Danke für die Info!
Beiträge von Rudolf
-
-
Ja, vorerst leben wir getrennt. Ein gemeinsamer Wohnort ist erst langfristig anvisiert.
-
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob das Einkommen des Ehepartners bei der Anspruchsermittlung für Hartz IV auch dann angerechnet wird, wenn dieser als EU-Ausländer im EU-Ausland lebt?
Ich selber wohne in Deutschland und habe zur Zeit kein Einkommen.
Vielen Dank schonmal!
Rudolf