Das wäre ja eine sehr erfreuliche Nachricht.
Könnten Sie mir dafür einen Gesetzesauszug vorlegen, bzw mir netterweise schreiben vorher Sie Ihr Wissen beziehen?
Aus welchem Grund gehört der Sohn nicht mehr mit zur BG?
mfg Gesine
Beiträge von Gesine.P
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Danke für ihre Antwort.
Daraus ergeben sich mir aber noch zwei weitere Fragen:
1. Gilt dieser Freibetrag für die gesamte BG oder für jede Person einzelnt?
2. Wie viel würde genau übrigbleiben von den 400€ bzw. welche Auswirkungen hätte es auf die Höhe des Betrages, die der Vater bekommt?
mfg Gesine -
Guten Tag,
ich weiß,diese Frage wurde schon hundertmal gestellt,aber ich kann nicht so recht die richtige Antwort auf für diesen speziellen Fall in diesem Forum finden.Folgender Fall:
Der Sohn der Familie wohnt zu Hause. Er ist Student und bekommt den Höchstsatz an BaFöG und will sich in den Semesterferien durch einen 400€-Job was dazu verdienen.Die Mutter befindet sich gerade in einer Ausbildung. Der Vater ist arbeitslos und bezieht Hartz IV.Werden die 400€ in irgendeiner Weise beim Vater mit angerechnet?
mfg Gesine