Also davon, dass die jemanden dazu gezwungen haben, vom Einkommen seiner Ehefrau ein Taschengeld zu geben, von dem die wiederum dann die Tochter unterhalten muss, habe ich noch nichts gehört. Wenn deine Tochter als Mitglied in eurem Haushalt lebt, dann werdet wohl ihr Drei als BG-Mitglieder gewertet werden und das gemeinsame Einkommen (also Einkommen des Jetzt-Ehemannes und das staatliche Kindergeld) werden als Einkomen gewertet. Ich würde Kindergeldzuschlag (das sind, wenn der leibliche Vater nicht zahlt, 140 €) beantragen. Die erhaltet ihr definitiv, wenn kein weiteres ALG II gezahlt werden sollte. Dann hast du für deine Tochter monatlich 304 €. Im Übrigen würde ich sie neben der Wohnsituation und natürlich leiblichen Versorgung nicht weiter unterstützen, also kein Taschengeld, keine Klamotten und so weiter. Im Falle eines Neffen hat das funktioniert. Vielleicht steigt so auch bei deiner Tochter die Motivation, sich arbeitsmäßig zu orientieren.
Aber genau das hat jener vom Amt gesag, Taschengeld an die Ehefrau welches zum Wohl meiner Tochter dann als Unterhalt zählt, da ich kein Einkommen habe. Da ich in jetziger Ehe einen Sohn noch von 14 habe,müsste das Kindergeld für 2 und das Nettoeinkommen meines Mannes von 1200,- Euro für eine
4 köpfige Famile reichen? Werde aber jetzt mal den Kinderzuschlag einreichen, der müsste uns zu-
stehn.Mein Exmann hat den Unterhalt eingestellt als sie 18 wurde, mit der Begründung er müsse
jetzt, da sie volljährig ist nicht mehr zahlen.