Beiträge von mogoli64

    Hallo an Sie Alle,


    ich habe folgende Frage:


    Mein man bekommt seit 01.06.2009 Arbeitslosengeld1 und ich arbeite für 700 Euro Brutto. Zeitgleich(mit dem Antrag vom ALG1) haben wir bei ARGE einen Antrag auf ALG2 Ergänzung gestellt. Da aber der Betrag sehr gering war (Ungefähr 30 Euro) haben wir erstmal anfang Oktober beschlossen auf ALG2 zu verzichten und aus diesem Grund gaben wir unverzüglich den gesamten erhalteten Betrag zurück.


    Nun bekamen wir heute einen Brief von unserer gesetzlichen Krankenkasse, drin steht, dass die KV Beiträge nicht monatlich gezahlt worden sind. Wir haben sie heute angerufen, die unfreundliche Dame meinte, dass ARGE die Beiträge stoniert habt(Ich nehme an, da wir darauf verzichtet haben). Wir sind heute zu Arbeitsamt, mein Sachbearbeiter hat einen Papier ausgedruckt, wo drauf steht, dass die Beiträge zu KV punktlich monatlich an Krankenkasse überwiesen worden sind. Damit sind wir zur KV Servicezentrum, da meinte die Frau nochmals, dass es kein Geld da angekommen ist und wir den Betrag über 900 Euro persönlich zahlen müssen?


    Ist das in Ordnung?Laut dem Beleg vom Arbeitsamt wurde ja Alles rechtzeitig überwiesen. Mein mann kann diesen Betrag unmöglich überweisen. :(


    Hätten wir doch nicht auf die ALG2 verzichten sollen?haben wir da einen Fehler gemacht?(Mein Mann bekommt ja weiterhin ALG1) Müssten wir damals auf was achten


    Außerdem auf die Frage, ob mein Mann durch mich Familienversichert werden kann ( angenommen, hätten wir selber zahlen müssen) meinte die Dame, dass es nicht möglich sei, da dies nicht rückgängig gewährt wird.


    Ist es Alles Richtig, was sie mir erzählt?Was sollen wir denn überhaupt tun?


    Vielen Dank

    Hallo an euch Alle, ich bin neuling hier und würde mich freuen, wenn sie mir helfen Könnten.


    Sachverhalt:


    Meine Frau ist seit 5 Jahren selbsständig gewesen(GmbH) und ich war als Geschäftsführer tätig und habe alle sozilaversicherungsbeiträge gezahlt. Aufgrund der familiären Gründen habe ich am 15.04.2009 alle Anteile von Gmbh übernommen und müsste leider 2 Monaten danach GmbH insolvenz anmelden und die Gewerbe abmelden. Deshalb habe ich mich sofort danach als arbeitslos angemeldet um ALG1 zu bekommen.Nun müsste durch Krankenkasse überprüft werden, ob ich über all diese Jahre die Arbeitnehmereigenschaft erfüllt habe. Mir ist heute mitgeteilt worden, dass für allelvergangene 5 Jahren ausgenommen letzten zwei Monaen meine Arbeitsnehmereigenschaft bestätigt sei und ich alle SV Beiträge zu recht bezahlt habe und deshalb ich nur für die letzten 2 Monaten "selbstständig" tätig war, sodass ich die Beiträge für diese 2 Monaten zurückfordern kann (weil zu unrecht bezahlt worden). Nun meine Frage:


    Habe ich trotz "diese 2 monatige Selbsständigkeit" einen recht auf mein ALG1?


    Arbeitsamt hat mir schon einen vorläufigen Bescheid gegebn und mir unter vorbehalt m erstmal einen Teil vom Arbeitlosengeld für den Monat Juni überwiesen.


    Muss ich jetzt fürchten, dass diese zwei Monaten ALG1 mindert oder gar erlöcht?


    Ich bitte euch daher um eine Antwort.


    Viele Grüße