Guten morgen,
Ich lebe seit der Geburt meiner Tochter im EU - Ausland. Sie ist mittlerweile 7 Jahre, jedoch nicht in D gemeldet. Ich selbst (Vater) habe den Hauptwohnsitz in D. Habe noch nie Kindergeld beantragt - muss dies allerdings jetzt schnell tun. Wird KG rückwirkend für eine bestimmte Zeit bezahlt oder nur ab anmeldung des Wohnsitzes meiner Tochter in D ? Bekomme ich KG, wenn ich die letzten Jahre im Eu - Ausland versteuert habe?
Danke - Martini