Beiträge von Mama5

    Also davon, dass die jemanden dazu gezwungen haben, vom Einkommen seiner Ehefrau ein Taschengeld zu geben, von dem die wiederum dann die Tochter unterhalten muss, habe ich noch nichts gehört. Wenn deine Tochter als Mitglied in eurem Haushalt lebt, dann werdet wohl ihr Drei als BG-Mitglieder gewertet werden und das gemeinsame Einkommen (also Einkommen des Jetzt-Ehemannes und das staatliche Kindergeld) werden als Einkomen gewertet. Ich würde Kindergeldzuschlag (das sind, wenn der leibliche Vater nicht zahlt, 140 €) beantragen. Die erhaltet ihr definitiv, wenn kein weiteres ALG II gezahlt werden sollte. Dann hast du für deine Tochter monatlich 304 €. Im Übrigen würde ich sie neben der Wohnsituation und natürlich leiblichen Versorgung nicht weiter unterstützen, also kein Taschengeld, keine Klamotten und so weiter. Im Falle eines Neffen hat das funktioniert. Vielleicht steigt so auch bei deiner Tochter die Motivation, sich arbeitsmäßig zu orientieren.


    Aber genau das hat jener vom Amt gesag, Taschengeld an die Ehefrau welches zum Wohl meiner Tochter dann als Unterhalt zählt, da ich kein Einkommen habe. Da ich in jetziger Ehe einen Sohn noch von 14 habe,müsste das Kindergeld für 2 und das Nettoeinkommen meines Mannes von 1200,- Euro für eine
    4 köpfige Famile reichen? Werde aber jetzt mal den Kinderzuschlag einreichen, der müsste uns zu-
    stehn.Mein Exmann hat den Unterhalt eingestellt als sie 18 wurde, mit der Begründung er müsse
    jetzt, da sie volljährig ist nicht mehr zahlen.

    Der leibliche Vater und du - ihr - und nicht dein jetziger Ehemann - seid für eure gemeinsame Tochter unterhaltsverpflichtet. Selbst wenn sie jetzt ausziehen wollte, ginge das nicht. Das Kindergeld steht euch für sie ja weiterhin zu; im übrigen würde ich sie hinsichtlich Taschengeld, Kleidung und allem weiteren auch stark einschränken, damit sie ggf. überhaupt eine Motivation findet, etwas zielstrebiger und orientierter für ihre Zukunft zu handeln, sich zu engangieren. Vorhaltungen, viel Gelaber etc. nützen nichts.



    Servus, die vom Amt belangen aber den Stiefvater, da ich durch schwere Krankheit begingt kein Einkommen habe.Mir steht ein Taschengeld als Ehefrau zu und dieses muss zum Unterhalt meiner Tochter dienen.( Ähm von 1200,-Euro, da ist null Luft) Meine Tochter lebte bis jetzt in unserem Haushalt, Kindergeld wurde bezogen, daher wird der leibliche Vater nicht belangt. Langsam verstehe ich gar nix mehr. Würde ich sterben, dann erst kommt der leibliche Vater in Betracht, da meine Tochter nicht adoptiert wurde. Langsam frage ich mich was diese ganze Gesetzesklüngelei soll.Da beisst sich ja die Katze in den Schwanz.

    Ich weiß jetzt nicht warum man euch eine Haftstrafe angedroht hat denn was hat eure Familäre Situation mit der Insolvenz zu tun.Zunächst mal ist es so das ihr sicher für eure Tochter die ja mit 19 Jahre deutlich unter der 25 Regelung liegt unterhaltspflichtig seid.Allerdings muß sie auch dafür Sorge tragen das sie eine Ausbildung macht und kann sich nicht darauf berufen nur Tochter zu sein und euch in Anspruch zu nehmen.Bei drei abgebrochenen Lehren ist meiner Meinung nach eure Geduld genug strapaziert.Nun werdet ihr sie nicht einfach vor die Türe setzen können denn vom Amt wird sie nichts bekommen aber es steht ja nirgens geschrieben das ihr alles für sie bezahlen müßt.Ich würde ihr nur das Notwendigste geben und keinerlei Luxusartikel wie z.B. Handy,Kinobesuch,Disco usw.Sie würde von mir auch kein Taschengeld bekommen da ihr sowieso rechnen müßt.Ich denke wenn du das konsequent durchhälst wird sie sich von alleine um eine Ausbildung kümmern.Dein großer Sohn kann ja trotzdem ausziehen und ihr müßtet vielleicht in Erwägung ziehen eine andere Wohnung zu ziehen.Versuche mal einen ALG2 Rechner denn bei euren Einkommen könnte es sein das ihr vielleicht Leistungen bekommen würdet.Die Wohnung ist aber sicher zu teuer.Bezieht ihr denn bereits Wohngeld?


    [B]
    Servus,
    nein wir beziehen kein Wohngeld, dank meines grossen Sohnes war es nicht erforderlich.
    Selbst wenn wir eine Wohnung kleiner suchen, sind 1200,-Euro für 3 Personen mager,
    kommt noch meine Tochter mit, sind 4 Personen plus 2mal Kindergeld auch eher dürftig.
    Ausziehen möchten wir ja, mein Sohn ist bereits 28 und hat ein Anrecht auf sein eigenes
    Leben.Meine Tochter will aber ausziehen und uns jetzt, in dem Falle ihren Stiefvater verklagen
    auf Unterhalt ( aber wovon?). In der Tat war ich auch erstaunt was nun unsere Insolvenz mit unserer privaten Lage zu tun hat?Aber so leicht lasse ich mir nicht drohen, bin keine 20 mehr:)
    LG,Gabi
    [/B]

    Grins, das sehe ich anders als Mutter von 5 Kindern.Jedes entwickelt sich anders, und auch in dem Sinne die Faulheit.Auch ich habe eine Tochter mit 19, die alles abbricht, kein Ziel vor Augen und seit dem neuem Gesetz,Kinder müssen bis 25 Jahren zu Hause bleiben, kommt immer ihr Satz: Was wollt ihr, ich kann machen was ich will, ihr macht Euch strafbar, wenn ihr mich raus wirft .Ich bin schwere Diabetikerin, daru Krebskranke, Einkommen null zur Zeit. Mein Mann ihr Stiefvater soll nun für sie aufkommen laut Amt. Damit wir nicht aus dem Haus fliegen, unterstützt mich noch mein Sohn 28 aus erster Ehe, wagt es nicht auszuziehn um sein eigenes Leben zu führen.Einen gemeinsamen Sohn, 14 haben wir auch noch zu versorgen und mein Mann, der sogenannte Stievater meiner Tochter soll jetzt unterhaltflichtog sein bis 25 Jahre mit 1200,- Euro netto + Insolvens? Sorry, aber es gibt auch Grenzfälle und wo bleiben die Rechte der Eltern?Ein nettes Miteinander wäre mir auch lieber, nur sieht die Realität oft anders aus. Dein Kommentar ist mir zu einseitig und auch etwas anmassend für geplagte Eltern, die wirklich alles versucht haben um einen guten Menschen zu erziehen mit Rechten und Pflichten.. LG, Gabi

    Servus, ich bin neu verheiratet seit 14 Jahren und habe aus dieser Ehe einen Sohn. In meinem Haushalt leben noch meine Tochter,19 und mein Sohn, 28 aus erster Ehe. Mein Sohn möchte jetzt ausziehen, er arbeitet auch und irgendwann wirds auch mal Zeit. Meine Tochter aus erster Ehe hat 3 Lehren abgebrochen, ist auch sonst unmotiviert gewisse Ziele eines Jobs zu agieren. Wenn jedoch jetzt mein Sohn auszieht können wir die Miete von dem Haus von 850,- Euro nicht mehr alleine tragen. Mein Mann und ich haben Insolvenz, sein Verdienst sind netto 1200,. Euro. Davon muss dann eine 3 köpfige Familie leben, geht auch, wenn man sich einschränkt.Nur will mein Mann nicht meine Tochter aus erster Ehe bis das sie 25 Jahre ist mitschleppen, durchfüttern, da eh schon zu wenig ist. Meine Tochter will zudem auch ausziehn, wollte Sozialhilfe beantragen, wurde jedoch sofort abgelehnt mit der Begründung der Stiefvater hätte das Kindergeld bezogen, jetzt muss er für meine Tochter bis 25 aufkommen, dazu würden wir uns strafbar machen, da wir Insolvenz haben und in einer Wohlgefälligkeitsphase uns befinden. Uns wurde sogar Haft angedroht beim Gespräch beim Amt. Ich bin nicht berufstätig, schwere Diabetikerin seit vorigem Jahr und habe Darmkrebs. Damit wir weiter im Haus leben können, hat mein Sohn den Plan verworfen auszuziehn, damit er helfen kann.Das ist aber kein Zustand auf Dauer. Soll ich mir einen Anwalt nehmen oder was kann man da machen? LG, Gabi