Beiträge von Allo

    Hallo Sulle,


    Das beste wäre, wenn Du das Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchst und diesem das Problem in aller Ruhe darlegst. Das Praktikum hast Du erfolgreich absolviert, auch wenn Du dich den Anforderungen im Grunde nicht gewachsen siehst.


    Und eventuell kann Dir der Chef dann schriftlich mitteilen, das er es im Verlauf Deines Praktikums vergleichbar beobachtete und Dir daher keinen Arbeitsvertrag anbieten kann.
    Selber zu kündigen wäre nur dann sinnvoll, wenn das Arbeitsverhältnis als solches unzumutbar gegen geltendes Tarifrecht oder sonstige Regeln des Arbeitsrechtes verstoßen würde.


    ;)


    allo

    Hallo,


    Es könnte mit der ArGe gesprochen werden, das Du ALG II zumindest darlehensweise für die Übergangszeit bewilligt bekämst.


    Es ist zugegeben eine sehr bescheidene Situation, aber wenn das ALG I hoch genug wäre, könnte der Vorschuss von der ArGe auch relativ koordiniert zurückgezahlt werden.


    mfg


    allo

    Hallo liebe Forumsgemeinde,


    Ich möchte mal anfragen, ob folgende Begründungen bei neuerlicher Beantragung von ALG II zu einer Sperrzeit führen würden:


    Zunächst mal die Eckdaten...


    - Ein Bezieher von ALG II wurde von einem Fortbildungsinstitut zwecks einer Fortbildung kontaktiert.
    - ( Das Fortbildungsinstitut wäre Tochtergesellschaft einer Zeitarbeitsfirma, es gab eine schriftliche
    Einstellungszusage dieser PDL, wenn die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen wurde )
    - Leistungsbezieher bekam die Fortbildung bewilligt und absolvierte diese mit gutem Endergebnis.
    - Es wurden rechtzeitig Bewerbungen geschrieben, aber Einladungen anderer PDL kamen zu spät...Kunde
    mußte einem Stellenangebot der genannten PDL folgen...Gründe sollten damit erläutert sein...
    - Mangels Mobilität und Geld hat der Bewerber in den Personalfragebögen angegeben, im nahem Umkreis
    seines Wohnortes beschäftigt werden zu wollen. ( Weil er dafür z.B. Stammkunde beim ÖPNV wäre und
    zusätzlich noch flexibel mit einem Fahrad sein könnte )
    - PDL stellte ein, es kam jedoch promt eine Montagebaustelle im Tagespendelbereich eines PKW - Besitzers.
    - AN nahm die Stelle an, nachdem mehrfach zugesichert wurde, das für die Wegstrecke der Fahrer auf
    jeden Fall von der PDL seine Treibstoffkosten erstattet bekäme.
    ( AN bekam überhaupt kein Fahrgeld, weil er ja kein Auto hätte ... )



    Nun kommt das Problem:


    - AN könnte neben Facharbeiterbrief mehrere Zusatzqualifikationen nachweisen.
    - Es wurde in der Bezeichnung der Einstellung so getrixt, das AN als unerfahrener Neuling gilt.
    - Entgegen bisheriger Qualifikationen war die Arbeit so hart, wie es ein Trockenbauer ohne Kran und
    Aufzug nicht schlechter haben könnte, damit er sein Arbeitsmaterial an die Montagestellen schafft.
    - AN hatte nach mehreren Wochen Schleppen und Zerren extreme körperliche Beschwerden und mußte
    krankgeschrieben werden.
    - PDL zog AN aber gleichzeitig entgegen mündlicher Zusagen jedes mal Geld für eine Fahrgemeinschaft ab,
    obwohl die Vereinbarung galt, die PDL würde den Fahrer komplett auszahlen.
    ( und noch andere Quinten... )


    Es könnte zusammengefasst so gesehen werden, das AG sich einen Dreck um die Einstellungskriterien scherte, kein Fahrgeld zahlte, andere AN. zwangsverpflichtete, Fahrgemeinschaften mit eigenen Fahzeugen zu bilden, mies bezahlte und zudem noch Geld von anderen AN einfach mal entgegen entsprechender Zusagen einbehielt...Da wäre noch mehr, was aber notfalls mit der entsprechenden Gewerkschaft auf Zulässigkeit überprüft wird...


    AN hat innerhalb der Probezeit einen fristlosen Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen geschlossen, da neben den bereits erwähnten Problemen eine einfachere Tätigkeit bei diversen PDL bereits mit Einstellungszusagen untermauert wurde. AN istweiterhin stark eingeschränkt, aber die einfachen Tätigkeiten dürften in der Entlohnung dazu führen, das AN zeitweilig aufstockende Sozialleistungen beantragen müßte. AN muss aber erst mal wider gesund werden...


    Ergo würden folgende Argumente gegen eine Sperrzeit angeführt ( Neuantrag auf ALG II )


    - Nichteinhalten von mündlichen Zusagen
    - AN könnte die vermittelten Arbeiten nicht dauerhaft ausühren...vorher hatte er solche Beschwerden
    nicht nennenswert im Berufsleben
    - Einsatzvermittlung entgegen den Einstellungskriterien. ( Montageeinsätze )
    - Unberechtigte Lohnabzüge entgegen mündlicher Zusagen / Zustimmung des AN...
    ( Fahrgemeinschaften würden von der PDL für den Fahrer an Treibstoffkosten ausgeglichen...dann wird
    den AN u.A. vom Lohn das abgezogen, was mündlich zugesichert und abgeschlossen war... )



    :mad::mad::mad::mad... mehr kann man zu solchen Machenschaften nicht sagen...
    Aber an Euch bleibt die Frage, ob es dadurch zu einer Sperrzeit beim ALG II kommen würde.


    Wenn es die Gesundheit eben zuläßt, könnte bei einer anderen PDL zumindest schon mal flott ein Einstieg mit leichteren Tätigkeiten gefunden werden.


    In der Hoffnung auf aufschlussreiche Antworten.


    Allo

    Hallo,


    Damit stellt mancher aber Sinn und Zweck der Foren allgemein in Frage.


    Warum denn so Zetern über Anfragen, die manche Menschen bei 100 Fragen schon 100 mal beantworteten?


    Manche Menschen lesen halt nur durch und finden etwas passendes, andere Menschen melden sich an
    und fragen DAS, was sie wissen müssen.


    Und wenn wirklich nur 10 % der Menschen in diesem Forum dauerhaft mal mitarbeiten, dann werden auch
    die regelmäßigen ( oftmals ) gleichen Antworten dem Fragenden mehr helfen als ...


    " geh doch dort und dort fragen / lesen "...


    Die betroffenen Menschen geben sich in einem Forum letztlich doch nur Tips und Hinweise zur Lösung.


    Letztlich können " Praktiker " die Antworten meist besser verständlich formulieren, als es manch aufgeblähte Paragraphentexte vermögen.



    Mfg

    Hallo,


    wenn der Teilzeitjob wirklich den Lebensunterhalt sichern würde, dann wäre man auch nicht mehr bei
    der ArGe im Bezug. ( Wenn es für Warmmiete und Lebensunterhalt doch reicht !? )
    Ergo gäbe es auch gar nicht erst die Möglichkeit auf irgendwelche Anordnungen zu Arbeitsangeboten.


    Irgend etwas wiederspricht sich doch hier, oder?


    Mfg

    Hallo,


    Wenn es sich mit den Arbeitszeiten der Arbeitsgelegenheit ( 1,25 ) vereinbaren läßt, dann entsteht Dir daraus
    auch kein finanzieller Nachteil.


    D.H.: Du bekommst Deine Mehraufwandsenschädigung für die Arbeitsgelegenheit UND Du bekommst
    ( nach bisheriger Berechnungsmethode ) Deinen Lohn für die geleisteten Stunden als Hausmeister
    zusätzlich.


    Bliebe nur zu berücksichtigen, das die gemeinnützige Arbeitsgelegenheit dann vorrangig erfüllt werden muß.
    Der " Hausmeister " müßte in der Freizeit ausgeübt werden.


    Hatte selber gemeinnützig bei der Stadt eine Arbeitsgelegenheit ( 1,25 ) und arbeitete noch einige Monate
    zusätzlich als Prospektverteiler zur Urlaubsvertretung. ( Minijob )


    Mfg

    Hallo,


    zu dem unregelmäßigen Nebeneinkommen gibt es meistens eine einfache Lösung:


    1. Mit dem Arbeitgeber sprechen, in welcher Größenordnung sich der Nebenverdienst bewegt.
    ( von min. bis max. bescheinigen lassen und vorhandene Lohnabrechnungen zur ArGe mitnehmen )


    2. Bei der ArGe mit dem Fallmanager besprechen und mit ihm eine höhere Summe als festen Bezugspunkt
    vereinbaren. ( z.B. fix auf 400 € festlegen )


    3. Jeden Monat die aktuelle Lohnabrechnung mit dem realen Lohn des Monats beim SB vorlegen.
    ( Wenn die Abrechnung am 15. zur Hand ist, möglichst max. 3 Tage später bei der ArGe vorlegen )


    Dann passiert folgendes:


    Im 1. Monat werden zunächst volle 400 € auf den Regelsatz angerechnet. ( Also RS - 240 € werden neben
    den Kosten für die Unterkunft ausgezahlt.


    Danach wird ( Je nach Arbeitgeber meist am 15. der Lohn überwiesen ).



    Das reale Nebenverdienst wird im nächsten Monat rückwirkend berücksichtigt und die Differenz an Dich
    zurück erstattet.
    Gleichzeitig erhältst Du wieder den um 240 € reduzierten Regelsatz und Deine Unterkunftskosten.
    Am 15. dann den Arbeitslohn...
    u.s.w...


    Vorteil dieser Methode:


    Es wird mit der Berechnung für beide Seiten einfacher, weil es niemals zu einer Überzahlung durch die
    ArGe kommen kann und Du rückwirkend immer auf der Haben - Seite bleibst.


    ( Meine ArGe hatte dieser Lösung gerne und unbürokratisch zugestimmt )



    u.s.w....


    Mfg

    Hallo Renate,



    Allo- sie darf bei ALG1 die 165€ dazuverdienen, beim ALG2 werden ihr dann 52€ abgezogen(100€ Freibetrag+13€=20%von 65€). Bei ALG2 kann man soviel arbeiten wie man will, eingestellt wird die Leistung wenn es rechnerisch zum Leben reicht.
    VieleGrüße


    Genau so war mein Gedanke, denn ich bin von der Aufstockung über Hartz IV ausgegangen.
    ( Das ALG I reichte ja nicht für Miete und Lebensunterhalt ).
    Daher vermute ich auch, das der Anrechnungsweg der ArGe angewandt wird.
    Bei 400 € Nebenverdienst: 100 € frei und der Rest zu 80 % angerechnet = + 160.
    ( So wurde es bei mir 2006 / 2007 auf meinen Regelsatz angerechnet mit vollständiger Hartz 4 Anmeldung )


    In meinem Fall wurden bei 400 € Nebenverdienst 240 € vom Regelsatz abgezogen und die 400 € wurden vom AG aufs Konto gezahlt.
    ( Bekam ich seinerzeit noch einen Regelsatz von 105 €uro + Warmmiete )


    ALG I und ergänzend Hartz 4 hatte ich noch nicht in dieser Konstellation. Kenne selber nur entweder / oder .
    Aber um Deine letzte Aussage zu ALG II noch mal zusammenzufassen:


    - Wenn ich davon ausgehe: Regelsatz und Mietzuschuss ( warm ) wären zusammen 650 €.
    - Mit einem Nebeneinkommen von 400 € könnte ich bis max. 160 € davon zusätzlich behalten.


    Das wären dann zusammen 810 € .


    Wenn ich also in einem dieser " Niedriglohn - Jobs " nur 700 € Netto hätte, würde ich laut meiner Rechnung
    noch 110 € aufstockendes ALG II bekommen.


    Sehe ich das so richtig ?


    Mfg


    Allo

    Hallo,


    Eventuell könnte die Entfernung bis zum Arbeitsplatz noch eine Rolle bei der Argumentation spielen.
    Wenn der ÖPNV ausscheidet ( wegen der sturen Zeitvorgabe des AG ) und belegbar ist, dass die Arbeit
    zu Fuß oder mit dem Rad nicht in 1 1/2 Stunden zu erreichen ist.


    Beim nächsten Vorstellungsgespräch würde ich den zeitlichen Faktor ( unter Vorlage des Fahrplans ) mit
    dem potenziellen AG besprechen und um etwas Flexiblität seinerseits bei der Schichtvorgabe bitten.


    Damit kann niemand einen Unwillen zur Arbeitsaufnahme unterstellen.



    Mfg

    Hallo ARGANEMNON,


    Wäre so nur bedingt richtig, da ( fast ) jeder Mensch krankenversichert ist.


    Sei es als Arbeitsloser durch die Agentur für Arbeit oder durch die ArGe.
    ( dann wird darüber auch der Beitrag zur gesetzlichen KV bezahlt )


    Wenn ein Minijob ordnungsgemäß angemeldet ist, dann ist auch dafür eine andere Krankenversicherung da.
    ( Berufsgenossenschaft, wenn ein Arbeitsunfall passiert...Das zahlt der Arbeitgeber )


    Private Unfälle gehen weiter über die allgemeine KV.


    Je nach Deinem Alter können Dir Deine Eltis was dazu sagen, denn als Kind / Heranwachsender wären sie
    dazu verpflichtet, DAS für dich zu arrangieren. ( über Familienversicherung oder Bedarfsgemeinschaft )


    Die Essenz:


    Passiert Dir was privat: allgemeine KV
    Passiert was auf der Arbeit : BG ( weil es ein Arbeitsunfall wäre )
    KV sind Deine Recherchen, BG ist Arbeitgebersache als muß... :-)


    Mfg


    Allo

    Hallo Doriel,


    na is doch klar
    400-160 (freibetrag) = 240 anrechenbares einkommen ;)


    Ich kenne das hier etwas komplizierter:


    Als ich 2005 zum ersten Mal in Hartz IV fiel, fand ich einen Minijob als Prospektverteiler. Dort bekam ich circa
    90 € pro Monat und der gesamte Zuverdienst wurde mit 80 % auf den Regelsatz angerechnet.
    ( Hatte also im Endeffekt ca. 18 Euro mehr im Säckel...)


    2006 kam dann eine Reform zum Zuverdienst...


    Ergebnis: 100€ Freibetrag und alles darüber wurde zu 80% auf den Regelsatz angerechnet.
    ( Da war ich zwar kein Prospektverteiler mehr, aber ich hatte einen Minijob in einer Großbäckerei...)


    War es bei Euch anders?


    Beim ALG I ist es so: unter 15 Wochenstunden Arbeit fällst Du nicht aus dem Bezug, da Du für den
    Arbeitsmarkt noch verfügbar bleibst. ( beim Minijob )
    Bei ergänzenden Sozialleistungen könnten sich Probleme ergeben, da ich praktisch nicht weiß, ab welchen
    Beträgen ( um Unterkunft warm bereinigt ) die ArGe unterstützende Leistungen einstellen würde und der
    Faktor " Zuverdienstgrenzen " von der Arbeitslosenversicherung zur Arge übernehmbar wären.


    In diesem Fall fehlen der Person 190€ beim ALG I im Vergleich zu ALG II + Unterkunft ( Warm ), um den eigenen Unterhalt vom ALG I zu bestreiten. Diese Differenz trägt ja die Arge schon.


    Daher leuchtet der Kern der Frage ein.


    Rein rechnerisch würde ein Minijob bei 400 € die Bezüge nach ALG I um 165 € anheben.
    Bliebe rechnerisch eine Differenz für die ArGe von 35 Euro im vergleich zu vorher.


    .....


    Also Frage:


    Werden also Zuverdienste auch Leistungsübergreifend berücksichtigt und die Person hätte trotz der Komplikationen bis zu 160 € mehr in der Tasche als JETZT...? ( durch den Minijob )





    Mfg


    Allo

    Hallo Horst,


    Wir haben doch auch keinen Konflikt in diesem Thread.


    Ich hatte seinerzeit für etwa 3 1/2 Jahre das " Vergnügen " mit der Leiharbeit. Das ging auch nur, weil ich noch zu hause
    wohnte. Ist aber schon ein bescheidenes Resultat, wenn man täglich bis zu 16 Stunden nur für die " Firma " unterwegs war
    und es mal gerade so eben geschafft hat mit den finanziellen Verpflichtungen.
    Dazu hat Oma mir dann mannigmal des Kostgeld erlassen, damit der PKW Sprit im Tank hatte für den " Sklaventreiber ".


    Deine weitere Auführung hat sich als Spruch in vielen Köpfen manifestiert:


    20 Jahre jung, 30 Jahre Berufserfahrung mitbringen und am besten noch an den Maschinen des Betriebes.
    Daher meine Ausführung : Wer ist schon großartig bereit, Mitarbeiter fortzubilden oder komplett neu auszubilden.


    Unsere Region hat sich von Zechenstandort zur Logistik gewandelt.


    Was eine Logistik - Kraft in Anstellung bekommt, das weiß ich...dann reiß ich mir nicht den A.... für weniger als die hälfte
    des Lohnes auf und maloche mehr als die " Angestellten ". Arbeitsbereiche waren die gleichen, nur der " doofe " durfte
    ohne Honorierung seiner Leistungen ran...die anderen drückten sich wie es nur möglich war.


    Zum Dank gab es immer vor Ablauf der Probezeit ( 6 Monate bei PDL ) den Arschtritt als " Dankeschön ", denn die
    Arbeitsaufträge liefen hier nie länger als 5 Monate. Damit wurde stets " fristgerecht " gekündigt.


    Im Fachbereich ( Schlosser ) war man ebenfalls meist der Letzte für halben Lohn. Dafür auch teilweise täglich mehr
    als 5 Stunden ( unbezahlt ) auf An- und Abfahrt.


    Daher sehe ich in der Rezession halt die beste Möglichkeit, mich fachlich fortzubilden und dann auch im elektrischen
    Bereich eigenverantwortlich tätig werden zu dürfen.


    Denn Mechanik und Elektrik / Elektronik wachsen immer weiter zusammen. Wäre die Wirtschaftskriese nicht dazwischen
    gekommen, dann hätte ich in meinem letzten Betrieb mittlerweile eine Festeinstellung bekommen.


    Studienbegleitende Praxis sehe ich nicht als das große Problem, da Praktikanten noch gerne gesehen sind.


    Ich kann mich noch an die Zeit nach der Schule erinnern:


    In einer Leihfirma als Elektro - Installationshelfer bekam ich 19,50 Mark...das kommt mittlerweile als Facharbeiter nicht mehr rum.



    Heute erst mal genug zum Thema...


    Mfg


    Allo

    Hallo Horst,


    Ich möchte im Endeffekt ja uch nur wissen, wie ich meine Ausbildung zum Industriemecheniker
    ( Betriebstechnik ) und Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ( Industrie ) bezahlbar ausbauen könnte
    zum Mechatronik - Techniker.


    Ich möchte gerne über ein Fernstudium bei der " SGD " diese Fortbildung erlangen.


    Es muß nur bezahlbar bleiben...Mein Beruf hat sich in diese Richtung weiterentwickelt.


    Ich würde diesen Weg nicht gehen wollen, wenn ich nix in meinem Leben gepeilt hätte.


    Ich möchte es nach Möglichkeit halt so gestalten, das ich Hartz erst mal im Rücken habe und mir mein
    Studium weitestgehend selber finanzieren kann.


    Können ist eine Sache, aber dürfen und am Ball bleiben ist eine völlig andere Sache.


    Auch wenn es kein Zuckerschlecken wird, weiterbilden möchte ich mich dennoch dürfen.



    Mfg


    Allo

    Hallo Wothan89,


    Hast Du denn bezüglich Bafög auch schon mal in Sachsen nachgefragt?
    So wie es sich rausliest, würdest Du doch für Deine Ausbildung dorthin ziehen.
    Wenn Du Deinen Hauptwohnsitz dort anmeldest, dann wärest Du in diesem Bundesland Bürger und das
    Problem könnte gelöst sein. :)


    Mfg


    Allo

    Hallo Jana 1987,


    Danke für Deine Antwort.


    Natürlich bliebe ich dadurch dem Arbeitsmarkt voll verfügbar.


    Da dieses Studium In Teilzeit möglich ist, ist mein gedanklicher Ansatz als minimum nun mal ein Minijob.
    Eine Voll / Teilzeit im Einschichtbetrieb ( am besten später Studienbegleitend ) wird sich auch ( hoffentlich )
    im laufe des Studienganges finden.


    Mehrschicht geht nicht, da ich keinen FS habe und auf den ÖPNV angewiesen bin.



    Mfg


    Allo

    Hallo liebe User,


    Manches kann und möchte ich nicht so stehen lassen.


    Es wird viel und oft gewettert gegen die Arbeitsgelegenheiten ( mit 1,25 € Mehraufwandsentschädigung )


    Aber was macht denn wohl wirklich mehr ( ehemals bezahlte ) Arbeitsplätze kaputt:


    Arbeitsgelegenheiten für die Öffentlichkeit, oder Billiglohn - Leiharbeit...:(


    Fast 80 % der Stellenausschreibungen in Vollzeit gehen mittlerweile über solche Verleiher - Geier.
    Die angebotenen Arbeiten sind unabhängig von der Qualifikation :


    - Immerzu hoffnungslos UNTERBEZAHLT.... ( m.M. nach sehr überwiegend immer sittenwiedrig )
    - Behandlung des AN nach dem Motto : " Wie der letzte Dreck "
    - Sicherheit für die Zukunft = 0
    - EINER stopft sich die Taschen auf kosten der AN voll...teilweise auch noch auf Kosten der Allgemeinheit
    ( ergänzende Sozialleistungen sind durch den AN zu beantragen ....:mad: )
    - Anerkennung in Gesellschaft und Betrieb überwiegend fast NULL.



    Dagegen die Arbeitsgelegenheiten... ( die leider massiv zusammengekürzt wurden ...)


    - Unterhalt und " Brot " für die Dauer der Maßnahme relativ sicher.
    - Persönliches Engagement wird in gewissen Grenzen mehr " geachtet " als bei " PLD "
    - Es verdient sich kein Geier eine " goldene " Nase an der " ehrenamtlichen " Mithilfe für die Öffentlichkeit.
    - Mal einfach selber ausrechnen, was diese Arbeit so an Stundenlohn auf dem Arbeitsmarkt bedeuten
    würde. ( im gerechtesten Fall: Alleinstehend, Wohnung / Miete, Regelsatz, " Mehraufwandsausgleich ",
    geleistete Arbeitsstunden und Sozialversicherungsbeiträge AN / AG mit einbeziehen...)


    AUF WELCHEN BRUTTOLOHN KOMMT DA JEDER EINZELNE PRO STUNDE ???


    - PS.: Akkord verlangen die " städtischen Festangestellten " dafür auch nicht, weil sie auch ( zumeist ) um
    die Situation der " Gemeinnützigen " wissen.


    - Wie wenige Arbeitsplätze zerstört DIESE Möglichkeit im Vergleich zur Leiharbeit ?
    ( Ein Ga - La Helfer bekommt im freien Betrieb vergleichbares Geld )
    - Zumal diese Arbeiten eigendlich auch nur saisonal angeboten werden.



    Ich hätte hier nicht gepostet, wenn ich zuvor nicht auch schon mehrere Jahre mit der ArGe in Kontakt
    gestanden hätte, nicht mehrere Jahre in der Leiharbeit gewesen wäre und noch nie gemeinnützig tätig
    gewesen wäre...
    ICH WÜRDE den " 1,25 - er " den Aushilfmalochen " in der Leiharbeit jederzeit vorziehen !!!



    Also abschließend:
    WO SOLLTEN ZUERST REFORMEN UND STAATLICHE REGLEMENTIERUNGEN ERFOLGEN???


    Engagiere ich mich für Bedürfnisse der Öffentlichkeit als Erwerbsloser,


    oder unterstütze ich gewisse " Aasgeier und Ausbeuter " ?


    Ansonsten habe ich das gleiche Bedürfnis eines jeden Bürgers:


    Tariflich bezahlte Vollzeit - Arbeit, dadurch auch etwas Luxus zu haben und nicht " dumm oder altbacken "
    bleiben zu müssen ... Das weitere A & O bleibt NATÜRLICH die Zukunftsperspektive.



    Mfg


    Allo


    ...


    und noch das I - Tüpfelchen:


    Da ich auch die Situation mit wenig Geld kenne...wenn Ausbeutung und " Hire & Fire " sowie Niedriglohn
    so weiter boomen, dann laufen bald die meisten im Schlüppa und Lumpen herum...wird man wenigstens nicht mehr so oft herablassend angeglotzt...:D

    Hallo liebe Forengemeinde,


    Als arbeitsloser Schlosser werde ich mich gegen Ende des Jahres wider bei Hartz 4 anmelden müssen.
    Da momentan kaum Arbeit zu finden ist, möchte ich mich beruflich über ein Fernstudium fortbilden. ( " SGD " )
    Die monatlichen Studiengebühren würden ca. 145 Euro betragen.


    Allgemeine Anrechnung von Zusatzeinkommen ( 400 € - Jobs ) sind mir bekannt. 1,25 hatte ich auch schon
    mal gearbeitet.


    Nun zu meiner Frage:


    Mein Studium möchte ich gerne mit einem Minijob finanzieren. ( um später keine Schulden zu haben )
    Daher möchte ich gerne vorher in Erfahrung bringen, ob bei der Anrechnung des Einkommens aus so einem
    Job die Studiengebühren wenigstens in der Form berücksichtigt werden könnten, das sie bei der
    Berechnung des Zusatzeinkommens wenigstens kostenneutral bleiben.


    Sprich:


    Wenn z.B. die Studiengebühren vom erzielten Einkommen des Minijobs VOR der Anrechnungssumme
    abgezogen würden , dann würden meiner Theorie nach max. 255 € als Zusatzteinkommen berücksichtigt
    und angerechnet werden.


    Mir geht es letztlich darum, die Kosten selber zu erarbeiten und ohne Bildungskredit o.ä. auszukommen.


    Das Hartz 4 allgemein Schulden nicht berücksichtigt, das ist mir aus der Praxis bewußt. :(


    Mit mitte 30 wird mir auch niemand mehr eine richtige Ausbildung / Fortbildung ermöglichen.


    Daher möchte ich Euch um Hilfe bitten, aus dieser Situation ein tragfähiges Kostenmodell zu entwickeln.



    Mfg


    Allo