Beiträge von Allo

    Hallo,


    und glaube nicht, dass diese Person die 1. mit Rohrstock, Wasserschlauch, Lederleine & Co. war.
    Die Eltis meines Schulkameraden haben diesem zuletzt ins Gesicht massiv geprügelt. ( Man hat es gesehen )


    Faustschläge, Leine, und Polizeiknüppel sah niemand....;-((
    Krich mal von einem Suffbold von Vatta eine Bullenknolle rinnjeklatscht.... Schulsport geht dann niimma.....



    Nur mal so als Erfahrung.....


    mfg


    allo

    Hallo,


    Ich habe es bisher auch nur so gelesen, das U.P. unbedingt bei den Eltis ausziehen möchte.
    Mit sinnvoller Vorberatung und entsprechender Folge-Argumentation kann es gehen.
    Es wären dazu aber vorab fachliche Meinungen von entsprechenden Stellen einzuholen.


    Sitzt die Person erst einmal auf der Straße, dürfte die Situation ungleich schwerer werden.


    Daher zunächst mal A***backen zusammen kneifen und Beratungsmöglichkeiten suchen.
    Das Leben ist in manchen Elternhaushalten in der Tat kein " Ponyhof ", aber Eltern können bis zur Findung einer Lösung unter Beobachtung stehen.


    Die Jobcenter etc. helfen gerne bei begründeter Entscheidung und suchen von sich aus.
    " Einfach um des Wunsches willen " geht aber überhaupt nicht.


    Daher sehe ich weiterhin @ Gawain`s Einwand als absolut sinnvoll.
    ( So ein bisserl Pupertät darf alleinig kein zwingender Handlungsgrund gegen Elternargumente sein. Wir lesen hier nur Meinungen.... also können wir hier nur empfehlen, was an der Basis der Gänge läge... )


    mfg


    allo

    Hallo,


    Kannst du dich nicht bei deinen Freunden anmelden, dann hättest du schon mal Anspruch auf Mietanteil etc., und dann suchst du dir eine eigene Wohnung. Vom Jobcenter wirst du wohl nichts erwarten können, die musst du vor vollendete Tatsachen stellen..


    DAS könnte auch gehörig in die Hose gehen. @ Gawain hat da schon bessere Argumente bezeichnet, wohin Anfragen zunächst zu wenden wären, bzw. wo es Infos geben könnte.
    Und wenn schon bei Freunden, dann müßten sie es schon notfalls auf längere Zeit mit einer WG einrichten können. ( Im Zweifel zunächst auch ohne Support vom Jobcenter für den Fragesteller )


    Zitat

    Wenn die Verhältnisse zerrüttet sind, brauchst du keine Bewilligung zu einem Umzug, sollte das JC nicht zahlen wollen, gehst du erst zur Teamleitung/Geschäftsführung, wenn das nichts bringt zum Sozialgericht. Da muss dann Eilklage erhoben werden, anders wird man mit denen nicht fertig.


    Auch diese Idee ist nicht gut, weil der Mensch " Sachbearbeiter " sich bei solch einer Übergehung seiner Person da schnell auf " den Schlips getreten fühlen könnte ". Dann kann er in der Basis zunächst auf Dienstanweisungen beharren und zunächst bist zur eindeutigen Beweisführung des Antragstellers Leistungen verweigern, bzw. Beweise / Erklärungen bis zu einer ( möglichen, gerechtfertigten ) Bewilligung einfordern. ( Unnützer Arger vorab für alle Beteiligten )


    Es gibt für die fragestellende Person doch neben Jugendamt auch noch bestimmt Jugendzentren / Arbeitslosenzentren in der Umgebung, deren Sozialarbeiter diesbezüglich vorab wertvolle Infos zur Herangehensweise und Argumentation geben können.


    mfg


    allo.

    Hallo,


    Regulär dürfte der allgemeine Mietspiegel für diesen Landkreis auch die unteren m² - Mieten beschreiben.
    Übernehmbare m² - Kaltmieten dürften im Jobcenter oder Bürgerbüro in Erfahrung zu bringen sein.
    Selbiges gilt u.A. für Energieträger je m².


    Da sollte ohne sicheren Vollerwerb die Vernunft die Wohnungssuche bestimmen.
    Ländlich ist meist teurer als im Stadtbereich mit Anbindung zum ÖPNV. Notfalls ohne Auto nicht realisierbar, wenn man selber " am K***** " bleiben muß. Dann ist Auto nur noch als Kleinwagen für Leute mit jahrzehntelanger Unfallfreiheit in der Prämie dem ÖPNV ( zumindest im Basisunterhalt ) ebenbürtig.


    mfg


    allo

    Hallo,


    Normalerweise wird das entweder mit Auslauf eines bewilligten Leistungszeitraumes von der Behörde ( Jobcenter ) schriftlich zugesandt, oder ALG II wurde nur überbrückend / ergänzend gezahlt, weil entweder ein anderer Leistungsträger zuständig ist, bzw. eine SV-pflichtige Arbeit ( oder ein Minijob mit freiwilliger Zahlung an die RV ) ausgeübt wird.


    Es geht also zunächst um die reine Zuständigkeitsprüfung.
    In Zeiten wechselnder Einkunftsarten ( bzgl. Höhe und Träger ) wird neben einem öffentlichem Leistungsträger auch die RV selber darüber informieren, welche Zeiten wie dort gemeldet wurden.


    Von der RV selber käme dann eine aktualisierte Aufstellung bisher gemeldeter RV - Zeiträume mit Benennung der Einkunftsart + AG und / oder Leistungsträger für die Grundsicherung.


    mfg


    allo

    Kann ich ein USA Visum bekommen, wenn ich eingeladen werde, trotz hartz 4? Denn ich weiss dass ich normalerweise kein Visum kriege wenn ich Hartz 4 beziehe!


    lexy , ich wage mal einen Zweifel daran, dass ein popeliger Europäer in den USA mit einem simplem Visum auch arbeiten darf.
    Bitte gieb uns Feedback, wenn Du etwas dahingehend legal erreicht hast.


    lg Lexy


    ( Der text hat mindestens zehn Zeichen Gehabt... )


    mfg


    allo

    Hallo,


    Die Kaltmtiete besagt den Mietpreis der Wohungsfläche m² X €/m².


    Die Kaltmiete entspricht also lediglich dem Mietzins, der für die reine Wohnfläche ohne Nebenkosten aufzubringen wäre.



    Entweder ist die Wohnung zu groß, oder der m² -Preis zu hoch.


    Differenzen zahlst Du dann aus " eigenen verbleibenden " Mitteln nach. ( Kalt wie warm )


    mfg


    allo

    Hallo jemand,


    Umreiße Deine bisherigen Arbeitsverhältnisse doch mal kurz, knapp, präziese und prägnant.


    Unabhängig von Deinem Familienstatus darf es keine Abweichung vom Bruttolohn allgemein geben.
    ( Das wäre nur die Steuerklasse, die zur Geltung käme )
    Gundlage bei Einstellung bleibt zunächst Deine Ausbildung, deine Einstellungsoption und der Tarif.


    Bei gleichem Einstellungsdatum darf allgemein nicht nach Familienstand und Kinderanzahl im Bruttolohn unterschieden werden, wenn Qualifikation und Einstellungskriterium identisch wären.
    Die Möglichkeit einer Sozialauswahl traf auf Dich auch nicht begünstigend zu.


    mfg


    allo

    Hallo Freydis ,


    Verstehst Du jetzt, worauf u.A. ich seit meiner Einmischung hier hindeute ?


    Pferd gehört weder ihr Direkt, noch Familienangehörigen oder dem Stecher. ( Punkt )


    Nun kommt der gesamte Teil, der sich nach " wie " und " wem" und " warum überhaupt " fragt.


    ( Lassen wir den Teil der Behauptung mal offen, ob Gewalttätigkeit gegen das Tier erfolgte )


    Im Pupertätsgerangel kann es bedeuten:


    Ich BIN und habe....
    Neben MIR ist und scheint zu haben



    Nun könnten doch reale Fragen auftauchen :


    Sind die " besitzenden " nicht teilweise auch Gören, deren Eltern rein Finanziell in die Wiege legen wollen. ?
    ( Wir sind was besserers, WIR können uns leisten ? )


    Nun die " Belästerte " mit Charaketer, die ein Pferd pflegt, dessen Besitzansprüche rechnerisch doch garnicht in Ihr Familienumfeld passen könnten. ? :confused:


    Bei Dir brummt der Schädel....:)


    Die " Belästerte " kann es ja auch für eine Person machen, die das Blagengesochs nimma am Stall kennt.
    ( Hat z.B. so viel Grund, sich momentan nicht täglich ummet Pferd persönlich kümmern zu können )


    Müssen Blagen und Lästertanten doch nicht alles haarklein wissen, was Besitzende und Pflegende Person untereinander vereinbaren.
    Es spricht für Charakterstärke, wenn die pflegende Person sich ob der Lästereien und üblen Nachreden immer noch gleichermaßen gewissenhaft um den " Schützling " bemüht.


    Den Ausdruck der Begründung....gell;) Kann schon ungesehen korrekt sein....


    " Allo - Ende "


    MFG

    Hallo,


    Wenn die WHG der Eltis definitiv für sie zu groß war ( nach Deinem Auszug ), dann wären sie gut beraten, ohne weiteres Einkommen ( z.B. von Mamma ) Dir übergangsweise zunächst Dein Zimmer zurückzugeben.
    Zumal Deine Eltis bis 25 regulär für Dich verantwortlich sind.


    Im Vorfeld kannst Du mal bezüglich der erwarteten Ausbildunschance bei der Wohneldselle vorsprechen, ob da ewas zum Lehrgeld machbar wäre.
    Auch bezüglich Kindergeld könntest Du Dich mal vorab informieren.


    Wenn das Wohnen im elterlichem Haushalt untragbar wäre, müßte Dieses anerkennbar und stichhaltig beim Jobcenter darlegbar sein. Wenn die Gründe anerkannt werden, kann eine WHG gesucht werden.
    Bis dahin allerdings zunächst bei Verwandten, Freunden oder notfalls den Eltern ausharren versuchen.


    mfg


    allo

    Hallo hitch,


    normalerweise sollte Dir die Mehraufwandsentschädigung durch die Maßnahme nicht auf den ALG II - Teil angerechnet werden.


    mfg


    allo

    Hallo Fragesteller,


    geht mal bitte nicht gleich mit dem " Abbruchhammer " vor , sondern wartet zunächst mal die Nachberechnung ab.


    Bei wechselner Lohnhöhe bleiben meine Argumente sinnvoll für beide Seiten.


    Es wird nicht weniger sein, sondern eher am nächstem Rechnungstag auch eine Nachzahlung bezüglich vorläufiger ( fiktiver Einbehaltung ) contra real erzieltem Einkommen geben.


    Bleibt also zunächst die direke Zusammenarbeit mit der Sachbearbeitung.


    mfg


    allo

    Hallo,


    Es ist auch keine " Verarsche " mit der AGH. ( " Eurojob " )


    Du kannst Deinen Minijob solange weiter ausführen, wie er der AGH nicht zwecks derer Teilnahme in die Quere kommt.


    mfg


    allo

    Hallo,


    Das sollte machbar sein, wenn absolut nichts an Grundlagen ( Möbel ) vorhanden wäre.
    Jobcenter wurde vorab informiert und der Umzug dort genehmigt.


    Die Grundlage eines laufenden Anspruches auf ALG muß nicht extra erwähnt werden.
    Dann wäre dort der Antrag auf " Erstausstattung " zu stellen .


    Dieser dürfte sich denn vor Ort nach benötigter Grundausstattung an Wohnmobiliar und E- Geräten ( Herd, Kühlschrank, WaMa ) richten .


    mfg


    allo

    Hallo@ Colli & Carodina,


    Wie die Behörde es regional handhabt, bleibt zunächst mal ihrem praktischem Geschick unterergeordnet.


    Es wird einfacher sein, zunächst mal glatt von 400 auszugehen und dann rückzurechnen.



    Überzahlung ist ungünstig. ( genau wie Vorschuss oder Darlehen )


    mfg


    allo

    Hallo wuselschnusel,


    Es wäre niemals unverschämt, beim Behördli direkt nachzufragen.


    Detaillierter kann es ablaufen, wenn vorab ein Termin vereinbart wurde. Fragsteller hat nötige Papiere zur Darlegung der Unterhaltsbestreitung dann mit.


    mfg


    allo

    Hallo kleineHexe1984 ,


    Wenn es nicht mehr mit dem laufendem Lebensunterhalt hinhaut, dann lege dem Sachbearbeiter die Fakten und Dringlichkeit der Situation dar.
    Das sollte für einen Eilantrag reichen.


    Wenn Du wechselndes Gehalt hast, gibst Du der Behörde das ( anrechenbare ) Maximum an. ( Minijob = 400 )
    Mit den entsprechenden Lohnstreifen gibt es eine Rückverrechnung. ( Nachauszahlung )


    Das sollte alles zeitnah über den Sachbearbeiter zu klären sein.


    mfg


    allo