Beiträge von glücksfee58

    :confused: Hallo nochmal! Ich habe ja am 01.08.09 eine Frage zum Thema Heizung - Nichtprüfungsgrenze gestellt. Kann es sein, daß ich die Abrechnung des Energieversorgers schicken muß oder was ist noch erforderlich?? Was für Beweismittel sollen das denn sein?
    Der Energieversorger bekommt mtl. 91,-€ -(Gas) ARGE zahlt 64,87€- den Rest 26,13€ zahle ich selber. Ich habe was gefunden da steht:.....Die von der ARGE durchgeführte qm bezogene Durchschnittsabrechnung in Mehrfamilienhäusern zur Ermittlung der angemessenen Heizkosten sei demgegenüber nur für das jeweilige Abrechnungsjahr zulässig, da die Kosten wg. der Witterungsverhältnisse und schwanken der Energiekosten nur insoweit vergleichbar seien. Das trifft bei mir so gesehen zu, da ich erst seit dem 01.07.08 in der neuen Whg. wohne. Oder nicht :confused:?? Ich hatte ja noch keine Heizperiode zum Zeitpunkt d. 1.Abr., daher sehe ich es so, das die bis Ende des Jahres warten müssen ob Nach-/Rückzahlung ist. Der Energieversorger sagte mir auch, das ich erst einmal warten soll und wenn eine evtl. Rückz. ist, wäre die ARGE ja auch froh. Die 1.Abr. war ja Rückz., hat die ARGE auch bekommen, obwohl dann dier Abschlag erhöht wurde. ....
    :D Die ARGE hat doch bisher keine Mehrbelastungen durch mich. Ich habe alle anfallenden Kosten d.KDU selber getragen. Die sollen mich endlich in Ruhe lassen.Könnte mir wirklich jemand was dazu sagen. Ich muß denen antworten. Herr Grunert, doriel od. sonst erfahrene User. Schätze jede Antwort. DANKE

    Ein herzliches Hallo an alle :D
    Ich habe am Freitag einen Brief v.d. ARGE erhalten und bin irgenwie ein wenig :mad: verärgert, weil ich meine Pflichten immer erfülle. Es heißt in dem Brief: Im Rahmen Ihrer Mitwirkungpfl. bitte ich Sie bis.....folgende Unterlagen bzw, Nachweise vorzulegen: Ihre Heizkosten liegen mit 1,82 €/pro qm (habe 50qm)bei weitem über der Nichtprüfungsgrenze. Bitte führen Sie sachliche Gründe f.d. Höhe der Heizkosten an. Des weiteren steht.....ohne Unterlagen nicht festgestellt werden kann, ob und inwieweit ein Leistunganspruch besteht. :eek: Muß ich mir jetzt Sorgen machen??
    So, nun zum Kern der Sache: Seit 1.7.08 bin ich in der neuen whg. bekomme 350,-€ miete + 64,82€ Heiz.+359,-regell.. Die Abr. Dez.08 des Energieversorgers hatte ich sofort d. ARGE geschickt. War 1 Rückz., die habe ich auch sofort an die überwiesen. Die Abschläge 2009 für Gas wurden aber auf 91,-€ erhöht. Die Differenz v. 26,-€ zahle ich v. meiner Regell. Meine Nachfrage b. Energieversorger warum die Erhöhung. Ich hätte ja noch keine richtige Heizperiode gehabt. Meine Frage.. Was für Unterlagen wollen die denn jetzt???? Habe doch alle (Veränderungen etc.)immer geschickt. Ist auch ein anderer SB . Die Unterlagen sind doch in meiner Akte. Was "Nichtprüfungsgrenze" heißt, habe ich mir schon ausgedruckt.
    Kann mir bitte einer kurzfristig etwas dazu konkretes sagen .Vielen Dank!!
    So am Rande: Ich habe die Wartung d. Gastherme selbst bez., die NK o8 am Freitag bez.

    Danke für die schnelle Antwort

    das beruhigt mich ungemein. Nein Ich war vorher kein Sozialfall.. Ich habe überall recherchiert und auch nichts dergleichen gefunden was sich negativ lt. § 12 auf mich auswirken könnte. Ich bin aber immer nervös, obwohl ich wirklich immer meinen Pflichten nachgekommen bin und auch nichts verschwiegen habe. Die Sache hier hat mir aber große Bauchschmerzen und schlaflose Nächte verursacht. Ich danke dir ganz doll. Lg. die Glücksfee58

    Danke für die direkte Antwort, das beruhigt mich ungemein. Nein Ich war vorher kein Sozialfall.. Ich habe überall recherchiert und auch nichts dergleichen gefunden was sich negativ lt. § 12 auf mich auswirken könnte. Ich bin aber immer nervös, obwohl ich wirklich immer meinen Pflichten nachgekommen bin und auch nichts verschwiegen habe. Die Sache hier hat mir aber große Bauchschmerzen und schlaflose Nächte verursacht. Ich danke dir ganz doll. Lg. die Glücksfee58

    Hallo zusammen! Ich bin neu hier und grüße alle hier im Forum!!!


    Nun meine Frage. Ich versuche es so gut zu erklären wie es kann. Ich bin seit Jan.08 in Hartz4 gerutscht, Trennung, Scheidung. Ich wurde von der Arge aufgefordert umzuziehen. Habe ich gemacht und alle Kosten wurden übernommen, für die alte und neue Whg.. Meine Kaution, die ich damals vor 15 Jahren selbst bezahlt habe, wurde mir im Sept.08 abzgl. der Nebenkosten 07/08 ( nur 6 Mon.) (400,-€) = 693,82 € ausbezahlt. Beim Wohnungsamt sagte man mir, das ich die Kaution behalten dürfte. Das habe ich dann auch nie angegeben. Nun kommt mein Problem: Ich habe für die neue Whg. die Nebenk.08 105,82 € eingereicht z. Übernahme. Die Antwort d. SB sie hat v.11.01.-30.06. u. v. 1.7.-31.12.08 gerechnet das ich eine Nachzahlung v. 777,18 € habe und wie ich die bezahlen würde. Habe schriftl. geantwortet, das ich nur die 105,82 zu zahlen hätte und nicht mehr und die Zahlen mir nichts sagen. Nun muß ich vielleicht doch sagen, das ich letztes Jahr die Betriebskosten selbst mit der Kaution bezahlt habe. Was kommt vielleicht auf mich zu wg der Kaution. Das hängt ja alles jetzt zusammen. Ich hoffe, das ich alles verständlich erklärt habe und mir einer eine schnelle Antwort geben kann. Heute morgen bin ich schon nicht ans Telefon gegangen( ARGE?). Lg. glücksfee58