Beiträge von bennyjackster

    Hui da bin ich ja beruhigt, ich Hoffe das die mir nicht die beine im bauch fragen,Bzw und mir ne Beziehung unterstellen
    oder gar nen Kind im bauch reden.


    Man weis ja die versuchen überall zu sparen.


    kann mir jemand vieleicht noch den Tipp geben ;was ich zu beachten habe falls die Kontrollieren kommen ,
    muss ich sie in die Räumlichkeiten meiner Mitbewohnerin lassen die sogenannte Mitwirungspflicht ,Habe mal gelesen nein da sie kein Geld vom Amt bekommt ,aber sicher bin ich mir nicht genau

    Dazu muss nachgewiesen werden, dass man kein gemeinsames Kind hat, keine Kinder oder Angehörige eines Partners gemeinsam im Haushalt betreut oder versorgt, kein gemeinsames Konto bzw. Kontovollmachten besitzt und kürzer als ein Jahr zusammenlebt. Allein an der letzten Hürde scheitern schon reine Zweck- Wohngemeinschaften, die nun wirklich nicht füreinander einstehen (wollen)!


    das alles trifft nicht zu
    habe einen mietvertrag für 1 zimmer mit bad gemeinsamer küche 45 m2 300 euro warm bekommen in ihrem Einfamilienhaus es ist zwar ein gemeinsamer eingang flur und die küche mehr nicht

    Also meine bekannte hat ein Einfamilienhaus und da meine Jetzige wohnung zu teuer ist (muss 100 euro selber zahlen),hat sie mir angeboten mit mir einen mietvertrag abzuschließen und sie mir ein zimmer vermietet.


    sie hat Arbeit ca 1200 euro



    ich Harz 4



    es sind 2 Bäder vorhanden also somit hat jeder ein Badezimmer ,ich mein eigenes zimme, aber es besteht eine gemeinsame küche


    alles andere verbindet uns nicht eben nur der mietvertrag und eben die freundschaft zwischen uns
    kein gemeinsames konto oder vollmacht halt das finanzielle ist getrennt


    wie ist das jetzt


    zählt sowas als Bedarfsgemeinschaft (was ich nicht hoffe)
    oder als Wohngemeinschaft
    oder bin ich nur Mieter meines Zimmers


    danke für eure tipps