Hallo,
schön, dass es so ein tolles Forum mit überwiegend kompetenten Ratgebern gibt
Leider werde ich (Ehepaar, 4 Kinder) wohl ab Okt. 09 ALG II beziehen müssen. Nach Studium diverser Literatur habe ich [viele] Fragen. Vielleicht könnt ihr auch mir helfen? Wäre echt super...
1. Bei der Ermittlung der Freibeträge von Vermögen wird Bezug auf den Hilfsbedürftigen (Antragsteller=Ich, 45 J) und seiner Partnerin (Ehefrau 42 J) genommen bzw. auf minderjährige Kinder (3). Ich habe aber einen 20 jährigen Sohn. Erhält er keinen Freibetrag?
2. Ich habe nun über dieses Forum erfahren, dass Vermögenswerte, welche die Kinder betreffen, sich wohl auf Konten mit dem jeweiligen Kindsnamen befinden müssen. Ein "elterliches Sammelkonto" ist nicht ausreichend. Ist das korrekt? Dürfen es auch Girokonten sein oder müssen es Sparkonten sein?
3. Erhöht sich mit jedem Jahr die Höhe der Freibeträge, da ja u.a. durch die Zinserträge die Vermögenswerte zunehmen können?
4. Steuerrückzahlungen gelten, soweit ich erfahren habe, leider auch als Einkünfte. Ich erwarte auf Grund einer Abfindung eine höhere Summe (ca. 6000 Euro). Die Rückzahlung betrifft das Jahr 2008, wo ich noch verdient bzw. ALG I bekommen hatte. Wenn das FA weiter bummelt, könnte die Steuerrückerstattung in den Oktober fallen, wo ich ALG II beantragen muss. Wird die Zahlung dann auf ALG II angerechnet? Wenn ja, wie könnte dieses aussehen?
Vielen lieben Dank für Eure Mühe und Unterstützung.:)