Beiträge von schlitzohrtom

    Hallo,


    wir (2 E + 1 Azubi + 2 K) sind, Gott-sei-Dank, nicht (mehr) in H4.


    Nun haben wir aber folgendes Problem. Eine gute Freundin (wird im Dez. 17) unseres Sohnemanns ist ein Scheidungskind. Sie lebt seit dem 3. Lebensjahr bei ihrem Vater und hat immer wieder Stress mit ihm, so dass sie schon mehrfach abgehauen ist und auch schon übers Jugendamt in einer Mädchen-WG war. Kontakt zum JA besteht aktuell noch.


    Aktuelle Situation:
    Sie ist nun wieder von Zuhause abgehauen und bei uns untergebracht. Die Eltern lehnen dies ab. Ebenso wird die Zahlung von Unterhalt und Kindergeld abgelehnt. Wir haben soweit alles in die Wege geleitet, d.h. Wohnungsummeldung abgeschlossen, Ummeldung für die Berufsbildende Schule ist in Arbeit, neuer Praktikumsplatz gesichert. Das Jugendamt weiß Bescheid. Wir möchten in Abstimmung mit dem JA eine Pflegeelternbewerbung in die Wege leiten. Allgemeines Problem...wir wohnen in einem anderen Landkreis...das bisherige JA bleibt aber zuständig.


    Problem der Kosten:
    Sie soll nun H4 beantragen. Wie ist dies möglich? Kann sie H4 auch ohne (Unter-)Mietvertrag erhalten? Zählt ohne Mietvertrag dann meine Familie automatisch als Bedarfsgemeinschaft (?) --> dann erhält sie wg. meines Einkommens definitiv nichts. Ohne Unterschrift der Eltern wird es aber keinen vom Amt anerkannten Mietvertrag geben (das gleiche Unterschriftsproblem gilt auch für den Schulwechsel) :mad:, so dass sie über das Amstgericht eine Verfügung über den Ersatz der Unterschriften anstrengt. Bzgl. H4 könnten wir auch auf die Wohnungskosten verzichten...solange sie zumindest den H4-Grundbetrag erhält. Das Amt würde sich sicher Unterhalt und Kindergeld von den Eltern holen. Der nächste Schritt von uns bzw. ihr wird sein einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuzuziehen.


    Wie ist das nun mit H4? :confused:


    Für eine Info wären wir sehr dankbar!

    Kann ich nicht genau sagen. Die erteilte Vollmacht liegt mir nicht in Kopie vor, dürfte aber mit der folgenden übereinstimmen.

    Für eine geplante Berufung sollte ich einen neue Vollmacht unterschreiben.


    Da steht:


    Vollmacht
    wird hiermit in Sachen...
    wegen...
    sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt.
    Diese Vollmacht erstereckt sich insbesondere auf folgende Befügnisse:
    Es folgt 1.-15.


    Diese hatte ich nicht unterschrieben und mich geweigert die Kosten zu zahlen. Auf eine "sinnvolle" Berufung hatte ich nur bei Kostenübernahme hingewiesen. Sie wurde trotzdem zur Fristwahrung vom RAW eingelegt. Unter diesem Hinweis habe ich mich geweigert die Rechnung zu zahlen. Bislang mit Erfolg.


    Was mich stört ist die 2. Klagererhebung durch meinn RAW ohne vorliegende Kostenübernahmezusage der RSV bzw. ohne Beantragung von PKH. Als ALG-II-Empfänger ist man im Normalfall ja praktisch/annähernd mittellos.


    Viele Grüße!
    Thomas

    Hallo,


    von 2009 bis 04/2010 war ich ALG II-Empfänger. Nach 3 Jahren hat mich jetzt die alte Zeit nochmal eingeholt.


    Aufgrund von sehr niedrig angesetzten Kosten der Unterkunft seitens des Landkreises und den sehr hohen realen Kosten habe ich den Vorgang einen RAW übergeben. Ich war (bin) rechtschutzversichert und habe aber auch einen Antrag auf PKH abgegeben.
    Mein RAW hat mit meiner Vollmacht gegen den Landkreis (KdU) geklagt. Mit dieser 1. Klage wurde auch PKH beantragt. Deckungszusage meiner RSV lag zum Klagezeitpunkt noch nicht vor. Meine RSV hat aber die Kostenzusage für dieses AZ erteilt. Alle weiteren Aktivitäten (wie üblich) erst nach Klärung mit der RSV.
    Soweit so gut.


    Der ganze Vorgang wurde sehr komplex. Widersprüche gegen Bescheide, Eilverfahren,... Ein gutes halbes Jahr später hat mein RAW erneut geklagt (anderes AZ). Hintergrund waren neu angepasste und dadurch noch niedrigere Kosten der Unterkunft seitens des Landkreises.


    Frage:
    Benötigt mein RAW für jede neue Klage eine neue schriftliche Vollmacht meinerseits?


    Mein RAW hat die Klage ohne vorliegende Deckungszusage meiner RSV erhoben und auch keine PKH beantragt.
    Meine RSV hat die Deckung anschließend abgelehnt und ich soll (nach 3 Jahren) nun die Kosten (ca. 860,- €) für die 2. Klage übernehmen.
    Hat mein RAW überhaupt Anspruch auf Zahlung der Kosten?


    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
    Thomas

    Hallo liebes Forum,


    ich und meine Familie beziehen Leistungen H4/KdU. Diese werden ja bekanntlich im Voraus gezahlt.


    Nun werde ich Mitte des Monats eine Arbeit aufnehmen und mich hierdurch (endlich) von H4/KdU verabschieden. Soweit mir bekannt ist, wird aber das Einkommen, auch wenn ich Mitte des Monats die Arbeit aufnehme, für den ganzen April angerechnet, sofern mein Gehalt noch im April eingeht. Dies hätte zur Folge, dass ich wahrscheinlich die gesamten H4/KdU-Leistungen zurückzahlen müsste.

    Wie ist es aber, wenn das Gehalt erst im Mai bei mir eingeht? Kann das Amt es trotzdem auf den April anrechnen? Von Seiten des Arbeitgebers ist es kein Problem, das Geld erst nach dem 01.05. rauszuschicken.


    Für eine Antwort/Info wäre ich sehr dankbar!


    VG
    SchlitzohrTom

    Hallo liebes Forum,


    wir beziehen seit Februar 2009 ALG II (2 E + 3 minderjährige Kinder).


    Unsere älteste Tochter leidet an einer Hörbehinderung. Nach "externen" Hinweisen (Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte) haben wir im Nov 09 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Nun kam die Anerkennung einer Behinderung von 70 %, rückwirkend ab Geburt in 2003. Folglich stehen uns höhere KdU-Beträge zu (+ 10 qm Wohnfläche sowie höhere Heizkosten; Anm.: Das aktuelle Mietobjekt ist zu teuer...KdU sind nach einer Übergangsfrist ab Sept. 09 gekürzt worden.)


    Wie verhält sich dies nun mit den ALG-II-Leistungen bzgl. der KdU?
    Können wir rückwirkende Zahlungen geltend machen?
    Oder geht dies erst ab dem laufenden bzw. künftigem Bescheid wg. der Widerspruchsfristen?


    Vielen Dank im Voraus für eine Info!
    SchlitzohrTom

    @ Schrader170


    Zählen zu Hartz IV dann auch die KdU? Diese kommen bei uns vom Landkreis. Dann wären von den max. ca. 2700 € gut 1500 € weg. Viel dringender wäre für uns/mich die Begleichung von z.B. Mietschulden, Inkassobeträgen,...


    Gruß
    SchlitzohrTom

    Schrader170


    Der Darlehensschulbetrag wird sicher an die Bank gehen.
    Die 10.000 € Privatdarlehen könnten diirekt an die entsprechende bezugsberechtigte Person gehen. Es gibt auch einen schriftlichen Vertrag hierüber. Letztendlich dürfte die ARGE den Verkaufspreis und somit das "Einkommen/Vermögen" eh erfahren...egal wo das Geld hingeht, wird bzw. kann dann die Frage kommen...WO sind die 10.000 €?


    Gruß
    SchlitzohrTom

    Folgende Situation liegt vor:


    Kapital-LV und Bauspar sind als Darlehenssicherung eingesetzt. Ich möchte die K-LV verkaufen und das Darlehen ablösen. Unter dem Strich würden ca. 1500 € übrig bleiben.


    Der Bausparer würde ebenfalls frei. Evtl. würde ich ihn teilen und ca. 5000 € (inkl. Darlehensanteil) auszahlen lassen.


    Ich möchte noch eine Einkommensteuererklärung für 2007 machen. Aufgrund meinerin 2007 eingetretenen Arbeitslosigkeit kann ich max. "nur" ca. 2700 € Erstattung erwarten.


    Dies wären ja alles "einmalige Einkommen" und somit zu verwerten. Ich habe aber viele, viele offene Verbindlichkeiten, welche ich begleichen müsste! Darf ich diese mit diesem Einkommen abdecken?


    Vielen Dank für eine schnelle Antwort!
    SchlitzohrTom

    Hallo!


    Da die beiden Vorbesitzer zusammen 114 Jahre alt sind und sie pro Lebensjahr einen Vermögensfreibetrag von 150 Euro haben, wäre die Freigrenze erst bei 17100 € +750 E erreicht. Also wenn da nicht schon vorher Vermögen bestand, dann ist das mit den 8000 € kein Problem.



    _________________________________________________________________________________________


    Danke für deine schnelle Antwort!
    So würde ich es ja auch sehen...aber, wenn ich hier die Antworten auf ähnliche Fragen lese, scheint es auch durchaus als Einkommen zu gelten. Und dies wäre ein riesiges Problem, woran der Verkauf scheitern könnte. Der Verkauf erfolgt freiwillig ohne Druck vom Amt. Das Haus war vor dem Eintritt von Hatz IV schon da.


    Viele Grüße
    SchlitzohrTom

    Wir möchten ein ein Haus kaufen. Trotz Hartz IV ist dies möglich, da die Finanzierung über einen Bürgen/2.Kreditnehmer gesichert ist. Amt hat soweit bereits zugestimmt.


    Folgendes Problem:


    Der Verkäufer (2 Personen, 59 u. 55 J.) bezieht ebenfalls Hartz IV. Der Kaufpreis beträgt wohl 96.000 €, die Darlehensrestschuld ca. 78.000 €. Zusätzlich hat der Verkäufer beim Hauskauf ein "Privatdarlehen" über 10.000 € angeschlossen, welches beim Hausverkauf zurückgezahlt werden soll.


    Somit blieben 96.000 € - 88.000 € = 8.000 € übrig.


    Werden diese als Vermögen oder als Einkommen angerechnet?


    Vielen Dank für eine schnelle Antwort!
    SchlitzohrTom