Beiträge von Allo

    Hallo,


    Zitat

    Hallo ihr Lieben,


    habe folgendes Problem:


    Ein guter Freund hat einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben, wo er für ne 35std/ Woche in 2-Schichten eingestellt wurde. An seinem ersten Arbeitstag, wurde ihm von der Firma (wo er eingesetzt wurde) gesagt, dass er von Montag-Freitag 10std zu arbeiten hat und er lediglich 2 mal 15min Pause machen darf. Also wären das schon mal 50std/ Woche.


    Schon als Frechheit anzusehen. Hat der Freund denn wenigstens wöchentliche Stundennachweise vom Kundenbetrieb erhalten, aus dem Arbeitszeiten und Pausenzeiten hervorgehen ?
    Nach welchem Manteltarif bezahlte die PDL denn ? ( müßte im Vertrag stehen )
    Wurden die Stunden wenigstens entsprechend korrekt ausgezahlt ( Lohnabrechnungen )


    Zitat

    Dann wurden ihm bei der Zeitarbeitsfirma andere Schichten, als die wirklichen vorgelogen. Da er keinen Führerschein hat und deshalb täglich 1,5std mit der Bahn zum Arbeitsort fahren musste, konnte er vor 7:30h nicht beginnen, aber die Frühschicht beginnt dort um 6:00h.


    Das scheint momentan zunehmend eine Masche einiger PDLs zu sein.


    Zitat

    Was für ihn ja nicht machbar war. Am zweiten Tag sprach er mit der Zeitarbeitsfirma vor Arbeitsbeginn, welche ihm sagte, dass es so natürlich nicht ginge und er den Job nicht machen muss. Worauf hin er kündigte, weil sie sonst nichts für ihn hatten und jetzt eine Sperre vom Amt bekommen hat. Dagegen wollen wir jetzt Widerspruch einlegen, aber brauchen Hilfe.


    Damit beginnt die Problematik:
    Wie schon erwähnt ist der Freund durch seine Kündigung nun in der ungünstigen Lage, entsprechende Beweise bezüglich Unzumutbarkeit beizubringen.
    Bei Manchem wurde selbst Lohnbetrug ( Schwarz auf weiss mittels Lohnabrechnungen belegt ) im Fall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht als wichtiger Grund anerkannt.


    Zitat

    Meiner Meinung nach hat er den Job unter Vortäuschung falscher Tatsachen angetreten und den Vertrag unterschrieben. Ebenfalls liegen einige Verstöße gegen dieses Arbeitsgesetze vor:
    ArbZG (Arbeitszeitgesetz) §3, 4, wenn ich mich nicht täusche. Eventuell ja auch noch gegen andere???


    Es müßte genau geschaut werden, was einerseits im AV steht, andererseits im passenden Manteltarif festgelegt wude.
    Hier kann nur noch mal der Aufruf erfolgen, in eine entsprechende Gewerkschaft einzutreten.
    Es darf aber andererseits auch mal vermutet wurde, das der 1.Arbeitstag auch der letzte war.


    Zitat

    Wie können wir bei dem Amt argumentieren, damit er keine Sperre bekommt, weil der Job unzumutbar war.
    Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!!


    Mit etwas Glück hat der Freund schon mal eine schriftliche Einsatzanweisung. ( Kundenbetrieb / Ansprechpartner ) Die Auszüge aus dem Fahrplan der Bahn kann er auch beilegen, womit schon mal sichtbar wird, das Schichtbeginn 6:00 Uhr nicht möglich wäre.
    Diesen Ansatz könnte er dann z.B. im Fragebogen benennen und belegen. ( ggf. auch die Aussage des Kundenbetriebes zur Festsetzung der Arbeitszeiten )
    Von der PDL darf keine Hilfe erwartet werden, aber evtl. kann es auf eine Verkürzung einer Sperrzeit oder " lediglich " einer Absenkung des ALG I hinauslaufen. Ganz ohne Sanktionen wird es vermutlich nicht enden.


    mfg


    allo

    Hallo,


    es käme auf die Vereinbarung mit der ArGe an.
    Wären zuvor 400 € Zuverdienst als Berechnungsgrundlage vereinbart, hätte mani es richtig benannt.
    Dann würde es nötig sein, die Verdienstabrechnungen regelmäßig vorzulegen und es gäbe jeweils eine Rückerstattung der Differenz entsprechend.


    mfg


    allo

    Hallo,


    Hallo,


    unter anderem bekam ich von ihr zu hören, sie muss das prüfen. schließlich muss sie den bezahlen, da sie zu den leuten gehört die schließlich steuerzahler sind.


    Zum Teil ergibt die Aussage ja noch Sinn, das vor der Vergabe eines Bildungsgutscheines geprüft werden muß, bei welchen " Kunden " ein akuter Fortbildungsbedarf festgestellt wird.
    Und im Endeffekt Darfst DU Dir gerne Deinen Teil dazu denken: " Ich zahle ebenfalls Steuern ;) "


    Es ist schon wirklich eine herablassende Aussageform dieser SB.
    Wenn Du Dich wirklich beschweren willst, dann kannst Du Dich zunächst mündlich an die Teamleitung wenden.
    Ich würde es aber eher in Erwägung ziehen, wenn ein SB ständig ein garstiger Zeitgenosse wäre und generell so herablassend mit Antragstellern umspringt.


    mfg


    allo

    Hallo,


    ALG II wird bekannlich im Vorraus gezahlt.
    ( Ergo anzunehmen, dass auch noch ALG II für den November gezahlt würde, wie wollte sonst ohne Einkommen bis zum 30. Nov. gelebt werden. )


    Es bliebe in so einer Konstellation also wichtig, wann erstes Einkommen oder eine Steuererrückerstattung auf dem Konto eingehen würde.
    Also bliebe zunächst wichtig, für welchen Monat zuletzt ALG II im Vorraus bezahlt wurde und in welchem Monat z.B der 1.Lohn / sonstiger Zufluss in welcher Höhe einginge.


    Leider habe ich keine Ahnung, welche Konsequenzen bei Überschreitung des Ultimos für die Abgabe der Lohnsteuer - Jahresabrechnung anffallen könnten...:confused:



    mfg


    allo

    Hallo,


    dann könnte zunächst geschaut werden, was in der WG gemeinsam benutzt werden könnte.
    Weiter wäre der Zustand des Zimmers von Interesse. ( Tapeziert mit Teppich, oder komplett kahl )
    Kleidung und Bettzeug weisst bislang auch nur Du, was vorhanden wäre...vermutlich wenig .


    Wenn es zunächst reichen würde, sich aus Sozialkaufhaus und Kleiderkammer grundlegend einzurichten, kann es garantiert wohnlich werden. Bett, Stuhl, Tisch, Kleiderschrank etc. wären dann bestimmt gut gebraucht möglich.
    Aber die Sachbearbeitung dürfte dazu bestimmt nähere Details und Kooperation erläutern können.


    mfg


    allo

    Hy,


    Hallo,


    ganz einfach, die Konzernbosse und ihre Mitglieder würden keine PRÄMIEN mehr bekommen oder müssten sogar ihre DIÄTEN reduzieren.


    DAS ist natürlich ein Argument, welches sorgfältigst :rolleyes: aber wirklich besonders intensiv überlegt werden müßte. Man stelle sich vor, solche armen gebeutelten Menschen müßten auch mal die Hosen herunterlassen, weil sie ansonsten ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten könnten. :eek:


    Das Ergebnis : Firmenschließungen und Pleiten - wieder mehr ARBEITSLOSE.


    Dafür eventuell auf der anderen Seite aber auch neue Arbeitsplätze, weil der einfache Arbeiter wider für Geld arbeiten gehen kann.


    Siehe Bankenrettungsprogramm.
    480 Mio für die Banken, damit sie 270 Mio Prämien zahlen können.


    Dann wäre ein Schelm, wer solche Mickerbeträge mal in ordentlich entlohnte Arbeitsplätze umrechnen wollte. Der Verkäuferin drohte eine fristlose Kündigung, weil ein Leergutbon in ihrem Kittel vergessen wurde, andere " klauen " gleich den ganzen Tresor und bekommen noch eine fette Abfindung mit wirklich mickrigen Pensionsansprüchen.


    Warum könnte dabei gerade mal an " Lotto " gedacht werden ? :confused:


    Gruß


    Dito

    Hallo,


    1,39 € reichen doch locker für 2 "Bild"...zeitungen, oder ist die auch schon teurer geworden ? :rolleyes:


    Das mit der geringen Erhöhung vom ALG II kann man jetzt so oder so sehen. Für die Betroffenen ist es zu wenig, für die Snobs natürlich viel zu viel.
    ALG II - Empfänger gelten als faul und werden teilweise mit System in miese Ausbeuterjobs gedrängt.


    Und da beginnt doch meiner Meinung nach das Problem: Zu viel Zwang, zu hohe Toleranz gegenüber Ausbeutern und deren dubiosen Methoden, zu wenig Handeln seitens Politik und der Arbeiterklasse.
    Da sollte doch wirklich zunächst mal ein Mindestlohn eingeführt werden, von dem man bei einfachster Tätigkeit doch schon mal leben kann.
    Wer kein Auto hat, sollte dann auch nicht ständig mit solchen dämlichen Vermittlungsvorschlägen genervt werden, sich entweder weit entfernt oder für besch.... Montagejobs bewerben zu müssen, wo man dann locker Fahrtkosten im 3 - stelligem Bereich los wird...natürlich ohne ( oder mit minimaltstem ) Ausgleich.


    Dann schaut man auf den Lohnstreifen, wo zunächst eine Summe steht, die auf den 1. Blick noch knapp höher ist, als ALG II + Miete + 160 € aus einem Minijob.
    Dann zieht man erhöhte Telefonkosten, die Beförderungskosten und den erhöhten Nahrungsbedarf mal ab, dann bleibt doch wirklich weniger, als mit ALG II ohne Zuverdienst.
    Zukunftsperspektive = 0, ALG I wenn es überwiegend befristete Jobs sind :confused:...
    Blicken wir auf die Sozialkassen: Sparen müssen wir, weil doch immer weniger hereinkommt.
    Liegt es etwa an zu vielen Arbeitslosen ? zu einem Teil wohl.
    Liegt es daran, das der Billiglohn explodiert ist, und selbst Singles auf ALG II - Niveau herumdümpeln, wenn sie nicht auch noch aufstocken müssen ? Bei diesen Millionen Ramschjobs sollte doch wohl mal mit eiserner Hand durchgegriffen werden.


    Also weg mit den gierigen Zwischenhändlern, die sich an eigener Hände Schaffenskraft noch frech bereichern, denn die Arbeit bleibt...die würde dadurch auch nicht teurer werden.
    Da wird in der Politik diskutiert, das Leiharbeiter das gleiche Geld wie die Stammbelegschaft bekommen soll, aber konkrete Umsetzung ist nicht in Sicht.
    Was würde wohl passieren, wenn 3 Millionen Leiharbeiter wider zu " normalen " Arbeitern mutieren würden
    und pro Nase auf einmal ~ 40 % mehr in die Sozialkassen einzahlen könnten ?
    Aufstocker würden sich ebenfalls reduzieren...und weil wider von Arbeit gelebt werden könnte, würden bestimmt auch u.a. Einzelhandel und Handwerk profitieren.


    Soweit meine Meinung dazu. :cool:


    P.s.: Na und denn könnte noch mal neu diskutiert werden, wie hoch ALG II an die untersten Lohngruppen
    herangeführt werden könnte.


    mfg


    allo

    Hallo Cennet1109,


    Dann könntest Du Dir zunächst von der AA bestätigen lassen, das Du Dich dort arbeitslos gemeldet hast und mit welcher Begründung sie Dir kein ALG I ( oder ähnliche Ersatzleistungen ) zahlt.
    Das gleiche besorgst Du Dir von Deiner Krankenkasse und ein Attest vom Arzt, weswegen er Berufsverbot aussprach.
    Damit sprichst Du mal bei der ArGe vor und versuchst vorläufiges / überbrückendes ALG II zu beantragen, bis vollständig geklärt ist, wer nun wirklich welche Leistungen gewähren müßte.


    Die Sache hätte allerdings einen Schönheitsfehler, wenn Du unter 25 wärest und noch bei den Eltern wohnst.
    Dann würden vermutlich auch die Einkommensverhältnisse der Eltern in die Anspruchsüberprüfung auf ALG II mit einbezogen.


    mfg


    allo

    Hallo Peba,


    Entsprachen die Leistungen für Unterkunft und Heizung denn vorher der tatsächlichen Miete + Nebenkosten ?
    Hast Du eine detaillierte Jahresendabrechnung, auf der ggf. die gekürzte Summe nachvollziehbar sein könnte ?
    ( Irgend ein Posten, den die ArGe nicht mehr anerkennt, oder der weggefallen ist ? )
    Ist die Wohnung geringfügig zu groß, oder lag die Kaltmiete geringfügig über dem Satz bis zu dessen Höchstgrenze die Kaltmiete ortsbezogen übernommen werden würde ?
    ( es kann ja sein, das der örtliche Mietspiegel gesunken ist )


    Wenn da nichts zu finden ist, kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen.
    Gehe zunächst zum Sachbearbeiter und bitte ihn um eine Erläuterung des Kürzungsgrundes.
    Wenn es vor Ort nicht nachvollziehbar aufgeklärt werden kann, wäre ein schriftlicher Widerspruch der 2.Schritt.


    mfg


    allo

    Hallo,


    Strom bliebe unstrittig, wie von Kitty121 bereits besschrieben.
    Eine Ausnahme könnte sein, wenn Strom auch der alleinig vorgesehenen Heizmethode zugeordnet werden könnte.


    Aber Entsorgungskosten Abwasser oder Restmüll müßten doch Eigenheimlern auch konkret als " Nebenkosten " vorgeleistet werden...also nicht vom Regelsatz der Lebenshaltung finanziert...
    Und wenn die Gemeinschaft dann binnen 12 Monden mit 1500 Steinen in Leistung tritt, aber nur 1200 Steine gebraucht wurden? Ändert doch noch lange nichts an den Broten und Galonen an Wasser......., die der Lebenshaltung zugeteilt wurden.


    mfg


    allo

    Hallo BineNRW,


    Hast auch Du nicht mal etwas von Menschen gelesen, die eine Tastatur mit den Füßen bedienen müssen?
    Die sollen dabei teilweise einen Tastenanschlag haben, den nicht jeder Mensch mit Händen erreicht...


    Nach wie vor steht die Frage im Raum, wie es ein solch zornig Dingen geben kann, das aus eigenem Willen nicht in die Berufsberatung zurückkehren könnte.


    Ach ich sage es Dir mal gleich...diese Antwort habe ich mit asiatischen Essstäbchen eingetippert....ist wohl klar, dass es dementsprechend flott von statten ging....;)


    mfg


    allo

    Hallo killababe,


    Also mit 18 müßte eine Person sich schon äußerst wiederlich verhalten haben, damit sie nicht mal mehr in der Berufsberatung gewünscht wäre .


    Also zunächst mal Butter bei de Fische:


    Bist Du ein besonders " zornig Dingen " , oder wären besondere Günde aufzuzählen, die Deine weitere Unterstützung durch die Berufsberatung " ad absurdum " setzen würden ?


    Ein Abweis der Berufsberatung / Jugendvermittlung der AA bedürfte m.E. nach doch schon extremer Gründe...


    Also ehrlich gesagt kenne ich niemanden, der / die aus der Ausbildungsvermittlung / Arbeitsberatung der AA jemals komplett ausgeschieden wäre. Ich wäre auch ahnungslos, wie DAS jemals geschehen könnte...?


    Hast Du selber eine Ahnung, wie DAS SO weit kommen konnte ?


    mfg


    allo

    Hallo,


    Mir war das auch so bekannt:


    Leistungsbezieher ( ALG II ) meldet z.B. ab Mai eine Vollzeitarbeit an. Der erste Lohn käme am 15 Juni.
    ALG II wird für Mai und Juni in voller Höhe gezahlt. Der Lohn ( Netto ) entspricht mindestens der Höhe der bisher gewährten Leistungen ( ALG II + Wohnungskosten. )
    Dann kommt ein Bescheid auf vorläufige Weiterbewilligung der Leistungen bis Juli.
    ( Weil u.A. noch nicht feststeht, wieviel Geld tatsächlich zum genannten Zeitpunkt eingeht )


    Einkommensbescheinigung und Kontoauszüge werden von der ArGE rechtzeitig zum Stichtag angefordert.
    ( z.B. entsprechend der Mitwirkungspflicht bis zum 20. Juni )
    Dann wird gegengerechnet und entweder der vorläufige Bescheid teilweise aufgehoben, wenn der Lohn niedriger als die bislang gewährten Leistungen wäre,
    andernfalls komplett aufgehoben, wenn der Lohn höher war.
    Beide Entscheidungen bezögen sich auf den Monat, in dem der Lohn tatsächlich einging. ( z.B. am 15. Juni )
    Das wäre das bereits erwähnte " Zuflussprinzip " und die Leistungen für Juni müßten je nach tatsächlicher Lohnhöhe teilweise oder komplett zurückgezahlt werden. ( Ausschlaggebend bleibt der Nachweis des Eingangsdatums mittels Kontoauszug )


    " Besondere Absprachen " zur Lohnauszahlung mit dem Chef sollten tunlichst unterlassen werden, da ansonsten u.U. eine Straftat in greifbare Nähe käme. :eek:


    mfg


    allo

    Hallo, gert 55


    Wenn für die Nebenkosten vom Amt eine Pauschale gezahlt wurde, dann auf der Jahresendabrechnung ein Plus auftaucht, würde diese einmalige Rückerstattung als Einkommen angerechnet.
    ( Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung )


    Anders wäre es z.B. mit Strom, wenn dieser vom Regelsatz für den Lebensunterhalt ( z.B. ALG II ) bezahlt würde. Dann würde eine Rückerstattung nicht auf das ALG II angerechnet werden.


    mfg


    allo

    Hallo killababe,


    Dann würde ich Dir aber empfehlen, unbedingt diese Eignungsuntersuchung zu machen.
    ( wenn ich mich recht erinnere, gehört das zur Berufsberatung der AA )
    Es ist schon recht hilfreich zu wissen , für welche Ausbildungen man geeignet wäre, als im Traumberuf
    geringe Chancen auf eine erfolgreiche Ausbildung zu haben.
    Wenn Du also zum Berufsberater gehst, möchtest Du zunächst die PSU machen, damit Dir passende Lehrberufe vorgeschlagen werden können.
    Im BIZ kannst Du Dich dann zudem über verwandte Berufe informieren.


    *** Ich wollte auch gerne Elektroinstallateur werden und wurde der Lage auf dem Arbeitsmarkt entsprechend dann zunächst Schlosser ;) ***


    mfg


    allo

    Hallo SaintStyle,


    Der Teamleiter hat Argumente dargelegt, die nicht so einfach zu entkräften wären. Das zeugt schon mal davon, dass er Ahnung von seiner Arbeit hat.
    Denn wie @Edgar schon sagte, sind 30000 € kein Pappenstiel und die Direktionsebene der Vermittler würde es bestimmt nicht gerne sehen, wenn Bildungsgutscheine nur in relativ geringer Wahrscheinlichkeit zu dauerhafter Arbeit führen. ( Z.B. Anerkennung des Ausbildungsweges / Marktsituation )


    Wenn sich ein AG fände, der eine Einstellungszusage bei bestandener Prüfung gäbe, sähe die Sache meist schon anders aus.
    Wenn eine artverwandte Arbeit zu bekommen wäre, könnte eine vergleichbare Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration auch an einem der Fernlehrinstitute zu 95 % von Daheim nachgeholt werden. Hier bliebe nur vorab zu prüfen, welche Zulassungsvorraussetzungen zu erfüllen wären.


    mfg


    allo

    Hallo killababe,


    Theoretisch käme es dann auf die Höhe des gesamten Familieneinkommens an, ob ALG II gewährt werden könnte. Dann müßten die Eltern zunächst bei der ArGe auf gut deutsch gesagt " die Hosen herunterlassen "...


    Der leichtere Weg wäre vermutlich, wenn zunächst wenigstens ein Minijob angenommen würde, damit zum Familienbudget beigetragen werden könnte.


    Was ist " PSU " , und warum konnte das nicht angetreten werden ?


    mfg


    allo

    Hallo hacklberry,


    Wenn sicher wäre, das eine Sperrzeit von 3 Wochen im Raum stünde, müßte die restliche Leistung für den betreffenden Monat entweder im Laufe dieser Woche, oder mit der Vorrauszahlung für den nächsten Monat eingehen.


    Normalerweise müßte aber auch zumindest schon mal eine Mitteilung / Änderungsbescheid von der AA ankommen. Notfalls wäre zunächst mal telefonisch nachzufragen, welche ( oder ob schon eine ) Entscheidung getroffen wurde.


    ALG II könnte darlehensweise beantragt werden, wenn eine Entscheidung über einen längeren Zeitraum nicht endgültig getroffen werden könnte. ( z.B. wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldete und kündigte )
    Die AA müßte die Umstände dann schriftlich bestätigen, weshalb es zu einer Verzögerung in der Leistungsgewährung käme.
    Im Falle einer ( laufenden) Sperrzeit wüßte ich es leider nicht genau.


    mfg


    allo