Beiträge von Tamy*

    Ja, aber es muss eben immer einen Kindergeldberechtigten geben. Bei Minderjährigen ist das immer der Elternteil, bei dem das Kind lebt (wenn es mit beiden zusammenlebt, stellt sich die Frage nicht). Bei Volljährigen ist der berechtigt, der den höchsten Unterhalt zahlt. Zahlt keiner Unterhalt, weiß die Kindergeldkasse nicht, wer jetzt der Berechtigte ist. Das kann man beim Familiengericht klären lassen, wobei ich aber der Meinung bin, dass die einfache Erklärung der Elternteile (also die Mutter bestätigt: "Bin einverstanden, dass der Vater Berechtigter ist." auch ausreichen sollte. Aber ganz sicher bin ich mir nicht. Ist ja nicht meine Baustelle...


    Turtle


    Ja das ist richtig.. Ich find das ganze auch sehr kompliziert, aber abwarten ich hoffe nur, dass bald endlich mal darüber entschieden wird.. Wie sieht denn so eine Entscheidung eigentlich aus? Weiß das jemand? Vielleicht wie ein Beschluss oder so? Oder ist das einfach nur ein Schriftsatz vom Gericht? Würde mich auch mal interessieren.. :D

    Verstehe ich nicht so richtig.Wenn dein Vater den Antrag ausgefüllt hat und zugestimmt hat das das Kindergeld auf dein Konto gezahlt wird wieso kann dann ein Kindergeldberechtigter nicht ausfindig gemacht werden?


    Laut Kindergeldkasse weil keiner meiner Elterteile Unterhalt für mich zahlt.

    Ich frage mich, was das für eine Anwältin ist, die dir nicht sagt, dass du PKH / VKH beantragen sollst. Vor allem weils für die Anwältin auch ein sehr großer Vorteil ist, da sonst eben genau dies passiert, was geschehen ist..

    Hallo Kitty,
    danke für deine Antwort. Nun es ist so: Mein Vater hat den Kindergeldantrag ausgefüllt und das Kindergeld soll an mich bzw auf mein Konto ausgezahlt/gezahlt werden. Deswegen meinte ich, dass ich das Kindergeld beantragt habe.


    Vorher hatte meine Mutter das Kindergeld bekommen für mich und meinen Bruder, da ich aber keinen Kontakt zu meiner Mutter habe, hat mein Vater das Geld beantragt.

    Hallo liebe User, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.


    Ich habe vor etwa einem Monat Kindegreld beantragt. Habe nun vor gut einer Woche dann endlich Post bekommen, mit einem etwas, naja niederschmetternder Nachricht. Im Schreiben der Familienkasse wurde ich darüber informiert, dass über mein Antrag derzeit nicht entschieden werden kann, weil keiner meiner Elternteile Unterhalt zahlt und somit kein Kindergeldberechtigter ermittelt werden kann.
    Außerdem solle ich doch einen Antrag auf Kindergeldberechtigung beim Amtsgericht stellen, was ich auch getan habe. Jedoch habe ich diesen Antrag ausgefüllt und unterschrieben und angekreuzt, dass mein Vater das Kindergeld bekommen und dieses auf mich übergeleitet werden soll.


    Nun meine Frage: Ist es überhaupt möglich, dass ich den Antrag ausfüllen und unterschreiben kann, oder muss das ein Elternteil von mir machen? Ich meine, der Wisch ist sowieso schon raus, allerdings könnte es ja sein, dass nichts positives vom Gericht zurückkommt und der Antrag nochmals gestellt werden muss, von einem meiner Elterteile. Die zweite Frage ist: Wie lange dauert die Bearbeitung eines solchen Antrages überhaupt?
    Und zu guter Letzt: Trifft das AG eigentlich die Entscheidung mit berücksichtigung des Antrages oder können die das so machen, wie sie möchten? Also ich habe jetzt ausgewählt dass mein Vater der berechtigte sein soll, können die aber auch entscheiden, dass meine Mutter berechtigt ist, oder wie funktioniert das? Was ich damit meine, ist automatisch der Antragssteller (oder in dem Fall der Wunsch des AS) der Kindergeldberechtigte oder haben die da bestimmte Kriterien?


    Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
    Liebe Grüße Tamy

    Es geht darum, dass ich irgendeine Leistung beziehe, mit der ich die Mietkosten tilgen kann. Hauptsächlich geht es dabei auch nur um die Mietkosten. Ich brauche gar nicht mehr als eine Erstattung dieser Kosten. Ich brauche keine Laufereien, die im Endeffekt doch nichts bringen. Wichtig ist nur, dass eben diese knapp 200 € von irgendwoher kommen, sodass ich Sie meiner Mutter zahlen kann. Kindergeld bekomme ich derzeit nicht und wenn es doch so einfach ist, dass dadurch die Kosten gedeckt werden können, warum sich also viel Arbeit machen?

    Ohje das hört sich wahnsinnig kompliziert an und sieht auch so aus.
    Ich hab den Großteil der Rechnung schon verstanden. Allerdings würde mich interessieren wie sich der Meitanteil zusammensetzt. Wird der von der Arge bestimmt oder wie funktioniert das? Fakt ist ja, dass ich etwa 180 € im Monat an Miete zahlen muss, wobei schon die Stromkosten mit drin sind. Kann ich also dann von diesem Betrag ausgehen oder wie wird das gerechnet?


    Achja und noch eine Frage nebenbei:
    Ich bekomme zur Zeit kein Kindergeld, könnte aber beantragt werden. Allerdings hab ich nun gelesen, dass die Eltern das Geld beantragen müssen und nicht ich. Stimmt das oder wie ist das geregelt? Und wie ist das, wenn vor einigen Jahren unrechtmäßig Kindergeld bezogen wurde von der Mutter, welches sie mittlerweile aber wieder vollständig zurückgezahlt hat. Kann das Kindergeld nicht einfach von mir beantragt werden?

    Hallo, nochmals vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Es wäre im Prinzip total egal ob ich nun mehr Geld als den Mitanteil bekomme oder eben nur diesen. Hauptsächlich möchte ich ja, dass von den Sozialleistungen die Miete übernommen wird. Sodass ich diesen nicht mehr zu tragen habe. Was den Rest angeht, also das Gehalt der Ausbildung, das würde vollkommen ausreichen.


    Ich habe nur Angst, dass die Ämter mir irgendwie einen Strick daraus drehen könnten, dass meine Mutter nicht mehr in dieser Wohnung wohnt und nur einen Wohnsitz angemeldet hat, obwohl sie einen davon als Zweitwohnsitz angeben müsste und somit mehr Steuern für sie anfallen würden. Nicht dass nachher noch Probleme entstehen, die ich gar nicht gebrauchen kann. Oder gibt es gar eine Möglichkeit sich selbst eine Wohnung zu suchen, die man mit entsprechenden Leistungen finanzieren könnte?


    P.S: Danke für die Links, werde Sie mir gleich mal ansehen.

    Danke für die Antwort.


    Zu der Situation mit meiner Mutter muss ich folgendes noch hinzufügen:
    Meine Mutter steht zwar noch im Mietvertrag drin, ist aber nicht mehr in dieser Wohnung gemeldet, sondern in der sie jetzt wohnt. Außerdem wohnt mein Bruder mittlerweile mit in dieser Wohnung und ist auch unter dieser Adresse gemeldet. Gibt es da dann eine Möglichkeit irgendwie Geld zu beziehen?

    Hallo liebes Forum.
    Ich bin 23 und fange im August eine Ausbildung an. Ich wohne derzeit noch bei meiner Mutter. Eigentlich..
    Diese ist vor einiger Zeit ausgezogen aus der Wohnung und ich wohne quasi allein in der Wohnung. Das heißt, meine Mutter zahlt Miete für diese Wohnung, wohnt aber nicht mehr hier. Bisher ist es so verlaufen, dass ich meiner Mutter etwas zur Miete dazugezahlt habe. Dabei handelt es sich um etwa 200 €.
    Bisher habe ich einen 400 € Job ausgeübt. In der Ausbildung werde ich aber etwas weniger verdienen. Etwa 350 € netto oder so. Nun ist meine Frage an euch:


    Welche Sozialleistungen kann ich beantragen um mein Gehalt ein wenig "aufzustocken"?
    BAB kommt für mich laut dieser Internetseite nicht in Frage, da der Ausbildungsbetrieb im selben Ort (sogar selben Stadtteil, etwa 5 Minuten Fußweg) liegt. Gibt es da irgendwelche Ausnahmeregelungen oder steht mir das überhaupt nicht zu? Wie sieht es aus mit einem Wohngeldzuschuss? Ich habe ebenfalls hier gelesen, dass dies nur geht, wenn andere Mitglieder/Bewohner dieser Wohnung ebenfalls Wohngeld beziehen.
    Die einzige Möglichkeit wäre meines Wissens also nur das Kindergeld. Und dies steht mir zu, da ich noch keine 25 bin und dies meine erste Ausbildung wäre.


    Vielleicht hat ja jemand von euch eine Ahnung oder gar Erfahrung, welche Leistungen man beziehen könnte. Kenne mich damit nicht wirklich aus. Und möchte mir unnötige Wege zu Ämtern sparen.
    Falls noch Fragen offen sind, stellt sie mir einfach. Werde dann so schnell wie möglich Antworten.
    Danke schonmal im Vorraus.


    Lg Tamy

    Hallo, schwierige Situation.
    Ich weiß es ehrlich gesasgt auch nicht, aber ich denke nun nicht, dass du für seinen sohn aufkommen musst, wenn dann eher dein mann oder die mutter deines stifsohnes. aber da dein mann es nicht kann, und ich denke er wird es auch nicht zahlen müssen, bleibt dann nur noch die mutter und was mit der ist weiß ich auch nicht. ich finde gerade in einem solchen fall können die ämter für aufkommen, besser als wenn man irgendwelche leute in unnötige maßnahmen stekct die tausende von euro kosten. naja wie auch immer, ich sehe grad dass der fall schon was länger her ist, hat sich denn mittlerweile was getan?

    Hallo danke für die antwort. Ja wir sind hier gemeldet, also ich sowieso, von anfang an. ich steh ja auch im mietvertrag, also ich bin die zweite angegebene person. der vermieter wird uns die wohnung nicht vermieten, da er keine mieter vom amt haben möchte, das hat er von vornherein gesagt. deswegen ist es auch nicht möglich. ist schon ganz schön verzwickt ich weiß. Hab auch schon über alles nachgedacht, aber auch diese möglichkeit kommt nunmal nicht in frage.. leider..

    ja das weiß ich auch, hab ich wahrscheinlich in nächster zeit auch vor. hab ich ja geschrieben auch, dass ich weiß dass man es nur dann bekommt, meine frage aber auch ist, ob man sich auch arbeitsuchend melden muß, wenn man nen 400€ job macht oder ob man dann nur den nachweis des arbeitgebers braucht..

    Hallo, nunmal zu meiner Situation.
    Ich bin 2008 mit meiner Mutter in eine 2 Zimmer Wohnung gezogen.
    Ende 2008 ist dann mein Bruder von seinem vorherigen Zuhuase rausgeflogen und brauchte dringend ne Unterkunft, ich hab dann vorgeschlagen, dass er bei uns wohnen kann bis er was eigenen gefunden hat.
    Dazu kam es aber nicht, also er hat nichts eigenes gefunden.
    Meine Mutter hat 2009 einen neuen Partner kennengelernt und ist nach nur 3 (!!!) Wochen kennen, zu ihm gezogen. Anfangs wollte sie auch kein Geld von uns haben, aber seit einiger Zeit möchte sie von mir und meinem Bruder jeweils 130€ haben und in nächster Zeit möchte sie von jedem von uns 230€ haben. Für die Wohnung halt. Leider bin ich derzeit arbeitssuchend und bekomme keinerlei geld von ämtern oder sonstiges. mein bruder hat auch nur einen 400€ job und kann halt auch nicht diese 230 € aufbringen. genauso wenig wie ich. meine mutter kann die weiteren kosten nicht tragen, sagt sie jedenfalls und möchte deswegen von uns das geld haben. andererseits würde sie die wohnung kündigen. diesen monat noch wird sie ihren neuen typen heiraten und wir wissen auch nicht wie es weitergehen soll. bisher haben freunde mir die miete finanziert nur weiß ich nicht wie es in zukunft aussehen soll. auf dem amt war ich deswegen auch schon, allerdings sagte mir die dame dort, sehr nett, dass sie nicht für mich tun kann, wenn ich noch hier wohne. soll also heißen, dass sie mir erst dann helfen kann, wenn die wohnung gekündigt ist und ich halb auf der straße sitze. das kann es doch nicht sein. jedenfalls bin ich dann natürlich wieder sehr sauer, gekränkt und einfach total enttäuscht abgezischt. ich hab mit dem amt eh keine guten erfahrungen gemacht, dort haben sie mich immer persönlich angegriffen und mich nieder gemacht usw, aber das steht ja jetzt gar nicht zur debatte. von freundinnen hab ich gehört, dass sie das gar nicht machen kann, dass sie sich auch strafbar macht, weil sie unterhaltspflichtig ist usw. (ich 21, bruder 23).
    Was kann man in einer solchen Situation tun? Kann man irgendwie die Mutter dazu bringen, dass sie das geld trotzdem zahlt oder so? Wenn ja, wie? Ich hab halt einfach angst, dass wenn ich irgendwelche schritte gegen sie einleite, dass sie einfach die wohnung kündigt und wir ohnehin auf der straße sitzen. übrigens, der vermieter weiß nicht, dass meine mutter weg ist und stattdessen mein bruder hier ist. und wissen darf er das auch nicht, weil er sonst die wohnung frostlos kündigen kann und wir ja dann auch obdachlos wären.
    außerdem würd ich gern wissen, unter welchen umständen man kindergeld bekommen kann?
    ich weiß, dass man sich arbeitsuchend oder ausbildungsuchen melden muß beim amt, damit man das geld bekommt, aber wie sieht das aus, wenn man einen 400€ job macht? braucht man da nachweise? und bekommt man das geld dann auch? ich weiß einfach nicht mehr weiter... hoffe einer von euch kann mir helfen. Danke schonmal im vorraus..


    Lg

    So war also heute beim Amt und es war auch so wie ich es erwartet habe.
    Das Amt kann nichts für mich tun, da ich ja zuhause wohne und ich ja quasi kostenlos wohnen kann.
    Und als ich ihr dann gesagt hab, dass meine Mutter einfach die Wohnung kündigen kann, meinte die Tussi nur ganz trocken, dass selbst dann eine Kündigungsfrist von 3 Monaten besteht. Lustig ist ja nur, dass ich seit mehr als einem Monat nichts mehr von meiner Mutter gehört habe und sie mir auch nicht sagen wird wenn sie die wohnung kündigt. Andererseits kann sie mir ja auch morgen sagen, dass ich rausmuß, wer weiß. Ich find es nur toll, dass einem immer nur dann geholfen wird, wenn es schon fast zu spät ist.
    Das einzige was die mir anbieten wollten war ein 1€-Job, aber das liegt nicht in meinem Interesse..


    Was für Möglichkeiten gibt es denn sonst noch?

    also mit 600€ im montat kannst dub davon ausgehen, dass du geld vom wohnungsamt bekommst.
    geh einfach mal hin und frage nach, beim wohnungsamt dauert es auch nicht immer so lang wie bei der arge, jedenfalls ist es bei uns so.