Hallo Kitty,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Danke für den Hinweis mit dem Unterhalt, auf diesen Gedanken bin ich noch gar nicht gekommen.
Ich hab gerade auf einer anderen seite gelesen, das ab 1.8 ein neues gesetz wegen erreichbarkeit eingeführt werden soll wo eben auch schüler über 16 , ohne das sie dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen erreichbar sein müssen, ausser sie haben eine sondergenehmigung ?
bin nun ziemlich verwirrt, hoffentlich weiss meine Bearbeiterin noch nichts davon.
liebe grüsse willow