Beiträge von Joanna86

    Ich stimme Schrader170 zu.So lange du keine Leistungen vom Amt beziehst musst du auch dein Umzug nicht genehmigen lassen.Warum auch?Du hast mit dem Amt nichts zu tun,genau so umgekehrt.Wenn es aber der Fall ist und du einen Berater hast,dann klär das mit ihm ab.Außerdem willst du umziehen,weil du eine Arbeit in Sicht hast.Das Arbeitsamt würde sich darüber freuen,weil sie wieder einen weniger haben den sie nicht mehr unterstützen müssen.
    LG Joanna86

    Kitty121  
    [B]Zitat:Allerdings wären eigentlich noch deine Eltern unterhaltspflichtig und die ARGE wird sicher überprüfen ob es die Möglichkeit gibt dich zu unterstützen.
    Zu dem Thema hab ich mich schlau gemacht.

    Unterhaltsansprüche
    privilegierte volljährige Kindern (§ 1603 Abs.2 S.2 BGB)
    Vorraussetzungen dafür:
    - bis 21 Jahre und
    - befindet sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung und
    - sie leben im Haushalte der Eltern oder eines Elternteils und
    - unverheiratet sind

    Trifft alles nicht mehr zu,ich bin 22,Ausbildung von Eltern bereits finanziert und ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern.Also kann Arbeitsamt dagegen nicht vor gehen.

    Ich bin schon jetzt gespannt was alles auf mich zu kommt.Abmelden,ummelden,Papierkram/krieg.
    Ich will das unbedingt durch ziehen und ob ich jetzt ausziehe oder in ein Jahr ändert nichts daran,da ich dieses Jahr 23 werde und nächstes Jahr genau mit den selben Problem da stehen würde.Ich hab da auch nicht vor vom Amt zu leben.Ich will mein Beruf nach gehen als Sozialhelferin.Nur bräuchte ich für den Anfang Unterstützung.
    Ziehen Jungerwachsene ohne Zustimmung aus dem Elternhaus
    aus, hat das folgende Konsequenzen.

    Klar werde ich es vorher mit meinen Papa abklären.Wenn ich seine Zustimmung habe,seh ich da eigentlich kein Problem.
    Danke für deine Antwort :)

    Ich bin mir nicht zu 100% sicher.Ich lebe seit 2004/2005 nicht mehr bei meinen Eltern.Wegen meiner Mama sind meine Schwester und ich damals aus gezogen.Ich habe dann eine lange Zeit mit ihr zusammen gewohnt und danach hab ich über ein Jahr bei meinen Ex gelebt und nach der Trennung letztes Jahr im Sommer wohne ich seit dem bei meiner Oma.
    Tja wie soll ich den Gesundheitszustand meiner Oma beschreiben.Sie kann sich alleine pflegen,sie macht auch noch den Haushalt(Krankheitsverlauf:Herzprobleme,Alzheimer im Frühstadium).Hmm und ob sie mit mir überfordert ist gute Frage,manchmal schon(lach).Das ich hier wohne sollte ja auch nur vorrübergehend sein,mehr nicht.
    Und auf dein Beispiel zu kommen,ja das wäre einer der Gründe,warum ich aus ziehen möchte.
    Doriel
    Zitat:Wenn das z.B. bessere Arbeitschancen sind, weil es dort mehr Jobs gibt, ist das sehrwohl ein Grund dorthin zu ziehen!
    Ich hab von meiner Familie sowieso nichts,Mama kein Kontakt,Papa seh ich selten,mein Bruder seh ich noch weniger als mein Papa und meine Schwester zieht nächstes Jahr auch um.
    So wenn du oder jemand anders noch was wissen möchte dann könnt ihr mich gerne fragen.Ich nehme jeden Ratschlag und Hilfe an danke im vorraus :)
    LG Joanna86

    Huhu!Ich wende mich noch mal an euch,hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
    Ich bezieh momentan noch kein Arbeitslosengeld,aber da ich keine Arbeit habe(hatte mich beworben,nur Absagen erhalten)muss ich mich arbeitslos melden.Ich lebe zur Zeit in NRW,möchte aber nach Niedersachsen.Zum ersten will ich da hin um mit meinern Freund zusammen zu ziehen und weil ich hoffe bessere Chancen auf Arbeit zu bekommen.Ich bin die ganze Zeit am überlegen,was ich machen soll.Wenn ich mich hier(NRW) arbeitslos melde dann umziehe bringt das nicht Probleme mit sich?Eine gute Freundin hat mir gesagt wenn ich Arbeitslosengeld beantrage und aus ziehe/um ziehe in eine/n anderen Bundesland/Stadt darf ich das nur unter bestimmten Vorraussetzungen.Ich brauche einen guten Grund um aus ziehen zu dürfen,da ich noch unter 25 bin.
    Nur wie sieht es aus wenn ich nach Niedersachsen ziehe und mich dort arbeitslos melde?(von vorne rein,also mich erst gar nicht hier(NRW)arbeitslos melde).Wird mein Antrag überhaupt genehmigt Leistung zu beziehen?Die vom Amt könnten sagen ich soll wieder zurück,zu meinen Eltern.Bestimmt werden sie wegen Unterhalt fragen.Nur ist mein Vater überhaupt noch verpflichtet mich zu unterstützen?Er hat mir bereits eine Ausbildung finanziert!Ich will nicht das er dann wegen mir in Schwierigkeiten kommt.Muss ich den Leuten von Amt überhaupt angeben,warum ich aus gezogen bin?Zur Zeit wohne ich bei meiner Oma(auch nur vorrüber gehend),aber die ist auch nicht mehr die jüngste.Mit meiner Mama hab ich kein Kontakt und mein Papa seh ich sehr selten.
    Ich hab mich vorhin auf einer Seite schlau gemacht,welche Regelungen unter 25 gelten.
    [U]Ungenehmigte Auszüge von unter 25-Jährigen.
    Ziehen Jungerwachsene ohne Zustimmung aus dem Elternhaus
    aus, hat das folgende Konsequenzen:
    kein Anspruchs auf Unterkunftskosten und Heizung bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres
    kein Anspruch auf Erstausstattung (§ 23 Abs. 6 SGB II)
    Beibehaltung des abgesenkten Regelleistung von 281 EUR (§ 20 Abs.
    2a SGB II)
    kein Anspruch auf Wohnkostenzuschuss nach § 22 Abs. 7 (§ 22 Abs. 7
    S 2 SGB II)

    Gibt es keine Ausnahmen?Dazu hab ich auch was gefunden.
    [U]Weitere Gründe könnten sein:
    Wunsch des Zusammenzugs mit einem Partner, auch wenn noch
    keine eheähnliche Einstandspflichten besteht.
    Wunsch von Schwangeren oder Alleinerziehenden, nicht mehr im
    Elternhaus verbleiben wollen, die Gründe dürften im Detail unrelevant sein,da der Wunsch auszuziehen an sich,ausreichend sein dürfte.
    Auszug Jungerwachsener aus weiteren Gründen
    Diese Umzugsgründe sollten offensiver begründet werden und im Ablehnungsfall unverzüglich über eine
    einstweilige Anordnung gerichtlich überprüft werden. Ansatz: Antrag auf Auszugsgenehmigung in
    Verbindung mit einer bestimmten Wohnung, bei Ablehnung Fortsetzungsfestellungsanordnung auf diese
    Wohnung oder eine andere.
    Bei den letzten Abschnitt blicke ich nicht ganz durch.
    Tja nur ist die Frage was gilt in meinen Fall?Was kann ich tun um Unterstützung zu erhalten auch wenn ich erst 22 bin?Ich hoffe nur das wenn ich dort zum Arbeitsamt gehe,die mich auch unterstützen nur gelten unter 25 andere Regelungen.Hoffe ihr könnt mir weiter helfen.Danke an alle im vorraus.LG Joanna86

    Hallo Soti!
    Du befindest dich momentan in einer schwierigen Lage.Wir sind gesetzlich verpflichtet Krankenversichert zu sein.
    Wie sieht es eigentlich mit Kindergeld aus?Bis 25 Jahren müsste dir Kindergeld zu stehen.Ich hatte ein Jahr nichts und hab trotzdem Kindergeld bekommen.Natürlich musste ich vorlegen,dass ich in den einen Jahr nach einen Praktikumplatz/Arbeit gesucht habe.
    Andere Möglichkeit du gehst zum Sozialamt.Hab gerade eine Seite gefunden die dir bestimmt weiter hilft.
    http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/recht-allgemein/news/news/sozialamt-zahlt-krankenkassenbeitrage-bei-bedurftigkeit.html
    Ich selbst spreche aus Erfahrung oder von recherchen aus dem Internet.
    LG Joanna86

    Ja davon hab ich auch schon gehört :)
    Ich ruf morgen beim Amt an.Ich bin gespannt was man mir sagt und welche informationen ich bekommen werde.
    Wünsche noch ein schönen Tag.
    Schrader170 danke für deine Hilfe :)

    Na das hört sich doch nicht schlecht an :)
    Hmm wenn mir jedoch keine Wohnung zu steht,dann müsste ich ja mit meinen Freund zusammen ziehen nur ist das nicht so geregelt das mich das Amt dann nicht mehr unterstützt,weil dann sein Gehalt mit berechnet wird?

    HI!
    Vielen Dank für deine Antwort :)
    gerade hab ich von meiner Freundin erfahren,dass ich kein Arbeitslosengeld II bekomme,weil ich unter 25 bin.Und ich ja eigentlich noch nicht ausziehen darf außer es bestehen besondere Gründe.Ich blick da nicht mehr ganz durch.
    Ich ruf da mal morgen an.Und dann mal weiter sehen.Hoffentlich bekomm ich erfreuliche Nachrichten.
    Trotzdem freue ich mich über eure antworten und Ratschläge.Ich bin über jede Hilfe sehr dankbar.
    LG Joanna86

    Hallo zusammen!Ich hoffe ihr könnt mir helfen(verzweifelt).
    Ich bin 22 Jahre,hab eine Ausbildung gemacht und mich auch beworben,leider ohne Erfolg.Ich lebe zur Zeit in NRW bei meiner Oma und möchte mich Montag arbeitslos melden.Ich will aber so schnell wie möglich nach Niedersachsen zu mein Freund ziehen.Ich würde für den Anfang bei seiner Familie wohnen.Und mir danach eine Wohnung suchen/beantragen.Wenn ich jetzt Montag zum Arbeitsamt gehe und mich arbeitslos melde und Geld beantrage(Geld bekomme),wie sieht das dann aus wenn ich dann umziehe?Bekomme ich weiterhin in Niedersachsen Unterstützung/Geld?Muss ich den Umzug genehmigen?Ich brauch auch kein Geld für den Umzug,mein Freund würde mich abholen(hab nicht viele Sachen).Ich weiß nicht was ich machen soll!Ich bezieh in mom noch kein Arbeitslosengeld II.
    Ihr würdet mir bestimmt raten dass wenn ich ja sowieso so schnell wie möglich nach Niedersachsen will,dass ich dort zum Amt gehen und mich arbeitslos melden sollte.Das Problem ist wenn ich bei seiner Familie vorüber gehend wohnen darf,muss ich Kostgeld zahlen,was ja auch verständlich ist.Ich wollte das so machen,zu ihm ziehen,mich dort anmelden,zum Arbeitsamt,mich arbeitslos melden,Geld beantragen.Mein Freund ist aber der Meinung ich sollte hier(NRW)zum Amt gehen.Ich weiß nicht was ich tun soll.Wenn ich das Geld hier beantrage und dann umziehe,hab ich dann nicht mehr Probleme als wenn ich es gleich in Niedersachsen mache?Also was tun?Hoffe ihr könnt mir helfen!Ich weiß am besten sofort zum Amt und mich da vor Ort erkundigen.Nur möchte ich nicht Montag beim Amt stehen und wegen der Umzugsgeschichte in schwierigkeiten kommen.Danke für eure Antworten im vorraus!!! :)