hallo
Ich (40,EU Rentner unbefristet 834,- Netto ,80% Schwerbehindert ) lebe seit 2001 mit meiner Lebensgefärtin (59, ALGII beantragt ,50% Schwerbehindert ) die auch EU Rente beantragt hat und das Wiederspruchsverfahren läuft und ihren beiden behinderten Söhnen (Sohn 1- 38, EU Rentner unbefristet 620,- Netto 50 % Schwerbehindert /Sohn 2 - 31, EU Rentner befristet 650,- Netto ,60 % Schwertbehindert ) in einer 5 Zimmer Wohnung . Wir haben eine Wohngemeinschaft mit 3 Bedarfsgemeinschaften da sich die beiden Söhne selbst versorgen .
Meine Frage : Wird meine Erwebsunfähigkeitsrente bei dem ALGII meiner Lebensgefährtin voll angerechnet oder erst ab einer bestimmten höhe ?.
Kann mir da niemand was dazu sagen ?.