Danke Catweezle, ist `ne gute Seite.
Beiträge von teuse
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Danke für eure mails. ja, das waren tatsächlich genau die Antworten, die ich nicht hören wollte. Habe trotzdem erstmal Widerspruch eingelegt. Richtung besondere Härte und zweckbestimmte Einnahme. Hat vielleicht doch noch jemand ein schönes Vorzeige- Urteil oder eine zündende Idee auf Lager? Gruß Teuse
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Wenn du ab Januar im ALG2 Bezug bist wieso sollst du dann Geld zurückzahlen?Normalerweise wird das nun gezahlte Geld nach dem Zuflussprinzip behandelt so das es sein kann das du in dem Monat wo das Geld auf deinem Konto eingegangen ist weniger ALG2 bekommst.
das genau ist mein Problem, das nachgezahlte Dezembergehalt soll in diesem Monat mit dem ALG II verrechnet. d.h. es bleibt nicht viel übrig. Ich habe aber im Dez. Schulden gemacht, da ich da ja kein Geld bekommen habe,die ich mit dem nachgezahlten Gehalt ausgleichen wollte. Ich suche eine Möglichkeit mein nachgezahltes Gehalt vor der Verrechnung mit ALG II zu schützen, da es rein vom gesunden Menschenverstand mir gehört. Sonst hätte ich ja nicht klagen brauchen, wenn ich`s dann sowieso nicht behalten darf.
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Habe im Dezember von meinem Ex Arbeitgeber die Kündigung erhalten, aber kein Gehalt mehr für Dezember.
Habe das Gehalt über`s Gericht erkämpft und jetzt erhalten. Beziehe seit Januar Hartz IV und soll jetzt das nachgezahlte Gehalt (unter Berücksichtigung der Freibeträge) ans AA zurückzahlen, obwohl es eigentlich für Dezember ist und ich mir Geld borgen musste (welches ich auch zum Teil schon zurückgezahlt habe von der Gehaltsnachzahlung) um über die Runden zu kommen. Es handelt sich dabei um ein einmaliges Einkommen. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit das mir zustehende Geld zu retten?