Hallo ins Forum,
als HartzIV-Empfänger und paralleler Selbstständigkeit erhalten wir fast monatlich Änderungsmitteilungen aufgrund abgegebener Gewinnermittlungen. Das ist etwas ungewöhnlich, wurde uns von unserem Ansprechpartner bei der Arge mitgeteilt.
In diesen Änderungsmitteilungen sind aufgrund Gewinnermittlungen jedesmal neuberechnete Leistungen aufgeführt. Letztens erhielten wir eine Rückzahlaufforderung in Höhe von 2.600.- und jetzt fast einen Monat später eine Nachzahlung in Höhe von fast 3.500.-
Das haut doch vorne und hinten nicht hin.
Wo ist ein Anlaufpunkt für uns, der diese ganzen Änderungsmitteilungen neutral überprüfen kann?
Diese Berechnungsbögen sind für einen Laien kaum zu verstehen.