Beiträge von Sepline

    Hallo Lirafe,


    danke für deine Antwort.Naja seitdem es die U25 Regelung gibt, ist man rechtlich gesehen kein Erwachsener mehr. Mein Freund musste tun was seine Mutter sagt, und Hilfe von der ARGE hat er ja auch keine Erhalten. Deswegen ist er ja auch nun zu mir geflüchtet.


    Wohngeldanspruch besteht aber nicht. Das Problem ist einfach, dass mein Freund nicht weiss, ob er vor seinem 25 lebensjahr ausziehen darf...


    LG
    Sepline

    Hallo liebes Forum,


    ich bin ganz neu hier und hätte ein paar Fragen(weiß aber nicht ob die hier rein passen).


    Und zwar geht es um meinen Freund. Er ist 24 Jahre alt, wohnt bei seiner Mutter, lebt von ALG II und freut sich schon auf seine Befreiung aus dem elterlichen Zuhause nach seinem 25. Geburtstag.


    Seine Vorgeschichte:


    Bisher musste er drei Ausbildungen abbrechen und arbeiten gehen, damit seine Mutter ihre Schulden bezahlen kann. Also besser gesagt er hat keine abgeschlossenen Ausbildung.
    Desweiteren wurde er von seiner Mutter immer wieder schikaniert, musste mit kaputten Klamotten und aufgerissenen Schuhen rumlaufen, weil die Mutter halt wahnsinnig geldgierig ist usw.
    Vater wohnt woanders und erhält Krankengeld.
    Er war auch öfters bei der ARGE und hat bei seinem zuständigem SB um einen Auszug gebettelt. Aber das ist denen egal.
    Seit 2 Wochen wohnt er(aber noch gemeldet bei seiner Mutter) bei mir. Hat eine schulische Ausbildung als Kinderpfleger ergattert und möchte die auch unbedingt machen und später eine Weiterbildung als Erzieher. Für die Ausbildung erhält er Schüler-Bafög. Aber halt einen sehr geringen Satz, da er noch offiziell zuhause wohnt.



    Nun das eigentliche Problem:


    01.09.2009 erhält er Bafög, ich glaube 210 Euro oder so
    15.08.2009 380 Euro von seinem Arbeigeber (400 Eurojob)
    28.08.2009 wird er 25!!!!
    und seine Mutter bekommt halt dieses ALG II für ihn und sich selbst, aber diesmal weniger wegen dem 400 euro job


    So jetzt aber weiss er nicht wie er das mit der eigenen Wohnung machen soll und wann er genau ausziehen darf(ob August oder September).


    1.Muss er Bafögamt um Erlaubnis für einen Umzug bitten(da theoretisch Erstausbildung und unterhaltpflichtige Eltern) und/oder bekommt er dann wegen dem Umzug mehr Bafög
    2. Kann er dann auch zusätzlich Zuschüsse von der ARGE beantragen?
    3. Wenn er mehr Bafög bekommen sollte und zusätzlich Mietzuschuss von der ARGE, kann er dann auch die Kaution und Erstausstattung bei der ARGE beantragen oder sind die nicht mehr zuständig für Ihn?
    4. Wann sollte er am Besten mir den Beantragungen anfangen?



    Ok hab jetzt bissel viel um den heissen Brei geredet.


    Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen. Denn wir sind echt verzweifelt.


    LG
    Sepline