Beiträge von heikoblue

    Ich kenne jemanden, der ALG II bezieht und zwar in einer für Ihn zu großen Wohnung wohnt, aber den Rest zur Miete selbst drauf zahlt, da die ARGE nur den Mindestbetrag zahlt.


    Nun wollte er ein Zimmer untervermieten, um seine Mietkosten zu reduzieren.
    Sein Vermieter erlaubte die Untervermietung und rechnete ihm vor, was er an Untermiete verlangen sollte.
    Von dieser Berechnung bekam die ARGE einen Bescheid.


    Nun ist das Problem, dass er nicht genau weiß, ob diese Einnahmen ihm beim ALG II-Geld angerechnet werden.
    Bisher war es so, dass es der ARGE gleich war, wie er den Differenzbetrag zur Miete selbst aufbringt.
    Nun ist allerdings der vom Vermieter vorgerechnete Untervermietbetrag höher als die Differenz zwischen tatsächlicher Miete und dem Betrag, den die ARGE zahlt.


    Gilt jetzt noch die Ausnahme, dass Mieteinnahmen zur Reduzierung der eigenen
    Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II nicht bei ALG II angerechnet werden?


    Und wenn nicht, wann kann man diese Ausnahme sonst in Anspruch nehmen, wenn der Vermieter eh die Untervermietkosten vorrechnet?
    Dann wäre diese Ausnahme ja dem reinen Zufall überlassen. Und für mich klingt der Wortlaut dieser Ausnahme ziemlich konkret.


    Hoffe auf einen Tip von Euch.



    B.