Beiträge von mb2128

    Hallo an euch alle!


    Ich habe für 4 Tage endlich nach einem langen Kampf einen vorläufigen ALG1 Bescheid bekommen, wo drin steht, dass ich einen Nachweis von meiner Krankenkasse vorliegen muss(Ob Angestellten verhältnis vorliegt)Diese NAchweis(Wo drin steht, dass ich wie fremde Mitarbeiter gezählt werde usw) habe ich gestern von meiner Krankenkasse bekommen und auch direkt Arbeitsamt abgegeben und werde heute vorsichtshalber auch per Einwurfeinschrieben an Arbeitsamt schicken.


    Nun wie sieht es, bekomme ich dann danach einen endgültigen Bescheid?Oder wenn ich nichts mehr von ihenn höre gilt dann dieser vorläufige Bescheid als endgültig?Außerdem habe ich auch für diesen Monat jetzt das Geld überwiesen bekommen. Nebenbei was mich bisschen irritiert ist:
    §328 SGB III


    da steht unter satz 2:
    Eine vorläufige Entscheidung ist nur auf Antrag des Berechtigten für endgültig zu erklären, wenn sie nicht aufzuheben oder zu ändern ist.


    Also was soll ich am besten tun?soll ich auch jetzt einen Antrag stellen oder das ganze so lassen.


    vielen Dank für eure Antworten

    Hallo an euch alle,


    Ich wollt eine Frage, was einem ehemaligen Arbeitskollegen hat, hier darstellen und um rat bitten: er müsste leider gestern Hartz vier beantragen und an demselben Tag hat er auch sein Sparbuch aufgelöst und das Geld und abschliessende Zinsen( 400€ Guthaben+40 Zinsen) auf sein Girokonto überwiesen, damit sein Dispo gemindert wird.


    so jetzt nun zu der Frage: er hat ja wahrheitsgemäß angegebn, dass er zu Antragstellung kein Sparbuch mehr besitzt. Es ist doch richtig oder nicht?


    Was passiert, wenn durch Datenabgleich rauskommt, dass er für dieses Jahr40€ und für das letzte Jahr 90€ zinsen bekommen hatte?sind das zu viel Zinsen?Wann muss er dann mit einem Datenabgleich rechnen?er hat ja damals kein ALG2 bekommen. Ist es nicht so, dass er sein momentane Vermögen angeben müsste?Er hat damals das Geld, teilweise seine Frau gegebn(mit nachweis), damit ihr Geschäft über die Runden kommt.


    Wie soll er sich verhalten, soll er wieder zu seinem Sachbearbeiter gehen und ihm über das Sparbuch informieren?
    Noch zu VermögensFreigrenzen(ER:45, Sie:55, 2 Kinder jeweils; 16 und 20)


    Viele Grüße und vielen Dank

    Hallo an euch alle,so ich werde meinen Erstantrag (Trotz des wiederholten Wiedersprechen meines Sachbearbeiters) (Ich(54) Arbeitslos, Frau(45):500 Euro Netto, Kinder: 17 und 19 Jahre gehen zur Schule, Vermögen 8000€)am Dienstag angeben und habe folgende Fragen:



    1)Ich und meine Frau haben 3 Kinder, aber der Älteste, 24 Jahre alt, in einer anderen Stadt studiert.Müssen wir dann sein Kindergeld auch angeben?Das Geld gehört ja ihm.Es ist so, dass, wir monatlich ihm das Geld in Bar übergeben. Die Sache ist, dass auf die Kontoauszüge den Betrag für 3 Kinder steht. Soll ab jetzt einfach sein Kindergeld auf seine Girokonto überwiesen werden?



    2)Ich muss ja angeben, was ich seit 5 Jahren für eine Beschäftigung hatte.Ich war ja selbsttändig bis vor 2 Monaten, wo ich dann für mein GmbH insolvenz anmelden müsste und ich meine Gewerbe abgemeldet habe. Können die von mir verlangen, alle Jahres Billanzen bei dennen abzugeben, um die meine „Hilfebedürftigkeit“ zu überprüfen?



    3)Obwohl ich tausendmal mein sachbearbeiter erzählt habe, dass ich wegen Insolvenz Mein Geschäft geschlossen habe, besteht er drauf, dass ich die zusatzformular für die Selbsstndige ausfüllen soll, aber ich werde ja die Gewerbe nicht mehr betreiben.Reicht als Nachweis das Schreiben vom Amtsgericht bzgl. Insolvenzes und die Gewerbeabmeldebescheinigung vom Gewerbeamt nicht aus?



    4)Kann bzw. darf mein Sachbearbeiter die Kontoauszüge bei sich behalten bzw. Kopien draus machen?



    5)Falls ich ein ALG2 Ablehnungsbescheid bekomme,kann ich dann direkt einen neuen Antrag stellen?, weil ich mitbekommen habe, dass bearbeitung eines Widerspruches ziemlich lange dauern kann?



    6)Wird dann ARGE wenigstens meine Miete,Falls das unangemessen sein sollte(630€ Kalt für 4 Personen in Remscheid), für paar Monate übernehmen?



    Meine Familie und ich befinden uns in eine sehr schwierigen finanziellen Situation und wären sehr dankbar sein für eure Antworten.Einen schönen Sonntag noch!

    erstmal danke für euere Antworten,


    also die wollen auch nicht einmal meinen Antrag annehmen. Der SB.meinte, dass ich unbedingt die Anlagen für Selbständige ausfüllen soll, ich habe ihn erzählt, dass ich meine Gewerbe vor 2 Monaten abgemeldet habe(habe auch die Gewerbeabmeldungs bescheinigung abgegeben)aber der will mir nicht glauben.Ich bin wirklich am Ende, der hat auch einmal zu mir gesagt:Woher sollen wir wissen, dass Sie mit so einem großem Umsatz kein Geld in Ihrem Garten versteckt haben?


    Ist das nicht unverschämt?????


    Vielen Dank

    Hallo an euch alle,


    ich habe folgendes Problem,ich war selbsständig schon seit 10 Jahren (GmbH), aber die Umsätze sind schon seit paar Monaten drastisch gesunken(auf ungefähr 12,000Euro monatlich), das hört sich zwar sehr viel, aber die Miete ist sehr hoch(5000 Euro)und Personal usw......lange Rede kurzer Sinn, ich war gezwungen vor 2 Monaten(achdem ich auch all mein Gespartes von mirund meiner Frau im Geschäft investiert haben) das insolvenz anzumelden und darauf die Gewerbe abmelden.Da meine Frau nur ein geringer Lohn hat(480€ Netto)und wir zwei kleine Kinder haben, war ich gezwungen zu Arge gehen und Antrag auf ALG2 stellen(ich war zum ersten Mal im Leben im Arbeitsamt) und hatte alles mit, da sagte der Sachbearbeiter zu mir, dass es ganz dreist und unverschämt von mir ist, da mein Geschäft vergengene Monate um 12000€ Umsätze gemacht hat, ich habe versucht ihn zu erklären,dass Umsatz kein Gewinn ist und meine Ausgaben und Schulden viel höher sind, er meinte nur, dass Insolvenz eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit darstellt und mir kein ALG2 zusteht.Außerdem soll ich und meine Familie von der Dispo der Firma leben und dass ich die Gewerbe bei Gewerbeamt abgemeldet habe, interessier ihn auch nicht, da es keinen Beweis darstellt, dass ich wirklich nicht mehr sselbsständig bin. ich bin wirklich am Boden zerstört.Ich dachte in solchen Situation wird man nicht allein gelassen.Ist es richtig so, was er gesagt hat?bin ich wirklich der schuldige, obwohl ich alles verucht habe?Ich bin echt verzweifelt. :sad:


    Danke für eure Antworten!

    Guten Abend an Sie alle,


    ich habe folgende Frage und zwar es geht um meine Schwester.Ihre Arbeitsstelle, wo sie jetzt mehr als 6 Jahren dort arbeitet,kann sie nicht mehr ertragen und hat nur noch stress mit dem neuen Chef. Deshalb möchte sie die Arbeitsstelle kündigen.Nun meine Fragen:


    1)welche Kündigungsfristen muss sie als Arbeitsnehmer beachten?ist es vier Wochen, auch wo sie mehr als 6 Jahren dort arbeitet?
    2)So wie ich informiert bin, bekommt sie dadurch eine 3 monatige Sperre vom Arbeitslosengeld1(ALG1) ist es richtig?
    3)bekommt sie in dieser Sperrzeit Hartz vier(ALG2), wenn sie natürlich alle andere Voraussetzungen erfüllt?oder die Sperrzeit gilt auch für Hartz vier?wird bei ihr Hartz vier regelsatz auch gekürzt?bekommt sie dann die angemessene Wohnkosten erstattet?


    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.