ja also ich hb geld bekommen am donnerstag 29.10. und da steht für verwendungszweck 11.09 und dahinter halt paar zahlen aktennummer usw.
aber auf dem bescheid sind summen gewesen, genau die summe die ich bekommen hbe, und werde.
auf dem bescheid auf der ersten seite steht auch, bewilligungszeitraum 01.10.2009 bis 31.03.2010, dann die leistung, auf der rükcseite, für november die berechnung, die bestandteile. aufgeführt sind dann arbeitslosengeld 2, nachzahlungen aus rückrechnung, und dadrunter einmalige einbehaltung: die summe und ein - dahinter. als restbetrag steht wieder die summe die ich bekomme.
der betrag wurde auf konto überwiesen steht dann.
aber das auf der letzen seite stehende einbehaltung steht die summe, also 3.. euro -.
wahrscheinlich heisst das - ja das umgekehrte.
kein plan, ich kann das ja mal scannen oder so :))
Beiträge von marbling
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Hallo,
habe mein bewilligungsbescheid bekommen.nun versteh ich eine sache auf dem papier nicht. auf dem letzten blatt, steht Berechnungsabschnitt 2 und 3.
bei 2 sind überzahlungen / nachzahlungen.
bei berechnunsabschnitt 3 steht einmalige zahlungen, einbehaltung, für monat november.
da drunter sind aufgeführt: hilfe zum lebensunterhalt, und unterkunftskosten danach Einbehaltung. alles mit einem - dahinter.
Heisst das jetzt das die mir das zahlen oder nicht zahlen, da einbehaltung mit minus zeichen steht???? -
Ja das hat man der auch angesehn. erst darauf behaart, ich sei mit meinen Eltern eine BG, und dann so naja wird zur überprüfung geschickt... Und dann einen Vorschuss geben, dachte ich mir auch alles klar. Erst gar nicht zahlen wollen ohne nachweise dann auf einmal sogar sofort bargeld rausgeben. Voll die widersprüche.
Mal schauen wieviel Mietanteil ich bekommen werde.
Und falls denen das zu stressig wird, kann ich ja auch ganz einfach ausziehen. Dann zahlen die halt die ganze Miete + Nk + ... für mich.
Aber das wäre nicht mein Ziel.
ok Danke vielmals an alle. Ich halte euch auf dem laufenden :)) -
Hi,
hatte vorhin ein Termin für die Antragsstellung.
So zu erst hat sie nach meiner Lohnabrechnung, Bankkarte etc gefragt. Danach wollte sie, wie schon befürchtet, die Lohnabrechnungen von meinem Vater. Draufhin habe ich ihr gesagt, das sei gar nicht nötig. Da ich schon Ü25 und meine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde. Sie hat aber weiterhin darauf behaart. Ne da ich ja halt Ü25 wird die LA meiner Eltern auch mitherangezogen, weil ich mit denen eine Bedarfsgemeinschaft bilde. Ich daraufhin, Ich habe mich informiert, und mir wurde auch von Ihren Kollegen mitgeteilt, dass das nicht so sei. Habe auch auf den Informationsteil auf der Anlage zum Hauptantrag hingewiesen, wo steht als wichtige Information: 2Grundsätzlich unterhaltspflichtig sind folgenede personen: Ihre Eltern, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Ihre Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben". Was beides nicht auf mich zutrifft.Nun war die Rede von finanziell aufkommen von Eltern, meint ich ja mein Vater hat ein Schreiben aufgesetz, wo er sagt, Er kann und will nicht weiter finanziell für mich aufkommen. Hatte ich leider nicht dabei, aber sgte ich kann es nachreichen. Später hat sie in ihrem bericht aber nichts mehr davon erwähnt.
Nun da meinte sie, da wird das weitergeleitet an eine Überprüfung, keine Ahnung wie die daas nannte, weil sie keine Nachweise abgeben. Dann meinte sie plötzlich da braauchen wir dann, Unterlagen für die Hauskosten. Klar deshalb habe ich sie ja dabei. Alle Rechnungen abgegeben die für das Haus von bedeutung sind ( Grundsteuer, Heizung, Wasser etc.)
Dann hat die angefangen aufzuschreiben.Am Ende meinte sie dann, da mein Vater noch für meinen Bruder finanziert, der U25 ist, und Ausbildungssuchend ist, wird auch komm da nachgegangen. (Anscheinend, da er schon für jemanden sorgt, hat sich das wegen mir erledigt?!)
Habe auch noch gesagt, auf ihre Frage hin, das ich monatlich ca 150€ abgebe an meinem vater, für "Miete" und Unterhaltskosten.
Die wollte mir sogar ein Vorschuss geben. Habe ich aber dankend abgelehnt, da ich noch Geld zur verfügung hatte, wie man auf mein Konto sehen konnte.
Nun habe ich aber ne Frage, als sie die Rechnungen wegen dem Mietanteil aufschrieb sind mir Sachen aufgefallen.
1. Heizung: Werden da die Abschlagsbeträge genommen, oder der Gesamtbetrag vom Jahr. Also Rechnungsbetrag ( Abschlagszahlungen + Nachzahlung) ????
Weil sie nur die Abschlagsbeträge genommen hat.
2. Gebäudeversicherung: Wir haben, Immobilienversicherung, Immo-Haftpflichtverischerung, und Glasverischerung.
Sie hat nur die Immobilienverischerung genommen. Die anderen gehören nicht dazu?Lg
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Hallo,
bin 26, wohne bei eltern, in ihrem haus.
habe auch letze woche einen antrag gestellt. wollte eigentlich früher, aber bei der beratung meinte die sachbearbeiterin, ich müsste noch warten bis ich mein letztes gehalt überwiesen bekommen habe. erst dann könnte ich einen antrag stellen. ich hatte nämlich für ca ein monat einen job.
Die ganze sache find ich schon merkwürdig, da auch wenn ich warten muss bis ich mein lohn bekomme, und es dann hab, der antrag ja ewig dauert bis ich termine bekomme und der durch ist.naja, soweit so gut. nun war ich da um antrag zu stellen. Diesmal meinte mir die Sachbearbeiterin, war diesmal ne andere, hat mir ein bogenn gegeben, was ich alles mitbringen soll.der ist auf dem zettel wo anlage zum hauptantrag steht. einmal die NK, also als hauseigentümer werden ja nur die NK angerechnet, da man so keine Miete zahlt. nun gut. dann hat sie nach meinen eltern gefragt, geschwister usw. auf dem zettel hat sie dann angekreuzt, ich soll kontoauszüge mitbringen, von allen familienmitgliedern, dann noch lohnabrechnungen von meinem vater,der als einzelverdiener ist, und meinem bruder, der ne ausbildung macht. ausserdem noch den fahrzeugschein, wobei das auto meinem vater gehört.
als ich aber ne andere mitarbeiterin dort gefragt habe, hat sie sich auch über diese sachen gewundert.
durch die foren im internet, so wie hier habe ich dann mitgeteilt bekommen, das alle unterlagen der eltern usw unrelevant sind, und NICHT abgegeben werden sollte. Natürlich nur bei Ü25.
aber es gibt ja auch ein § wo die hilfebedürftigkeit angesprochen wird. Nun, wenn die eltern etc gut verdienen, kann man ja von ausgehen, die würden einen unterstützen. aber vielleicht wollen sie das nicht mehr. mindenstens 25 jahre haben sie das getan. alles hat mal ein ende. ausserdem kam ja nicht umsonst das gestetz raus ( ca vor einem jahr oder so), das man bis 25 jahre von den eltern unterstütz werden soll. also wird ja dann damit gesagt, das ab 25 nicht mehr gesetzlich dafür verpflichtet ist. sonst würde man sich ja mit dem gesetz ein eigentor schiessen? oder lieg ich da falsch?!ah und noch eins, ich konnte auch recherchieren, falls die eltern für das haus eine eigenheimzulage bekommt, welche ca seit 3 jahren abgeschafft wurde, darf und musst die nicht mitangerechnet werden. solange die zweckgebunden ist, d.h die wirklich für das haus benötigt wird. z.b für die tilgung, für baumaterial, handwerker. falls es aber zur freien verfügung steht, welches du zum shoppen o. ä ausgibst, dann sieht es anders aus.
angaben ohne gewähr
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Mal für alle, damit die spekulationen aufhören:
3. PErsonen über 25 Jahre bilden immer eine eigene BG. Elterliches Einommen muss nicht nachgewiesen werden.
So und nicht anders ist es.
Wenn einer der o.g. Fälle von der ARGE abgelehnt wurde, liegt punkt 1 vor.
Diablo
Also, als ich letztens bei der Beratung war, wollte die von mir die Lohnabrechnung + Kontoauszüge von meinem Vater. Und da das nicht schon genug sei, will die sogar noch LA+ Kontoauszüge von meinem Bruder, der ne Ausbildung macht. Und noch Kontoauszüge von allen die ein Konto haben.
Bin 26 und wohne bei Eltern, zu 5 personen sind wir.
Als ich vor einem Monat dort war zur Erstberatung, war ne andere Mitarbeiterin dort, und da war keine Rede von LA und Konto von Familienmitgliedern.
Also wenn die von meinen Eltern bzw Vater Nachweise wollen, schön und gut, von mir aus, aber was soll das von meinem Bruder zu verlangen. Der hat doch damit nichts zu tun. Der kann und will mich ja kaum unterstützen.Ah das beste, die hat nach dem Auto gefragt, von meinem Vater, wie wertvoll das wäre, ich soll auch noch den Fahrzeugschein mitbringen
Was fürn ein Schwachsinn!!!
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Hahahahahaha,
jaa gut wenn ihr der Meinung seid.
Dann geht zu meinem Berater und fragt den.
Bin jetzt erstmal vor 3 Wochen mit meiner Ausbildung fertig und AL.
Ich bewerbe mich regelmäßig, und habe sogar ne Stelle für ein Monat als Zeitarbeit. Meine Ausbildung habe ich sogar mit einem 1,5 durchschnitt beendet. Und suche auch Arbeit.
Wahrscheinlich ist es zur Zeit etwas schwierig Arbeit zu finden, oder warum sind wir in der Rezession, und alle Firmen gehn pleite.Aber wenn IHR Arbeit für mich habt, mit fester Anstellung sagt mir Bescheid dann fang ich sofort an!!!!!!!!!!!!!!!
Hätt ich auf das Geld vom Staat abgesehn, wär ich schon längst ausgezogen, und hätte BAB, oder erst keine Ausbildung gemacht, und die auh noch nur mit 300 € vergütung, und hätte schon seit langem H4 bekommen o. ä.
Ich will nur solange ich noch suche eine Lösung haben, wer weis schon wie lange das dauert.
Dann sagt IHR mir mal wie ihr mit 150 euro pro Monat auskommen wollt?!
egal ob noch zu Hause wohnend oder nicht.Immer diese Vorurteile... (schlimme Welt)
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Ja, hab ich mir auch gedacht, aber das ist auch hin und her, ausserdem würde ich jetzt ungern ausziehen. falls ich jetzt ein job bekomme, muss ich ja selbst die miete zahlen:)) dann lieber doch einem dritten vermieten. ausserdem wäre die wohnung zu gross für mich alleine, da machen die bestimmt auch theater. ich versuch erstmal ohne auszug und wenn die nicht mitspielen, mach ich ein mietvetrag, stell da paar möbel hin,so als tarnung und bleib weiterhin bei meinen eltern :)))
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Hallo,
habe mal ne "kurze" :p Frage zu Harz 4.
Habe jetzt meine ausserbetriebliche Ausbildung beendet. Von der ich auch nicht grad viel verdient habe ( ca 300 Euro Ausbildungsvergütung). Daher bekomme ich jetzt nur ca 150 € Arbeitslosengeld.
Da ich aber schon 25 Jahre alt bin, sogar fast 26, noch zu Hause wohne, hätte ich ein Anspruch auf Harz 4?
Mein Vater arbeitet, Mutter Hausfrau. Da ich seit dem 25 Lebensjahr, also knapp einem Jahr auch kein Kindergeld mehr bekomme, bzw mein Vater, will er seitdem Unterkunftgeld für Essen etc. Was ich ja auch nachvollziehen kann. Er verdient ja auch nicht viel, ca 1500-2000 monatlich. Dann noch davon meine Mutter, mich und meine 2 Geschwister zu versorgen, davon noch Haus abbezahlen und all die Nebenkosten, kommt man nicht weit.Das Haus in dem wir wohnen gehört ihm, bzw wird noch abbezahlt:)) ne Wohnung ist noch zusätzlich da zur Vermietung, die grad frei steht.
Die vom Arbeitsamt meinte, die bei der Sozialagentur würden nach den Einkommensverhältnissen meines Vaters fragen, das heist Lohnabrechnungen vorlegen. Aber ich habe oft in Foren gelesen, dass ich eine eigene Haushaltsgemeinschaft bilden würde, da ich schon 25 bin, also das Einkommen meines Vaters unrelevant wäre für meinen Anspruch.Falls die Sozialagentur jetzt ankommt, ne wir zahlen nicht, oder mir ein angemessenes Anspruch zu zahlen, zieh ich in die wohnung meines Vaters ein, so das er mir seine Wohnung per Mietvertrag vermietet. Dann muss das Amt nicht nur den Anspruch von 359 Euro zahlen , sondern meine Miete und NK.:)))) Wären ja ganz schön dumm für die, wenn die mich soweit treiben würden :p
Lange Geschichte kurzer Sinn, hat jemand eine Idee wie ich vorgehn soll????