Beiträge von Allo

    Hallo,


    Ein Minijob, auch geringfügige Beschäftigung genannt , ist in der Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden nach unten hin nicht begrenzt. Den genannten Stundenlohn bekommt man regulär in Höhe der Arbeitsstunden ausbezahlt.
    Die Höhe des Stundenlohnes wäre ausschlaggebend, was im Endeffekt am Monatsende je nach Arbeitsstunden verdient wird.
    Entweder steht der Stundenlohn im Stellenangebot, oder der potenzielle Arbeitgeber nennt ihn auf Nachfrage.
    Bei Prospekt- / Zeitungsverteilung kann es davon abweichend auch pro Exemplar und Seitenzahl berechnet werden.


    mfg


    allo

    Hallo,


    Du könntest zunächst versuchen, ob Dir die bisherigen Leistungen zunächst darlehensweise weitergezahlt werden können. Die Rückzahlung würde dann anhand des eingehenden Lohnes nachträglich berechnet werden.


    mfg


    Allo

    Hallo,


    Es wäre allerdings in der Tat hilfreich, wenn Du ggf. vorherigen Schriftverkehr mit der Behörde darlegen würdest.


    Die "Mitwirkungspflicht" in einem speziellem Anliegen würde in der Tat nicht nicht binnen von 2 Werktagen terminiert worden sein. ( Vllt. höchstens in einem Eilnantrag o.Ä. )


    Und wenn es " lediglich " um Nachreichung bereits vorhandener Anlagen ginge, dann bliebe immer noch der unangemeldete Gang zum SB.
    Also vor der Öffnungszeit (der Sprechzeiten) bereits warten, damit " zwischenduch " kurz abgeklärt werden könnte, worum es geht.


    Dann könnte kurz erörtert werden, ob etwas neu beschafft werden müßte, oder ob nur etwas Vorhandenes nachzureichen wäre.
    Das bleibt die Problematik mit der Individualität der Anfragen, denn ein " B " kann je nach Hintergrund in vielerlei Bezug gesetzt werden.


    mfg


    allo

    Hallo


    Zitat

    man kann aber einen 1 Euro-Job auch als Vorteil sehen.


    Hallo,


    Es soll allerding eine grundlegende "Kleinigkeit" gerechterweise genannt werden:
    In Sachen Anschließende Übernahme in eine reguläre Arbeit wären beide Instrumente relativ gleichwenig erfolgreich. ( Also recht geringe Vermittlungsquote )



    Zitat

    Ich persönlich würde gerne wieder einen 1 Euro-Job machen.


    Welcher Betroffene würde das nicht, wenn er einerseits schon für Leihfirmen tätig war,
    ( in der Hoffnung, wider durch seiner Hände Schaffenskraft aus dem Sozialtransfer herauszukommen )
    andererseits freiwillig X - Mal um die Möglichkeit einer AGH vorgebettelt hat...Dann hat die AGH auch noch einen Anflug von Freude und einen Anflug von Selbstwert bereitet...:)


    Zitat

    Dadurch entstanden mir KEINE Faltkosten, einen halben Tag Arbeiten für den Gesamtbetrag is doch auch ein Gute verdienst, man darf halt nicht NUR mit dem 1nen Euro Rechnen, sondern mit dem gesamten Regelsatz + Joblohn. wenn man das auf 1 Stunde Umlegt is das sogar ein Spitzenverdienst.


    Genau so sehen es viele freiwillige Ex - Teilnehmer. Rechnen wir für einen Single doch mal wie folgt vor:
    ( Die Herausforderung an der Tätigkeit während der AGH hat zunächst der Teilnehmer selber in der Hand )


    - ortsnahe Tätigkeit mit keinem / sehr geringen Aufwendungen für den Weg zum Arbeitsplatz.
    - zugesprochene Mehrverpflegung, denn Arbeit ist Energie ( mehr essen ), Waschmaschine, Transport.
    Zusammengefasst also die 1 -1,5 € Mehraufwandsentschädigung


    - Dazu noch die KDU
    - Die Regelleistung zum allgemeinem Lebensunterhalt


    ( Dieses wäre wohlgemerkt mit dem Nettoerlös vergleichbar zu 120 h gemeinnützigem Einsatzes )


    Zitat

    Anders ist es bei den Zeit-Sklaven Arbeiten. Da schafft man für 7,50 im Akkord Bereich, darf net Krank werden, wartet ewig auf die Aufstockung, geschweige der Leistungen bis zum ersten Zahltag.Die Fahrtkosten die einem entstehen um die 30-50 Km einfach zur Arbeitsstelle hat Interessieren auch niemanden.


    Damit fängt es bereits an:
    Reißt man sich für solche Strolche teilweise den A:D... auf und reißt Überstunden, aber darf dennoch bei der ArGe um Aufstockung betteln. In den Betrieben darf sich der Leiharbeiter dann manchmal noch als der
    " Letzte " betrachtet fühlen und teilweise ist das Stammpersonal dann auch ( teilweise zu recht ) mürrisch.
    ( Es kann ja von der Geschäftsleitung kommen : " Wir fahren gut mit LA...bauen wir weiteres Stammpersonal ab..." )


    Wie der AN pünktlich zur Arbeit kommt und wie bei der LA teilweise noch behumst wird um die paar Kröten des Entgeldes, interessiert kaum jemanden...zunächst hat nur der Betroffene das Leid.
    Ob die Lohnabrechnung stimmt und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, interessiert auch leider meist nur den Betroffenen...:(


    Zitat

    Ein Hartz4 Empfänger hat es ja, das Auto und die Sprit kosten machen ja nichts aus.


    Ob Arbeitsloser oder LA, das ist doch die " hochgepriesene Flexibilisierung " des Menschen. Ein Tarnmantel, unter dem sich fortschreitendes Lohndumping doch höchstoffiziell verbergen läßt...


    Leider fahren Vermittlung und Wirtschaft mittlerweile teilweise die gleiche Schiene..." Es ist uns doch egal, wie du Arbeitsloser zuverlässig zu Deiner Arbeit kommst..." Ich kann das doch auch...soll ich mir Gedanken darum machen, warum Du Würmchen DAS nicht kannst ?...Deine Vermittlung ist mein momentaner Profit...zukünftig sollst Du doch auch vornehmlich für MEINE Altersvorsorge beitragen...


    Zitat

    Jetzt werden wieder manche sagen man kann ja diverse Sachen VORHER beantragen, nur die Zeitfuzzies Rufen nachmittags an, kommen Sie SOFORT in unser Büro, Morgen zur Frühschicht geht es los.
    Wie soll man da noch was Beantragen ?


    GENAU ... DAS machen nur die Sklaventreiber. Was würde es wohl mal bringen wenn unsere Politiker und all die Sklaventreiber plötzlich mal all ihres Vermögens entmächtigt werden würden.
    Sprich:


    Von jetzt auf gleich mal selber vor die harte Realität gestellt zu werden...


    - Früher gut Geld bekommen ( nennen wir mal nicht den Begriff " verdient " )...nun alles machen müssen.
    - Vermögen = 0 , also gezwungen zu sein, umzuziehen und im eigenem Spinnennetz Hilfe zu beantragen.
    - Auto ? was ist das ? ... Was gelernt ? Lohngleichheit ? Wunsch auf Zukunftssicherheit ?...Also Bitte...
    " Ich habe hier eine gute Stelle für Ungelernte...130 KM entfernt und der AG greift noch mal 30 % von Ihrem um 30 % reduziertem " ortsüblichem " Lohn für ihre Arbeit ab.


    Zitat

    Und wie sieht es mit ÖFFENTLICHEN Verkehrsmitteln auf dem Land aus, dort wohnen viele Hartz4 Empfänger, weil da die Wohnungen günstiger sind.


    Das bliebe jetzt mal näher zu definieren, wie weit auf dem Land. Man sollte freilich nicht so weit wegen der Idylle rausziehen, das kaum noch ÖPNV zur Wahl stünde, denn irgendwie müßten auch in schlechten Zeiten ggf. Einkäufe oder Schulwege möglicher Kinder auch ohne U.F.O. realisierbar bleiben.


    ( U.F.O. = Unöffentliches fahrendes Objekt )


    Zitat

    Deswegen lieber nen 1 Euro-Job im Ort als nen Sklaventreiber in 30 Km Entfernung.


    Warum denn nur 30 ? Einseitiger Vertragsbruch und auf einmal mehr als 50 ?


    Gruß[/QUOTE]


    Du hast es selber auch noch nicht ( selbst freiwillig ) mitgemacht, oder ?


    mfg


    allo

    man, nun sei doch nicht so naiv. ich kenne keinen, der ohne wie auch immer gearteten zwang freiwillig bei einer zeitarbeitsfirma arbeiten will.


    Ich kenne da aber mehrere Personen, die es auf diesem Wege versucht haben, aus der A-losigkeit herauszukommen. meistens mit :mad: - Erfolg.
    Es wäre beim Fragesteller notfalls auch kein Grund zu sehen, warum er sich nicht dort beworben haben sollte, hätte er das Stellenangebot wirklich zugesandt bekommen.
    Was hätte den Fragesteller dann davon abgehalten, sich explizit auf die ausgeschriebene Tätigkeit ( oder alternativ speziell auf seinen Lehrberuf bezogen ) dort zu bewerben ?


    Es sind ja nicht immer die " Anderen " schuld, aber dennoch gibt es auch bei Diesen viele MA und damit viele Fehlermöglichkeiten.
    ( Oder glaubst Du lacki , das bei Behörden jeder MA exakt gleich gewissenhaft mit den ihm übertragenen Aufgaben umgeht / umgehen kann ? )


    mfg


    allo

    Hallo,


    Die Ratenzahlung lief bereits. ( bzw. läuft noch ).
    Es liegt noch im Monatssoll, wenn die Überweisung gegen Monatsende getätigt wird.
    Privatverkäufe bringen leider nicht immer annähernd den aktuellen Zeitwert eines Gerätes. :(


    Daher wird der E-Herd nicht verkauft.


    Ich wünsche noch einen guten Rutsch ins neue Jahr


    (und hoffentlich auch einen deutlichen Anstieg seriöser Arbeitsstellen in 2011)


    mfg


    allo

    Hallo,


    so sieht das leider für viele ALG II - Bezieher aus. ( oder jene, die kurz vorm Wechsel von ALG I auf II stehen )
    Ersatzlos gestrichen, keine Übergangsfristen...nix.
    Auch an AGH`s und Fortbildung wird ab 2011 deutlich eingespart.


    mfg


    allo

    Hallo,


    Mal angenommen, jemand hat zwecks Aufnahme eines äußerst prekärem Arbeitsverhältnisses erfolgreich um vorläufige Weiterzahlung von ALG II gebeten. Im Monat des 1. Lohneingangs ist folglich eine Überzahlung von ALG II entstanden, da der Lohneingang knapp über RL + KDU lag. ( Soweit alles auch mit der Behörde vorab geregelt gewesen )
    Rückzahlung wurde als Ratenzahlung vereinbart, da keine hohen Einkünfte aus der Arbeit zu erwarten waren.
    Leider hatte die Arbeit keinen langen Bestand und es mußte wider ALG II beantragt werden.
    Es gab 30 % Sanktionen, da es auch AG gibt, die sich nicht an Absprachen halten und äußerst fragwürdige Lohnberechnungen vornehmen.
    Ausstehende Lohnforderungen hatten einen sehr kurzen Verjährungszeitraum von einem Monat ab Entstehung. ( Tarif : IGZ, die Forderung entstand zu Ende der Arbeit während Krankheit )
    Die fehlende Summe hätte die Schulden sogar abdecken können und den Folgeantrag ALG II noch hinauszögern können ... :mad:
    Dieses ist aber auch nicht die Frage, da AN nun bezüglich Beweisbarkeit und Usus in manchen Branchen dazulernen mußte


    Person hat keinerlei weitere Schulden, außer halt gegenüber der ArGe.
    Zum wirtschaftlichem Verhalten: Zu sparen gab es in der kurzen Zeit der Berufstätigkeit nichts.
    Der letzte Monat mit der 30% Sanktion bedeutet nahezu sofortige Pleite.
    Bewerbungen laufen noch im Auswahlverfahren.
    Fragesteller unterhält Mobilität durch ÖPNV ( ABO ) und Moped mit Stellplatz, da der ÖPNV in Dörfern nicht gerade rund um die Uhr überall hin fährt.
    Der Zuschlag für ehemalige Bezieher von ALG I entfällt ab 01.01.11
    Der Fragesteller hat nie Sonderkosten außerhalb der RL ( z.B.Erstaussttung, Fahrzeug e.t.c. ) beantragt, da er es so als " Minderungspflicht " definierte.


    Nun die Frage:


    Könnte ein E-Herd verkauft werden, von dessen Erlös unmittelbar und direkt die Schuld bei der ArGe / bzw. eine große Rate dazu bezahlt werden könnte ? ( Mit Quittungen bezüglich Verkaufssumme und unmittelbarem Überweisungsbetrag an die BA / ArGe )
    Nehmen wir mal an, der Erlös läge unterhalb der Schuldsumme, würde aber komplett überwiesen werden.


    Würde das dann auch als " Einkünfte " auf ALG II angerechnet werden, oder könnte das bezüglich des " speziellem Schuldners " als besondere Tilgungsart diesbezüglich unberücksichtigt bleiben ?
    ( Für Fragesteller und leistungsgewährende Behörde wären es Schulden zwischen Leistungsempfänger und Leistungsgewährender )


    Vielen Dank für sachdienliche Hinweise und Bemühungen :o


    mfg


    allo

    Hallo Nomorepain,


    In einer WG mit der Mutter zunächst mal beim Vermieter prüfen lassen, ob er dann eine höhere Warmmiete berechnen würde. Dann wäre die KDU neu zu beantragen.
    Prüfung der Unterhaltsansprüche einleiten bzw. beim Vater geltend machen.
    Mit der Mutter eine gemeinsame BG begründen. Belege aus der Unterhaltsprüfung und ärztliches Attest über den Stand der Schwangerschaft ( welche Schwangerschafts - Woche ) beim Hauptantrag der neuen BG mit vorlegen.
    Ich weiss es nicht exakt über die endgültige RL - Höhe, ( Mutter + schwangere Tochter ), aber wenn der Umzug zur Mutter von der ArGe genehmigt wurde, könnten pro Person 90 % der RL vom ALG II vermutet werden.
    Die schwangere Person könnte je nach Stadium der Schwangerschaft für sich zunächst Mehrbedarf beantragen. ( Solange das Kind noch ungeboren ist )
    Erstausstattung für das Baby könnte beantragt werden. In welcher Höhe der Kostenübernahme, weiss ich aber nicht )


    Wenn die WHG der Mutter zu klein für ( bald ) 3 Personen ist, würde die ArGe nach vorheriger Ansprache der Situation bestimmt auch einem Umzug in eine eigene WHG ( sehr wahrscheinlich auch Erstausstattung ) zustimmen.


    Unter diesen Links sind einige Broschüren zum ALG II als erste Hilfestellungen im PDF - Format verfügbar:


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_25782/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg-II/Alg-II-Nav.html


    Links kannst Du jeweils die Unterpunkte auswählen, dann erscheinen rechts die Links zum Download der passenden Broschüren.


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26518/Navigation/zentral/Buerger/Familie/Bedarfsgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft-Nav.html


    mfg


    allo

    Hallo,


    Strom allgemein , Gas zum Kochen ( nicht Heizung ), Telefon, ÖPNV sind schon im Regelsatz enthalten .


    Strom und Gas zum Heizen würden in der KDU / Heizkostenpauschale berücksichtigt.
    ÖPNV und freiwillige Zusatz - Rentenversicherung wären ohne Erwerbseinkünfte selber zu zahlen.


    Bei Erwerbseinkommen könnten angemessene private Versicherungen und Fahrtkosten in Freibeträgen bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt werden.
    Bitte die Rechnung etwas genauer aufschlüsseln in KDU, RL , Einkünfte des Kindes ( z.B. Kindergeld / Lehrgeld o.ä. ) und was dann gemeinsam nach Abzug der reinen Warmmiete lt.Mietvertag übrig bleiben würde.


    mfg


    allo

    Hallo,


    Zitat

    ich beziehe für mich alleine schon über ein Jahr Harz 4 und wohne in meiner eigenen Wohnung... als mein Freund zu mir gezogen ist, haben wir gesagt das wir eine Bedarfsgemeinschaft sind... dann hat er etwa ein Monat bei mir gewohnt und Harz 4 bezogen, aber KEIN KIndergeld.


    Das heisst, das er noch jung genug für den Anspruch auf Kindergeld war und es ihm zunächst zugestanden hätte.
    Aus irgendeinem Grund bekam er es aber nicht zu dem Zeitpunkt, als ihr die gemeinsame BG angemeldet habt.
    Hätte er es zu dieser Zeit bekommen, wäre es auf die BG angerechnet worden und damit wäre die zustehende RL um diesen Monatsbetrag geringer.


    Zitat

    Da er aus dem "Westen" kommt ist er dann doch wieder zurück gezogen und hat in diesem Zeitraum kein Harz 4 mehr bezogen. Da die Sehnsucht so groß war, ist er nach einer Woche bereits wieder gekommen und dann wurde alles in eine Bedarfsgemeinschaft berechnet.


    Das bedeutet, ihr habt die BG bei Auszug rechtzeitig aufgelöst und bei Widereinzug erneut umgemeldet.


    Zitat

    Einige Monate später wurde dann die Rückzahlung gemacht denn er hatte seid Dezember letztens Jahres kein Kindergeld mehr bekommen. Ende Juni diesen Jahres war dann die Rückzahlung.


    Also floss dieses Geld der gemeinsamen BG zu. BG bedeutet ja, das ihr im Leistungsbezug standet.
    War die Nachzahlung höher oder niedriger als die monatlichen Zahlungen für Eure BG ? ( Regelleistung + KDU in der Summe )
    Schon mal allgemein: dieser Betrag hat damit den Bedarf für den Monat gemindert, in dem er der BG zufloss.


    Zitat

    Nun stand ja in dem Brief, das ER etwas mehr als 600 € und ICH etwas mehr als 600 € zurückzahlen sollen was zusammen 1.200 € sind. Wie kann das hinkommen, wenn er nicht mal 1.000 € Rückzahlung bekommen hat? Und was habe ich mit Seinem Kindergeld zu tun?


    Wie hoch war denn die Nachzahlung ?
    Als gemeinsame BG habt ihr auch beide gemeinsam mit dieser Sache zu tun.


    Zitat

    Weil wir in einer Bedarfsgemeinschaft sind, müßte ich da die Hälfte seines Kindergeldes abbekommen, oder wie soll ich das verstehen?


    Nein, die ArGe müßte um die Höhe des Kindergeldes weniger für die BG bezuschussen.


    Zitat

    Wir müßen diesen Monat komplett von seinem Kindergeld leben, da er eine 100 % sanktion bekommen hat wegen einem EINMALIGEN versäumnis, wo wir unseren Umzug in unsere gemeinsame Wohnung hatten.


    Bei Beziehern unter 25 Jahren gelten andere Regeln der Sanktionierung, als es bei älteren Empfängern zur Anwendung käme.
    Bei U25 klingen 100 % dann durchaus bei der ersten Pflichtverletzung möglich.
    Stimmt die Vermutung, das der gemeinsamen BG für diesen Monat KDU + RL für eine Person zur Verfügung stünden. ( Die RL ihrerseits natürlich um das Kindergeld reduziert )


    Zitat

    Im Moment können wir also noch gar nichts zurück zahlen und werden dagegen auch Widerspruch einlegen denn von dem Kindergeld was er bekommt können wir nicht wirklich leben!


    Widerspruch wahrscheinlich eher nicht, aber es könnte 1. eine Stundung der Rückzahlung beantragt werden, 2. und gleichzeitig um Ratenzahlung gebeten werden.


    Zitat

    Warten nur auf die Ablehnung seines Widerspruchs von der Sanktion dann können wir damit zum Anwalt!


    Also so wie es sich hier liest, klingt es nach berechtigter Rückforderung der ArGe. Nur wäre die Höhe noch unklar, da die Situation Eurer gemeinsamen BG noch etwas verwirrend erscheint.


    Zitat

    Fühlen uns wirklich ausgenutzt aus. Werden ja auch als Lügner vom Amt dargestellt, aber das ist eine andere Geschichte.


    Es wäre eher so zu sehen, das die Situation noch nicht ganz verstanden wurde. :)


    Schaue mal auf
    http://www.arbeitsagentur.de
    in die Rubrik " Für Bürgerinnen und Bürger " .Dort gibt es auch Erläuterungen zum ALG II.
    Lade Dir dort mal das Merkblatt " Arbeitslosengeld II / Sozialgeld " als PDF herunter.


    mfg


    allo

    Hallo Frieda,


    Zunächst noch mal genau in den Bescheid schauen, was dort steht ( z.B. Änderungsbescheid o.ä. ) und auf welchen Teil der Leistungen sich die 262 € beziehen. ( Vermutlich " Regelleistungen " )
    Nun ist bei der BG davon auszugehen, das die Renteneinkünfte des Freundes auf die BG mit angerechnet werden.


    mfg


    allo

    Hallo,


    unter dem Strich könnte dennoch vorab mal gerechnet werden, was an Ermäßigungen überhaupt möglich / nötig wäre.
    So gibt es z.B. noch nicht mal überall das Sozialticket.
    Wenn Wohngeld dann noch lohnt, wäre es ein Grund. Auch der Zuverdienst rechnet sich dann etwas anders bis 165 € bei max. 15 Wochenstunden. ( Minijob )


    mfg


    allo

    Hallo,


    Theoretisch wäre es dem Antrag zunächst mal egal, ob nun eine oder zwei Personen als Mieter im Vertrag eingetragen sind.
    Wie schon im Vorposting genannt, gibt zunächst mal die Anzahl der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft den Ausschlag. Dementsprechend auch der genannte Tip zum ausfüllen und einreichen.


    Nun wäre es aber zunächst sinnvoll, noch so schnell wie möglich vorab von der ArGe das Wohnungsangebot prüfen zu lassen, bevor der Vertrag unterschrieben wird. ( Was der reguläre Weg wäre )


    mfg


    allo

    bei aller liebe, es ist üblich, dass bei derartigen arbeitsverhältnissen auch was BAT gezahlt wird. (BAT= bar auf die tatze)
    also nochmal genau rechnen und beschäftigung, sei es auch nur für einen monat, lohnt immer.


    Hallo,


    Ich möchte in dieser Richtung mal vermuten, das bei Sozialbetrug der " Lack " ab wäre.
    Es soll andererseits die gestellte Kritik an der " Euphorie " dieses Jobs Thema sein.
    Fragt eine sehr junge Person, die noch nie mit Vollzeiterwerb zu tun hatte, oder eine langjährige Hausfrau, die dieses schon seit der Jugend mit Gatte war...


    Man könnte eher an eine heranwachsende Person denken, denn wie und wo wären 140 € Miete angesagt, außer bei Eltis.


    Ehrlich gesagt lacki :
    Gut nachgehakt...dem U.P.nach könnte es nur ein unerfahrener " heranwachsender " Mensch sein, der noch keine Erfahrung mit Ausbildung und Wert der Arbeit hat.
    ( obwohl Deine These mit Schwarzarbeit auch nicht unrealistisch erscheint...wäre aber ein anderer Thread nötig )


    Noch haben wir aber vom U.P. noch nichts gehört, was denn dieser " richtige Arbeitsvertrag " bezeichnet.
    Dem Weg entsprechend würde ich eher auf eine junge und unerfahrene Person tippen.
    ( Weil von wegen: Angefragt und eigentlich passende Antworten rational denkender AN erhalten )


    Optimal wäre nun ein Feedback des U.P....


    mfg


    allo

    Hallo,


    Da würde ich mir zunächst einen anderen Minijob suchen und danach erst den Anderen kündigen.
    Die Beweisführung der Zumutbarkeit wäre schon ein steiniger Weg, die Anerkennung durch die ArGe ginge dann durch dorniges Gestrüpp.
    selbst wenn ein Blinder mit dem Krückstock feststellen würde, das Unzumutbarkeit gegeben wäre


    Wie fühlt man sich dann erst, wenn es dann wegen " Arbeitsaufgabe " noch 12 Wochen Sanktionen als Dankeschön oben drauf gibt.


    mfg


    allo

    Hallo,


    Wenn Interesse besteht, sollte das mal vorab mit dem Sachbearbeiter besprochen werden.
    Für > 160 Arbeitsstunden möchte ich den Lohn aber ehrlich gesagt als Frechheit bezeichnen. :mad:
    Rechne mal gegen, was die AGH momentan an Stundenlohn brächte und überlege mal, ob der Staat wirklich noch Dumpinglohn bezuschussen soll.
    Vom 1. - 23. Dezember käme ich auf 188 h für läppische 700 € geschätztes Netto...:(
    Sehr wohlwollend könnte der Stundenlohn dann um die 6,20 € brutto liegen. Eher weniger, wenn für Lohnsteuer + Sozialabgaben zusammen weniger als 40 % vom Brutto abgezogen werden.


    mfg


    allo

    hey Leute,


    Regelsatz rauf nein Danke,


    Hallo,


    Das mit dem momentanen Regelsatz kann nur dahingehend funktionieren, das auf so gut wie alle materiellen Güter verzichtet wird, die sich auf dem Sperrgut so finden lassen.
    Dann steht wenigstens Essen auf dem Tisch
    Verkneifen wir uns dann noch Arzt, Kultur und Unterhaltung, dann kann in manchen Regionen auch noch ein Busticket drin sein. Also bloß nicht krank werden
    (Wohl dem amem Tropf, der keine Kinder zu versorgen und vertreten hat


    Einkommensanrechnung und einige andere einmaligen Einkünfte sollten aber noch mal überdacht werden.
    Einerseits Eigenbehalt, andererseits auch freiwillig erhöhte Einzahlung z.B. in die Rentenkasse aus einem Mini / Midijob.
    Hier wird aber immer wider das Dilemma aufkommen, AGH / Minijob vs. Vollzeitstelle.


    Zitat

    aber auf alle Fälle einen Mindestlohn von etwa 10€ der sollte her.


    Damit sind wir beim Sahnestück


    - Schaffen wir zunächst mal die momentane Form der Leiharbeit ab. ( Lohndumping und die berüchtigte 3. gierige Hand, die an anderer Hände Schaffenskraft noch mitverdienen will. )
    Neben den gleichen Rechten wie sie die Festangestellten haben, sollten Leiharbeiter mit ihrer Entscheidung für dieses Maß an Flexiblität und " Wurzellosigkeit " doch eher höher entlohnt werden, als das Stammpersonal. ( Anerkennung und Vermeidung des Missbrauchs dieser Beschäftigungsform )
    Denn Anbieter wie Kunde sollten gleichermaßen Pflicht und Verantwortungsbewußtsein gegenüber den schaffenden Händen aufrechterhalten.


    Hier kann auch @Lacki`s Argument befürwortet werden :


    Ein Mindestlohn von 10 € ist wirklich zu hoch gegriffen. Und Gott bewahre soll sich nun niemand angesprochen fühlen, wo es in der Partnerschaft mal verläßliches Einkommen auf Festanstellung gab, das auch vormals als planbar angesehen werden durfte.


    Um diese Einlassung mal stark zu konzentrieren:
    Junge Erwachsene sollten in der heutigen Zeit lieber 3 X rechnen und planen, bevor sie das 1. Kind in eine unsichere Zukunft setzen.
    Und um es noch mal zu betonen:
    Es sind nicht diejenigen gemeint, denen das Schicksal unvorhersehbar, lange nach der Niederkunft des Kindes plötzlich und unvorhersehbar einen Strich durch die Rechnung machte


    Die Bemessung des Mindestlohnes für einfachste Tätigkeiten in Vollzeit und reiner Frühschschicht ist allerdings nicht ganz so einfach Bundesweit zu ermitteln, da es hier Differenzen gibt:


    - Mietspiegel
    - Lebenshaltungskosten
    - Infrastruktur, Ver- / Entsorgung, Verkehrsmittel....


    Da muss aber mal so gerechnet werden, daß der Mindeststandard für einfachste Tätigkeiten bei 160 h/mtl. in Vollzeit mindestens 30 % über dem Regelsatz einer Einzelperson nach ALG II liegt.
    So ...isozial kann niemand sein, das er es als nicht nachvollziehbar empfindet.



    mfg


    allo

    Hallo Zusammen


    Hallo,


    Zitat

    bin leider hartz4 empfänger und bemühe mich wirklich irgendwo zu arbeiten. Habe ende august vom amt ein Vermittlungs vorschlag in einer Zeitarbeits firma bekommen. Da stand ausdrücklich nur " Bitte Vereinbaren sie möglichs schnell ein Telefonischs Vorstellungstermin". Gesagt getan, habe mich telefonisch bei der netten dame vorgestellt.


    Dann hast Du doch bestimmt auch eine Telefonrechnung mit Einzelverbindungsnachweis ;)


    Zitat

    Die meinte das ich kein Pkw habe wäre schonmal schlecht, aber kein hinderniss. So 1 tag danach wurde ich aber krank, habe es der leihfirma auch nochmal Via E-mail mitgeteilt das ich krank geschrieben bin.


    Wie schon erwähnt wurde, hast Du diese Mails auch noch gespeichert und ausgedruckt ;)


    Zitat

    Als ich wieder gesund war rief ich wegen der stelle wieder an , der gute mann am telefon von der leihfirma meinte das sie nun meine daten haben und die geben mir bescheid.


    Auch auf der Telefonrechnung sichtbar...


    Zitat

    Es kam gar nix mehr von den, und heute bekam ich ein brief vom amt. Da stand drin "So nach meinem erkentnissen und ermittlungen gibts erstmal eine sanktion. Sie können sich bis zum 16.11.2010 dazu äussern". Bin Sofort dahin(zum amt) und habe ihr gesagt das ich mich 2 mal telefonisch und 1 mal Via Email gemeldet habe. Meine sachbearbeiterin rief bei der Leihfirma an aber die dame wusste gar nicht mehr genau wer ich bin und die email was ich gesendet habe konnte sie auch nicht finden.


    Das wäre dann zunächst mal ein Problem der Leihfirma, wenn Du passende Belege vorlegen kannst, Kontakt aufgenommen zu haben.


    Zitat

    So und nun stehe ich da, angeblich wird die firma bis morgen alle daten kontrollieren und der arge es miteilen was sache ist.


    Sollen sie tun...


    Ich weiss nicht was ich machen soll?
    Ich war 2 wochen krankgeschrieben, und die krankmeldung auch beim amt abgegeben.


    Was doch ebenfalls richtig war. Gib die Stellungnahme zum Sachverhalt mit den Belegen persönlich beim SB ab. ( Bzw. im Fall der Telefonrechnung darauf verweisen und nachreichen, wenn sie zugeschickt werden muß )



    Zitat

    Gruß
    Matze


    mfg


    allo