Hallo,
Es wird zwar nicht um Unsummen gehen, aber das Jobcenter ( ArGe ) sollte dennoch darüber infomert sein.
Neben einener möglichen Unverfügbarkeit in der Arbeitsvermittlung kann es auch um Heilkosten gehen.
mfg
ALLO
Hallo,
Es wird zwar nicht um Unsummen gehen, aber das Jobcenter ( ArGe ) sollte dennoch darüber infomert sein.
Neben einener möglichen Unverfügbarkeit in der Arbeitsvermittlung kann es auch um Heilkosten gehen.
mfg
ALLO
Hallo,
klingt zwar etwas " dumm dahergesch****** ", aber warum bliebt Ihr nicht zunächst in eurer bisherigen WHG wohnen ?
Dann wäre es eher ( allgemein ) beim SB zu argumentieren.
Es könnte ja auch sein, dass die Familie vorher 100 m² hätte, nach dem Umzug gibt sie sich mit 55m² zufrieden.
Dann reicht sie zumindest schnell die Vorbescheinigung zum neuem Mietvertrag ein.
Der Rest ist relativ offen. ( warum so plötzlich )
Lasset mal Kaution außen vor, kann es wegen fehlender Vormeldung auch dazu Sanktionen ( Absenkungen ) geben.
Ein Gundsatz zur Kautionsübernahme besteht nicht. Ebenfalls auch nicht für Erstausstattung allgemein.
Es klingt äußerst unwahrscheinlich, dass junge Bürger durchweg vor einem Umzug absolut garnix hatten.
Durchgelegenes Bett, alten Schrank und abgewetzten Tisch & Stuhl bedeutet nicht " nix "
Mit Glück war noch ein kleiner Fleppich und ein Sitz am " Kac***** " da.
Der Rest war die Voranmeldung ...( Wohnung X möchte angemietet werden.... )
Es wurde der Fehler also enweder benannt, oder hier nicht alles an Vorgeschichte erwähnt.
Die Gutgläubigkeit will nicht gerade auf " Mietnomaden " hinweisen.
mfg
allo
Hallo Boxbeutel 2
Alles anzeigenDann kann man es immer noch so Sagen, wie bei MIR vor 25 Jahren:
Junge, Lerne IRGENDEINEN Beruf, was anderes kannst du dann immer noch machen.
HAUPTSACHE DU HAST EINEN GELERNTEN BERUF.
Und was bringt mir der Heute??
( Habe Landwirt gelernt. Mit 2,2 Bestanden )
Somit kann ich nur bei den Sklavetreibern Arbeit finden.
Dann hast Du Dich immer noch nicht dem Wiederstand angeschlossen ? Betroffen, oder nur gehört von den Machenschaften mancher Leihbuden ?
Im Ländle fehlen keine Millionen Graduierte....ein paar Tausend wüde die Obergrenze der Hirarchien eher treffen.
Die Politik redet von Millionen....weil wir zu doof sind,uns angemessen und zweckerichtet zu organisiern gegen Sklaventreiber.
DieZuwanderung sei nicht ausgeschlossen, aber Zahlen unserer " oberen 10000 " könnten locker zunächst durch organisierten Wiederstand im Volke reduziert werden.
Dann wären wir einerseits evtl. auf einem normalem Niveau vor einigen 100 K und zugleich nicht die Deppen Europas.
Wo ist unsere Kämpfernatur ?
( Einigkeit, Recht und Freiheit ? )
Zuwanderung unter bisherigen " Anwendungen " kann unseren Ruf in der Weltwirtschaft erneut nachhaltig schädigen. Daher dürfen Gewerkschaften nicht unterwandert werden.
Stellen wir uns mal vor, Millionen an Zuwanderung lasse im Ländle zu Bedingungen der Verleiher ?
Kanzler ( in ) macht sich da doch bestimmt mal Gedanken zu, weil es vorab bereits zu spät war.
mfg
allo
Hallo,
Wo wäre die entsprechende Quelle zu der Aussage " nur noch ab Januar .2010 "?
Also bitte Quellen benennen.
mfg
allo
Hallo @ Marty,
wie habt ihr Euch denn vorher arrangiert ?
Wenn es eine Mietwohnung mit darauf bezogenem Mietvertrag gab.
Du bezahlst keine Miete, sondern anteilig nur Nutzungskosten an laufenden Verbrauchskosten .
Dann gib Dich besser damit zufrieden.
Ansonsten könnte es ohne individuelle Energiekosten - Zähler so weit gehen, dass die Beherbergenden noch offiziell Anteile berechnen müßten.
Dann nimm in so weit mal hin, nicht nachgewiesene Wohnkosten ( Kostgeld ) in soweit selber zu tragen.
mfg
allo
Es war diese Eingangsfrage, zu der Du nun im Brett " Sonstige Themen- Off Topic " / " Weitere Themen " nun die 3.Neuanfrage stellst.
Du bist Urheber der 1.Frage gewesen, daher kannst Du sie auch so wie ich direkt wider aus der " Versenkung " holen.
Es hat Gründe, warum bei ( etwas ) älteren Fragen ohne Reaktion die Hinweise auftauchen.
mfg
allo
Hallo,
Soweit mir bekannt, führt ein jeder AG für einen Minijob allgemein einen Pauschalbetrag für die Beschäftigungsform ( Minijob ) seines Mitarbeiters ab.
Bei der Einkommenssteuer gibt es auch Freibeträge und Jahresgrenzen zum Grad eventueller Besteuerung aus Lohneinkünften. Hier wäre eine Beratung durch einen Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein angebracht.
Da mit mehreren Minijobs am ehesten noch ergänzendes ALG II in Frage kommen könnte, wäre bezüglich persönlichen Anteilen an allgemeinen Sozialversicherungen dort um Beratung zu bitten.
2 Minijobs in genannter Beispielrechnung könnten da ggf.noch ergänzenden Bedarf an ALG II und damit allgemeine Krankenversicherung bedeuten.
Laut Deiner letzten Anfrage dürfte grundlegend ALG II für Dich in Reichweite sein.
Bitte streue Deine Anfragen aber nicht wie Bisher, wenn sie nach wie vor den selben Sachverhalt betreffen.
Das soll bedeuten: Jede Reaktion auf Deine 1. Anfrage ( auch Deine eigene Antwort, bzw.eine neue Frage diesbezüglich )
hätte Deine Ursprungsfrage wider auf die 1. Seite des jeweiligen Bretts gesetzt.
Hier geht so schnell nichts verloren.
mfg
allo
Hallo,
Es müßte unter dem Suchbegriff Minijobzentrale zu finden sein, was der AG dafür pauschal abführen müßte.
mfg
nutzlos
Hallo turtle ,
Nun ist bekannt, wo der Hund begraben war.;)
Dann konnte ich Deinen Link auch nicht erkennen. ( obwohl er wirklich da war )
mfg
allo
Hallo Turtle,
Exakt in diesem Thread steht nur die Anfrage vom User@Mooncreek.
Wenn Du unter seinem Namen noch seine beiden weiteren Beiträge im Forum gefunden hast, dann war es doch lediglich die Frage, wo Du den Beitrag zu Deinen Zitaten fandest.
War es zufällig dieser hier?
Mit freundlichen Grüßen
allo
Man sollte meinen, in der geschlossenen Pychiatrie gäbe es gar kein Internetanschluss.
NEIN, gibt es nicht...
ZitatMachst du so einen Scheiß eigentlich nur um die Threade anderer Leute zu chrashen oder gibt es für den von dir verzapften andauernden Blödsinn einen Grund?
Was erwartest Du denn allgemein ?
Siehst Du da Unterschiede ?
Ist mein Recner Kacke, kann ich nicht auf 299 % die Anworten lesen, oder warum sah ich da keine entsprechenden Antworten ?
Wenn du nicht lesen kannst, solltest du mal an der nächsten VHS bzgl. eines Analphabetenkurses nachfragen.
Meinst Du, dass ein 600" herzaubern kann, was bislang nicht lesbar war ?
Ich schaue mir den GESAMTEN, BISHERIGEN Thread aber auch gerne zum 20.tn mal an.
( Mitte Lupe )
ZitatTurtle
mfg
allo
Hallo Turtle,
verifiziere doch mal, ob Dein Rechner mehr oder Anderes anzeigt, als Meiner ?
Grammattykkk darfst Du gerne mittnähmen, aber es enterd nix am Thread, so wie ich ihn verpfolgenn gonnte.
Weder das Teilzitat, noch das Vollzitat sind für mich im Thread lesbar.
Hat Dein Rechner " Die Macht ", oder wurde zwischenzeitlich vom U.P.editiert ?
TX für Korrespondez...
mfg
Allo
Hallo @ Turtle,
schon Dein 1. Teilzitat tauchte hier nicht im Thread auf...:(
( diese 7 Monate....)
Warum denn wohl auch nachgefragt......
mfg
allo
Hallo,
dann sollt mal die Frage gestellt sein,
WARUM ICH DAS SO NICHT LESEN KANN ???
IM GESAMTEN THREAD HIER NICHT. ( Keine Frage, keine Antwort.... )
Also Bitte....kann diese Aussage gelöscht worden sein ? Denn auch in Deinen Antworten befand sich KEIN link.
( Erst jetzt mit dieser Letzten war ein Zitat, welches im Thread nicht auftaucht )
mfg
allo
hallo turtle ,
Ich kann in diesen 2 Threads absolut keinen Anhaltspunkt auf die Dauer des 1. Beschäftigungsverhältnisses finden.
Auch nicht ersichtlich, wie die vorherigen SV - pflichtigen Arbeitsverhältnisse gewesen sein könnten.
Aus der Anfrage alleine kann niemand rekonstruieren, was vorher war, bzw. welcher Anspruch vorliegen könnte.
Überprüfe mal bitte Dein Zitat hier im laufendem Thread..... So ist im Wortlaut auch in der Anfrage nichts zu lesen.
Fehlt da etwas, was nicht mehr zitiert werden kann, oder ist mein Rechner zu dumm ?
( nimm es Dir nicht schon wieder an, aber ich kann davon außer Deinem Zitat in keinem Beitrag der Eingangsfrage etwas finden )
mfg
allo
Hallo@Turtle,
gib mir bitte den Link, wo die Info bezüglich der zurückgelegten SV-pflichtigen Arbeitszeit des U.P. bereits nachzulesen war.
mfg
allo
Hallo,
Kamen Bescheid und zugehöriges Geld vom Jobcenter ?
mfg
allo
Hallo Mooncreek ,
gab es vor der betriebsbedingten Kündigung des 1. gennanntem AG keine Anwartschaftszeiten, die möglicherweise ALG I rechtfertigen könnten ?
Da allgemein mündliche Zusagen zunehmend weniger wert sind, sei die Kündigungsform vom User @ Turtle 1972 empfehlenswert.
Bei Prüfungen auf Anspruch von ALG 1 wären zudem auch Formulare von EX - AG innerhalb relevanter SV - pflichtiger Zeiträume auszufüllen. ( Arbeitsbescheinigungen )
Bei ALG II im laufendem Bezug wären vergleichbare Formulare ( Verdienstbescheinigung ) vorab vom AG auszufüllen und bei der ArGe zeitnah einzureichen.
mfg
allo
Lasset Nasenbär...
Denn ett is die Abweichung zur Relität.
Du hass kei CANCE WENNZN ag NETT WILL:
MFG
ALLO