Hallo,
ZitatHallo ihr Lieben,
habe folgendes Problem:
Ein guter Freund hat einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben, wo er für ne 35std/ Woche in 2-Schichten eingestellt wurde. An seinem ersten Arbeitstag, wurde ihm von der Firma (wo er eingesetzt wurde) gesagt, dass er von Montag-Freitag 10std zu arbeiten hat und er lediglich 2 mal 15min Pause machen darf. Also wären das schon mal 50std/ Woche.
Schon als Frechheit anzusehen. Hat der Freund denn wenigstens wöchentliche Stundennachweise vom Kundenbetrieb erhalten, aus dem Arbeitszeiten und Pausenzeiten hervorgehen ?
Nach welchem Manteltarif bezahlte die PDL denn ? ( müßte im Vertrag stehen )
Wurden die Stunden wenigstens entsprechend korrekt ausgezahlt ( Lohnabrechnungen )
ZitatDann wurden ihm bei der Zeitarbeitsfirma andere Schichten, als die wirklichen vorgelogen. Da er keinen Führerschein hat und deshalb täglich 1,5std mit der Bahn zum Arbeitsort fahren musste, konnte er vor 7:30h nicht beginnen, aber die Frühschicht beginnt dort um 6:00h.
Das scheint momentan zunehmend eine Masche einiger PDLs zu sein.
ZitatWas für ihn ja nicht machbar war. Am zweiten Tag sprach er mit der Zeitarbeitsfirma vor Arbeitsbeginn, welche ihm sagte, dass es so natürlich nicht ginge und er den Job nicht machen muss. Worauf hin er kündigte, weil sie sonst nichts für ihn hatten und jetzt eine Sperre vom Amt bekommen hat. Dagegen wollen wir jetzt Widerspruch einlegen, aber brauchen Hilfe.
Damit beginnt die Problematik:
Wie schon erwähnt ist der Freund durch seine Kündigung nun in der ungünstigen Lage, entsprechende Beweise bezüglich Unzumutbarkeit beizubringen.
Bei Manchem wurde selbst Lohnbetrug ( Schwarz auf weiss mittels Lohnabrechnungen belegt ) im Fall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht als wichtiger Grund anerkannt.
ZitatMeiner Meinung nach hat er den Job unter Vortäuschung falscher Tatsachen angetreten und den Vertrag unterschrieben. Ebenfalls liegen einige Verstöße gegen dieses Arbeitsgesetze vor:
ArbZG (Arbeitszeitgesetz) §3, 4, wenn ich mich nicht täusche. Eventuell ja auch noch gegen andere???
Es müßte genau geschaut werden, was einerseits im AV steht, andererseits im passenden Manteltarif festgelegt wude.
Hier kann nur noch mal der Aufruf erfolgen, in eine entsprechende Gewerkschaft einzutreten.
Es darf aber andererseits auch mal vermutet wurde, das der 1.Arbeitstag auch der letzte war.
ZitatWie können wir bei dem Amt argumentieren, damit er keine Sperre bekommt, weil der Job unzumutbar war.
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!!
Mit etwas Glück hat der Freund schon mal eine schriftliche Einsatzanweisung. ( Kundenbetrieb / Ansprechpartner ) Die Auszüge aus dem Fahrplan der Bahn kann er auch beilegen, womit schon mal sichtbar wird, das Schichtbeginn 6:00 Uhr nicht möglich wäre.
Diesen Ansatz könnte er dann z.B. im Fragebogen benennen und belegen. ( ggf. auch die Aussage des Kundenbetriebes zur Festsetzung der Arbeitszeiten )
Von der PDL darf keine Hilfe erwartet werden, aber evtl. kann es auf eine Verkürzung einer Sperrzeit oder " lediglich " einer Absenkung des ALG I hinauslaufen. Ganz ohne Sanktionen wird es vermutlich nicht enden.
mfg
allo