Beiträge von silvia41

    Du mußt Dich auf jeden Fall arbeitsuchend melden und den klar machen das die Umschulung wichtig ist für Dich und nichts damit zu tun hat ob Dein Freund jetzt arbeitet. Das sind doch zwei verschiedene Schuhe. Aber verstehe nicht warum die Dich überhaupt so einfach raus nehmen und Dir die Umschulung nicht mehr bezahlen, irgendwas ist doch schief gelaufen? Geh auf jeden Fall so schnell wie möglich noch mal hin und stell alles klar, vielleicht war das nur ein Irrtum und wie gesagt hartnäckig bleiben das ist Dein Recht.


    Also wenn Ihr 2 Kinder habt müßt Ihr auf jeden Fall noch was von der Arge bekommen, aber ich kann da nur noch mal einen Alg 2 Rechner empfehlen.


    Schönen Tag. Silvia

    Hallo Kathi,


    erst mal eine Frage Hast Du Kinder und wenn ja sind das Eure gemeinsamen Kinder.


    Also ich denke Ihr müsstet eigentlich noch weiter Geld bekommen. Gebe doch deine Daten auch mit dem Gehalt von Deinem Partner in einen Alg 2 Rechner ein. Da sollte noch was bei rüber kommen mit Miete und Heizkosten, wenn du Kinder hast sowie so.


    Deine Umschulung können sie auch nicht so einfach streichen denn das Du wieder in Arbeit kommst dafür sind die doch immer noch zuständig und die Umschulung soll ja mit Sicherheit dabei helfen. Das hat also nichts damit zu tun das Dein Freund jetzt arbeitet. Also sprich unbedingt noch mal mit Deinem Arbeitsvermittler und sei hartnäckig.


    Ich hoffe ich konnte erst mal helfen.

    Danke Herr Hort Grunert,


    die Unterlagen habe ich nun heute schon abgeben. Das was Sie schreiben stimmt und ich weis das auch und das habe ich ja so auch versucht, aber meine SB ist ja weiter harnäckig geblieben und hat darauf bestanden. Ich hatte auch schon überlegt Ihren Forgesetzten einzuschalten, aber habe nun doch alles abgegen und Ihr aber auch noch in meinen Brief und auch in Brief von meiner Tochter klargestellt das es rechtswidrig ist was sie macht. Meine Tochter hat auch nochmal § 9 Abs 5 SGBII widerlegt und klar gemacht das sie keine Leistungen ausser der Miete an mich erbringt. Ausserdem habe ich Ihr noch ein Gerichtsurteil beigelegt und mich auch darauf berufen. Jetzt kann ich nur warten was sie macht. Das Problem ist ja auch das man von dem Geld was man bekommt abhängig ist und das Wissen die bei der Arge auch ganz genau. Man steht dadurch unter Druck. Na ja schauen wir mal, vielleicht wird ja alles gut:)


    Hier noch das besagte Urteil:
    Urteil des BSG vom 27.1.2009 – B 14 AS 6/08 R – im Internet unter www.bundessozialgericht.de

    Hallo Doriel Du hast schon teilweise recht, denn selbst wenn was über bleibt dürfen die das auch nicht anrechnen da wir nicht zusammen wirtschaften. Auf die Barrikaden bin ich ja auch nur gegangen, weil man mich dort behandelt hat als wäre ich eben nur ein kleiner Doofer Hartz 4 Empfäger. Eigentlich bin ich die Ruhe selbst, aber mein Stolz darf ich trotz Hartz 4 doch behalten.


    Und nun noch kurz zu Lirafe. Das heißt Paragraph und ganz genau § 9 Abs. 5 SGB II


    LG Silvia

    Ich denke ich mach das jetzt so wie ich das ja oben schon geschrieben habe. Nochmal einen Brief von mir und meiner Tochter das wir nicht zusammen wirtschaften und in das Formular bei Unterhaltsberechtigen trage ich niemand.

    Die haben ja diese Schreiben von mir und meiner Tochter schon bekommen. Da stand ja schon mal drin das meine Tochter keine Zahlungen an mich leistet und auch nicht Ihre Lohn oder Arbeitsvertrag offenlegt. Den habe ich nun auch schon abgeben aber das hat den auch nicht gereicht weil Sie da angeblich nicht ersehen konnte wieviel Sie verdient. Sie arbeitet im öffentlich Dienst und da steht halt nur drin welche Entgeltgruppe sie ist. Aber das müssten die eigentlich am besten wissen weil das bei den auch so ist. Die Tariflisten kann man sich auch aus den Internet ziehen. Dann hatte ich ja nochmal bei Ihr angerufen, weil ich den besagten Brief bekomme habe das meine Tochter noch mal was vom AG ausfüllen lassen muss und andere Formulare ausfüllen muss, wo Sie angeben muss was sie sonst noch für Zahlungen hat. Auf mein und das Schreiben meiner Tochter hat sie mir doch gesagt "das könnte meine Tochter nicht einfach so machen", sie muss alles offenlegen und sich an Gesetz PG 9(5) halten.

    Ich danke Euch erst mal für Eure Antworten. Ich sehe das auch ähnlich wie lirafe. Mein Problem ist ja in wie weit ich jetzt was ausfülle, denn das Problem ist ja wenn ich zu viel ausfülle und jetzt das so mache wie das wollen, das man dann wie ein Eingeständnis gewertet wird. Ich wollte das von Ihren Arbeitgeber jetzt erst mal ausfüllen lassen und abgeben. Bei Unterhaltsberechtigten im Formular gar nichts reinschreiben, denn keiner ist Unterhaltsberechtigt von uns. Die Kosten meiner Tochter auflisten und nochmals ein Schreiben von mir und meiner Tochter das Sie nichts an mich bezahlt und ich das ich nichts bekomme. Dann wollte ich auch das genannte gerichtsurteil beilegen, denn ich habe immer wieder das Gefühl das die SB gar nicht richtig bescheid wissen.

    Hallo Leute habe mal eine Frage,


    ich habe bisher mit meiner Tochter eine Bedarfsgemeinschaft gebildet. Jetzt hat Sie Ihre Ausbildung erfolgreich beendet und wurde von der Firma noch für 3 Monate übernommen. Ich empfange leider Alg II. Nun habe ich den Amt einen Brief geschrieben das meine Tochter jetzt genung Geld verdient um sich selbst zu versorgen und an mich nur einen Teil der Miete zahlt und ansonsten sich selbst versorgt das heißt das wir nicht zusammen wirtschaften. Meine Tochter hat ebenfalls ein Brief beigelegt das Sie nur einen teil der Miete bezahlt und sonst keine Zahlungen an mich leistet. Ich habe mich jetzt mit meiner Sachbearbeiterin angelegt, weil Sie trotzdem wissen möchte wieviel meine Tochter verdient obwohl ich gelesen habe das Sie das nicht muss wenn Sie den Paragraphen SGBII §9(5) schriftlich widerlegt das keine Zahlungen an mich leistet. Meine SB sagt mir, wir wären eine HG und meine Tochter könnte das nicht einfach widerlegen und Sie muss angeben wieviel Sie verdient und das wird dann erst geprüft ob Sie an mich zahlen muss oder nicht. Sie hat mir jetzt einen Antrag geschickt wo meine Tochter eine Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen muss und noch einen Antrag"Erklährung zum Einkommen Vermogen bei Haushaltsgemeinschaft" wo ich so zu sagen als Unterhaltspflichtige Person eingetragen werden müsste. Sie ist doch aber mir gegenüber aber gar nicht unterhaltspflichtig. Ich weis jetzt nicht was ich noch machen soll, weil ich weis das ich das garnicht angeben muss und das es rechtswidrig ist was meine SB jetzt mit mir macht. Wenn ich aber jetzt weiter bei meiner Meinung bleibe riskiere ich kein Geld zu bekommen und ich will bestimmt nicht vom Geld meiner Tochter leben. Meine Tochter verdient das erste mal richtig Geld und das soll Sie mir jetzt geben das will ich nicht.
    Über schnelle Reaktionen würde ich mich freuen. Danke. Silvia


    Dazu auch noch mal das Urteil: Urteil des BSG vom 27.1.2009 – B 14 AS 6/08 R – im Internet unter www.bundessozialgericht.de