Also bei mir hat das Amt jetzt auf meinen Einspruch geantwortet, Zitat:
"Gemäß §22 Absatz 1 Satz 4 SGB II mindern Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen die Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Gutschrift. [...] Dabei ist es nicht erheblich, welcher Anteil des Guthabens auf Heizungskosten und auf Warmwasserkosten entfällt."
Sie wollen also das gesamte Guthaben. Dabei sagt der erwähnte Paragraph ja auch: "Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht." Bezieht sich das nicht auch auf WW? Ist das rechtens oder sollte man Widerspruch erheben?