Beiträge von arc-en-ciel

    Hallo,


    auf Grund länger anhaltender Krankheit erhielt ich bis August 2009 Krankengeld.
    Seit September 2009 erhalte ich - auf Grund der Aussteuerung von der Krankenkasse - ALG I.
    Nun wurde mir rückwirkend zum 01.08.2009 eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt.
    Die Nachzahlung vom Rententräger erhalte ich demnächst überwiesen.


    Nun meine Frage: Muss ich das komplette ALG I an die Arbeitsagentur zurückzahlen, oder nur die Differenz zwischen der Rente und ALG I?


    Danke im Voraus für Eure Antworten!


    Guten Tag... ;)


    Am 12.08.2009 (Mittwoch) "muss" ich aus gesundheitlichen Gründen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.


    Wenn der Antrag bewilligt wird und ich eine volle Erwerbsminderungsrente erhalte, beträgt die Differenz zwischen meinem aktuellen Gehalt und der Rente rund 700 Euro!


    Frage: Bekomme ich von irgendeiner Stelle die Differenz bezahlt? Es ist ja immerhin ne Menge Geld, die mir dann fehlt! :(


    Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort!!

    Guten Tag... ;)


    Am 12.08.2009 (MIttwoch) "muss" ich aus gesundheitlichen Gründen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.


    Wenn der Antrag bewilligt wird und ich eine volle Erwerbsminderungsrente erhalte, beträgt die Differenz zwischen meinem aktuellen Gehalt und der Rente rund 700 Euro!


    Frage: Bekomme ich von irgendeiner Stelle die Differenz bezahlt? Es ist ja immerhin ne Menge Geld, die mir dann fehlt! :(


    Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort!!

    Ein Hallöle an alle... ;)


    Ich habe mehr oder weniger ein Problem und hoffe, dass ihr mir da in irgendeiner Art und Weise helfen könnt!?! :confused:


    Dazu hier erstmal kurz meine Biografie:


    Von 12/2007 bis 05/2009 war ich arbeitsunfähig und habe Krankengeld erhalten; bzw. Übergangsgeld vom Rententräger während einer Reha im Jahr 2008.
    Von 05/2009 bis 19.07.2009 war ich wieder arbeitsfähig.
    Seit dem 20.07.2009 bin ich nun wieder arbeitsunfähig und mein Krankengeldanspruch endete am 23.07.2009.
    Bis 30.08.2009 habe ich nun Anspruch auf Lohnfortzahlung durch meinen Arbeitgeber. Meine Arbeitsunfähigkeit bleibt auf jeden Fall über den 30.08.2009 hinaus bestehen.
    Danach erhalte ich - nach Aussage meiner Krankenkasse - kein Krankengeld mehr, kein Arbeitslosengeld und auch kein Gehalt von meinem Arbeitgeber.
    Am Mittwoch (12.08.2009) habe ich einen Termin bei Deutschen Rentenversicherung Bund, um meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente abzugeben. Doch nun die Frage: Von wem bekomme ich Geld, bis der Rententräger über meinen Antrag auf Erwerbsminderungs-Rente entschieden hat; d. h. ab dem 31.08. bzw. 01.09.2009?? :confused:


    Ich hoffe, dass ich alles nachvollziehbar beschrieben habe!? Wenn nicht, dann bitte kurz anschreiben! :o


    Danke im Voraus für Eure Mithilfe....

    Ein Hallöle an alle... ;)


    Ich habe mehr oder weniger ein Problem und hoffe, dass ihr mir da in irgendeiner Art und Weise helfen könnt!?! :confused:


    Dazu hier erstmal kurz meine Biografie:


    Von 12/2007 bis 05/2009 war ich arbeitsunfähig und habe Krankengeld erhalten; bzw. Übergangsgeld vom Rententräger während einer Reha im Jahr 2008.
    Von 05/2009 bis 19.07.2009 war ich wieder arbeitsfähig.
    Seit dem 20.07.2009 bin ich nun wieder arbeitsunfähig und mein Krankengeldanspruch endete am 23.07.2009.
    Bis 30.08.2009 habe ich nun Anspruch auf Lohnfortzahlung durch meinen Arbeitgeber. Meine Arbeitsunfähigkeit bleibt auf jeden Fall über den 30.08.2009 hinaus bestehen.
    Danach erhalte ich - nach Aussage meiner Krankenkasse - kein Krankengeld mehr, kein Arbeitslosengeld und auch kein Gehalt von meinem Arbeitgeber.
    Am Mittwoch (12.08.2009) habe ich einen Termin bei Deutschen Rentenversicherung Bund, um meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente abzugeben. Doch nun die Frage: Von wem bekomme ich Geld, bis der Rententräger über meinen Antrag auf Erwerbsminderungs-Rente entschieden hat; d. h. ab dem 31.08. bzw. 01.09.2009?? :confused:


    Ich hoffe, dass ich alles nachvollziehbar beschrieben habe!? Wenn nicht, dann bitte kurz anschreiben! :o


    Danke im Voraus für Eure Mithilfe....

    Ein Hallöle an alle... ;)


    Ich habe mehr oder weniger ein Problem und hoffe, dass ihr mir da in irgendeiner Art und Weise helfen könnt!?! :confused:


    Dazu hier erstmal kurz meine Biografie:


    Von 12/2007 bis 05/2009 war ich arbeitsunfähig und habe Krankengeld erhalten; bzw. Übergangsgeld vom Rententräger während einer Reha im Jahr 2008.
    Von 05/2009 bis 19.07.2009 war ich wieder arbeitsfähig.
    Seit dem 20.07.2009 bin ich nun wieder arbeitsunfähig und mein Krankengeldanspruch endete am 23.07.2009.
    Bis 30.08.2009 habe ich nun Anspruch auf Lohnfortzahlung durch meinen Arbeitgeber. Meine Arbeitsunfähigkeit bleibt auf jeden Fall über den 30.08.2009 hinaus bestehen.
    Danach erhalte ich - nach Aussage meiner Krankenkasse - kein Krankengeld mehr, kein Arbeitslosengeld und auch kein Gehalt von meinem Arbeitgeber.
    Am Mittwoch (12.08.2009) habe ich einen Termin bei Deutschen Rentenversicherung Bund, um meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente abzugeben. Doch nun die Frage: Von wem bekomme ich Geld, bis der Rententräger über meinen Antrag auf Erwerbsminderungs-Rente entschieden hat; d. h. ab dem 31.08. bzw. 01.09.2009?? :confused:


    Ich hoffe, dass ich alles nachvollziehbar beschrieben habe!? Wenn nicht, dann bitte kurz anschreiben! :o


    Danke im Voraus für Eure Mithilfe....