Sozialagentur 30% EZB angeboten hat.
Dem Arbeitgeber ist das zu wenig. Er verwies auf befreundete Unternehmer, die 50%,75% und gar 85% bekommen. Nach 218 und 223 SGB III sind 50% möglich. Ich bin mir aber nicht sicher ob 16 SGBII diese Paragraphen mitumfasst. Wer hierzu was weiß, möge sich bitte melden!
Beiträge von Dekkert
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Warum zu Satz1?
Zu Satz 2: Richtig, das war wohl eine Trainingsmaßnahme mit starker Ähnlichkeit zu einem 1-Euro-Job. -
"Ich bin nicht arbeitslos" schrieb ein Kfz-mechaniker, der Arbeitslosengeld bezog, weil er nicht in eine 1-Euro-Maßnahme antreten wollte und 500 brutto verdiente. Der Sachbearbeiter der Agentur fasste dies als Tatsachenfeststellung auf und hob den Leistungsbescheid auf.
Kann so ein umgangsprachlicher Satz uminterpretiert werden?
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es leben ja fast 7 millionen menschen seit nun mehr als 5 jahren mit den hartz4-sätzen. und die wenigsten klagen darüber.
Heißt ...?
Heißt, dass die mit 359 überleben?
Heißt, dass diese Menschen sich mit ihrer Situation arrangiert haben, und sich den Rest hinzuverdienen, ob nun weiß oder schwarz. Also, die Zahl der Bettler hat zugenommen, auf Parkplätzen vor Kaufhäusern werde ich offensiv angebettelt. Die Amateure sind scheu, schüchtern, stellen sich ungeschickt den mit Tüten in der Hand den zum Auto rasenden Käufern in den Weg, und werden zornig weggeschrieen. Mir tut das Herz dabei weh, denn das sind Leute, die aussehen wie der typische Nachbar.
Ach, armer Danielo, stänker ruhig weiter deine Minderwertigkeitsgefühle ab, zum Glück hören die Meisten nicht auf dich. Die weniger Eingeschränkten nehmen diejenigen genau unter die Lupe, die oben das Geld abscheppen und arme Schweine verteufeln. -
Wie gut, du weißt es.
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Ja, aber irgendwas scheint mit deinem Job nicht zu stimmen, oder mit dir nicht zu stimmen, schwächere Charaktere brauchen welche zum Draufhacken. Der Eindruck, den du bisher hinterlassen ist der, dass du genau weißt, wie man mit 359 über die Runden kommt. Rechne das mal vor!
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Ach, der Stänkerkönig wieder. Dann trete du mal den Beweis an, wie du mit 359 auskommt, bzw. + den Zusätzen für deine Kinderchen + einiger Eventualeuro aufgrund des letzten Urteils des Bundesverfassungsgerichtes. Plumpe Phrasen und dumpfe Beleidigung sind deine tägliche Übung. Wozu das charakterlich und geistig führt, sieht man aus dem, was du ablässt. Ich argumentiere sachbezogen und klar, zwei Fremdworte für dich, schlag mal nach. Dein Guidomeister mistet mit dir nur seinen Argumentationsstall aus. Offensichtlich hast du auf dem Schwarzmarkt keine Chancen und spielst deshalb den Moralapostel.
Das ist aber dein Versagen, und da hilft dir auch dein verzweifeltes Herumgehacke auf HIVler nicht, du hast immer noch versagt.
Du bist jedenfalls nicht der bessere HIVler! -
Ich finde das auch traurig. Zumal aus den "eigenen Reihen" es immer einige gibt, die sich als was "Besseres" darstellen. Natürlich gibt es einige, die Hartz IV neben ihrer Kohle mitnehmen und damt noch protzen. Dem steht gegenüber, dass ich noch keinen gefunden habe, der mir vorrechnet wie er Monat für Monat mit 359 auskommt. Ich hatte ausdrücklich nachgefragt, ich erhielt keine Antwort.
359 reicht nicht, reicht nicht annähernd und auch das Doppelte reicht nicht. -
Och, um den war schon vorher Ruhe, ansonsten hätte ich geschwiegen. Ich hatte mich vorher zurückgehalten, versucht höflich zu bleiben, aber Apelle an Gemüt oder Verstand funktionieren ja bei bestimmten Gestalten nie. Die suchen immer nur an der Sache vorbei einen Vorwand zum Zanken. Aber ich versuche es immer wieder im Guten.
Falls das jedoch von dir eine Lehrstunde sein sollte, dann nein danke. Auf die grobe und dumme Tour kann ich auch, das ist kein Kunstwerk, Lautstärke beweist nur Leuten ohne Verstand und Gemüt was, die guten Leute kümmern sich um die Inhalte.Als Beitrag zur Sache wird deine Einlassung gerne angenommen. Dass du der Anmaßung mal ein paar Takte gesagt hast, hat gut getan.
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Danielo
Deine Dauerstänkereien nerven nur. Bisher hast du nichts von Substanz abgegeben und weichst nur aus. Übrigens: "mehr recht als schlecht mit etwas auskommen" heißt eben mit etwas auskommen. Jetzt willst du davon nichts mehr wissen und genierst dich sogar, anzugen, wie du mit 359 dein Vegetieren verteilst.. Da kann ich nur sagen:" Na toll, ein Troll !" -
Es gibt ja noch die Erfindung der Steuerklassen. Du z.B. kannst 3 wählen.
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Ich bin für würdige Bezahlung und Mindestlöhne. Gerade für Familienväter. Wäre schön, wenn jemand, etwa unter anderem Nick, mal darstellt, wie er nur Essen und Trinken - also nicht so explizit, wie Lirafe das wünscht - von 359 bestreitet. Wenn sich keiner meldet, dann geniert er/sie sich, verstehe ich auch, oder damit auskommen geht eben nicht.
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Hey, Endlich operiert mal einer mit Paragraphen
Für die Frage, ob Sozialleistungen nachträglich zu gewähren sind, ist m.E. §44, Rücknahme eines nicht begünstigenden Einzelfalls, maßgebend. Gerade 45 bespricht nur die Fälle der Sozialerschleichung ect.(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
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(4) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, für den rückwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme der Antrag.Der Verwaltungsakt ist nicht begünstigend, weil etwa ein Kühlschrank, obwohl überfällig, nicht finanziert wurde. Ich sehe nur hier aber mehrere Haken.
1.Voraussetzung: Es wurde ein Rechtsfehler begangen.
Nicht zu sehen, es wurde kein Antrag gestellt, es wurde nichts beschieden, kein Rechtsfehler möglich.
Oder 2.Vorausetzung: Es wurde ein Sachverhalt falsch gewürdigt.
Auch nicht, es wurde kein Sachverhalt gewürdigt.
Die Vorschrift hebt Rechtsfehler auf. Dazu ist aber prinzipiell die Widerspruchsfrist da. Könnte alles nachträglich geändert werden, wäe die Widerspruchsfrist unsinnig. Es ist also davon auszugehen, dass die Rechtssprechung nur bestimmte Fälle, so wie es einleitend im 44 steht, "in einzelnen Fällen", vorgesehen hat, welche, weiß ich nicht.Zu empfehlen ist die Einreichung eines Antrags in jedem Fall, weil dadurch nichts verloren werden kann.
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Sehr schön formuliert!
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Zusammenhalten sollte wir, sehe ich genauso. Zumal der ehemalige Spaßpolitiker genau diesen Streit will, Geringverdiener gegen Hartz IV. Und Erfolg hat. Die Umfragen zeigen, dass die Leute 3:2 gegen ihn sind. 40% oder 35% sind aber für eine 15% Partei ein guter Wert.
Ein anderer Punkt ist, dass auch du davon ausgehst, dass man von 359 leben kann. Meine verstorbene Oma, die Birnen eingelegt hat usw. wäre mit 359 prächtig ausgekommen. Die meisten Menschen heutzutage, wie ich, können sowas nicht.
Ich rate mal, du auch nicht. Also lass mich doch an deiner Weisheit teilhaben, ich lerne gerne dazu, und gebe ohne Weiteres zu, mich geirrt zu haben, aber beantworte mir die Frage, rechne es mir bitte vor: wie kommt man mit 359 aus? -
Der Freibetrag von 165 Euro findet sich im SGBIII, §141 I S1, das hätte ich lieber von dir gehört. Wenn man nicht alles selber macht ...
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Anscheinend steht nicht alles im Forum. Oder du findest es nicht. Ich hatte schon mehrfach um Angabe des Gesetzes und der Paragraphen gebeten, und die stehen in deinem Beitrag nicht drin, wiederholt nicht drin. Stattdessen kommen von dir anmaßende Zurechtweisungen. Deine Seite bietet auch keine Paragraphen und kann von wer weiß wann sein. Lass endlich deinen komischen Ton sein und begründe ordentlich.
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Danke für die Antwort, ALGII stockt I auf. Was es nicht alles gibt.
Ein spezieller Freibetrag für ALGI widerspricht meinem Verständnis für Rechtlichkeit.
Wo "mein" Freibetrag steht, nannte ich schon. Unter welchem Paragraph ist denn der 165er zu finden? -
und auskennen tue ich mich schon. habe familie und freunde denen es genauso schlecht geht wie dir. aber 359 euro zum leben sollten schon ausreichen. ich habe einen telearbeitsplatz!
Ich glaub dir alles und gön dir alles und will dir nichts in Abrede stellen.ja, ich will mit meinen antworten bedürftigen eine hilfestellung geben, aber auch leuten wie gale smith in die schranken weisen!;)
Wen du in die Schranken weist, bleibt dir überlassen, aber eine Hilfestellung waren deine Ausführungen nicht, eher hast du Hilfebedürftige.auf ihren Platz gesetzt.und auskennen tue ich mich schon. habe familie und freunde denen es genauso schlecht geht wie dir. aber 359 euro zum leben sollten schon ausreichen.
Mir gehts eben nicht so schlecht, deswegen graut mir vor der Vorstellung mit 359 auskommen zu müssen.
Löcher mal deine Bekanntschaft, ob die nicht doch noch irgendwie Geld bekommen. Das muss ja kein Sozialbetrug sein. Oder dann soll mir mal jemand erzählen, wie mit 359 zu wirtschaften ist. -
Moment! Du hast geschrieben: klar reichen die aus. und das schon mehr als 5 jahre.
Dann kennst du dich also gar nicht aus und tönst nur herum.
Bist du sicher, dass du im richtigen Forum bis?