Beiträge von Allo


    Hallo kumasi,




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    Ja, mein Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert, vor ca. 6 Monaten hatte ich noch eine eigene Wohnung, leider habe ich mich mit der Miete verschätzt, mein Nachbar war alkoholiker und hat oft in der Woche Partys veranstaltet, es ist nicht einfach eine neue Wohnung zu finden ohne Job,Geld. Bis die ARGE mir eine Wohnung sucht, bekomme ich graue Haare.


    Eine angemessene Wohnung kannst Du Dir nebenbei auch selber suchen.
    Stelle den Hauptantrag erst einmal unter Grundlage Deines Zimmers ohne Antrag auf KDU.
    Wichtig wäre im " Zusammenspiel " bei der eigenen Wohnungssuche nur, dass Du dem Jobcenter vor Unterschrift eines Mietvertrages nach Mglichkeit einen Mietkosten - Voranschlag der möglichen WHG ( oder mehrerer in Frage kommender Wohnungen ) vorlegst.


    Dann kann das JC allgemein schon mal beurteilen, ob die Anmietung klar gehen könnte, oder nicht.


    Zitat

    Also die Heizung ist sowieso kaputt im Zimmer, aber duschen kann ich nirgendswo außer Zuhause, habe leider keine Freundin oder Kumpel wo ich übernachten kann, ins Männerwohnheim möchte ich nicht.


    Das war jetzt auch nur ein kleiner Hinweis, wie sich auch das Kostgeld zuhause relativ gering halten ließe.
    Rechne aber mal allgemein damit, dass Du das Kostgeld von der Regelleistung bezahlen wirst.
    ( Einfacher für alle Beteiligten )
    Besser daheim ein kleines Zimmer mit Bett, Schrank und Stuhl, als ein Männerwohnheim etc.
    Im Winter könntest Du notfalls einen Ölradiator im Zimmer aufstellen, wenn es zu kalt wird.
    Ungeeichte Wechselstromzähler müßten für kleines Geld beim ötlichem Energieversorger zu bekommen sein. Mittlerweile gibt es auch für 20 - 30 € Energiekosten - Messgeräte zum Zwischenschalten in der Steckdose. ( Macht es halt beim Strom etwas einfacher )


    Zitat

    Ja, ich habe ein 7qm kleines Zimmer mit Fenster, ich kann grad noch ein Stuhl im Zimmer stellen, ein Schrank,Bett,Schreibtisch habe ich natürlich. Ja, an die Nebenkosten beteilige ich mich, bin doch nicht unfair.

    ;)


    Dann trägst u die momentane Situation beim JC so vor, wie sie ist.
    Beantragst Deine Regelleistung.
    Im Gespräch nennst Du dann Deine eigene Haushaltsführung in der WHG der Eltis, die Einigung auf Kostgeld und die eigene Suche nach einer geeigneten WHG für Dich.


    Mietschulden wird das JC vermutlich nicht übernehmen:o, aber im Falle einer geforderten Kautionssumme für eine anzumietende WHG kann es eine Einigung mit dem Vermieter ( Ratenzahlung ) geben, oder seitens des JC ein zinsloses Darlehen dafür nach Antrag gewährt werden.


    mfg


    allo


    Kurz zur Situation:


    Ich bin 26 Jahre alt, ledig, ohne Einkommen/Vermögen, wohne bei meinen Eltern, sie haben eine Eigentumswohnung, selbstverständlich wurde die Wohnung über die Bank finanziert,Tilgung+Zinsen+Darlehn müssen bis 2030 an die Bank gezahlt werden. Ich habe noch Geschwister die in der Wohnung leben, ich habe ein eigenes Zimmer.
    Mein Vater ist Berufstätig, meine Mutter Hausfrau, nur ich habe Antrag auf Alg2 gestellt.


    Du bist ja theoretisch auch schon aus dem Alter heraus, in dem Dich Deine Eltis allgemein unterstützen müßten.



    Zitat

    Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt:


    - Nachweis, wie die Warmwasseraufbereitung erfolgt:
    Wir haben im Bad einen Gas-Brennwertkessel (Brötje WBS 22) inkl. Warmwasserspeicher, was oder wie
    soll ich nachweisen wie Warmwasser erzeugt wird? Oder reicht es wenn ich die Entega Abschlagsrechnung vorlege?


    Lassen wir im Bezug auf die letzte Frage doch dann mal weg. In einem kalten Zimmer wohnen und nach Möglichkeit woanders duschen. Dann bleibt Kostgeld auf Strom und bereinigten NK von der RL mit dem Wohnungsbesitzer auszuhandeln.
    natürlich gibt es dafür kein Extra zur Regelleistung.



    Zitat

    - Anlage KDU, Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung:
    Also einen Mietvertrag habe ich nicht zwischen mir und meinen Eltern, weil ich Berufstätig war.
    Soll ich alle Unterlagen wie z.B (Nebenkostenabrechnung,Steuern,Hausgeld usw.) vorlegen oder
    einen Untermietvertrag / Mietvertrag erstellen?


    Willst Du damit ankommen, wenn Du nur ein Zimmer für Dich alleine hast ?
    Drückst Du für ein anemessenes Nebeneinander etwas kostgeld für Strom, Wasser und mitbenutung gemisamer Geräte ab.



    Muss ich die anderen Personen auch erwähnen? Oder bin nur ich gemeint?[/QUOTE]


    Als Antragstller bist zunächst nur Du angesprochen.


    Zitat

    Werden die Lohnabrechnungen von meinem Vater


    unwahrscheinlich, wenn er Dich nicht unterstüttrn könnte oder weiterhin wollte-



    Zitat

    / Geschwister benötigt?


    noch unwahrscheinlicher


    Zitat

    Ich werde zur Wohngemeinschaft eingestuft oder?


    Kommt auf Deine momentane Situation / Lebensverhältnisse an.



    Zitat

    Ich bin sehr dankbar, wenn ihr mir ein paar Ratschläge geben würdet.

    Zitat


    Schaust Du mal, denn Deinen eigenen Schlüpper musst Du fiktiv gesehen schon mal für ALG II vorlegen.


    mfg


    allo

    Hallo,


    Da wird wahrscheinlich mal wieder ohne Wasser gekocht.


    Zunächst einmal sei im Grundprinzip " AGH " ( auch " 1€ - Job genannt ) mal anzumerken, dass dafür noch nie Arbeitslohn, sonder lediglich Mehraufwandsentschädigung gezahlt wurde.


    Es gibt und gab zwar viel Kritik diesbezüglich, aber es muss doch zumindest in passenden Beschäftigungsbereichen mal differenziert gesehen werden:


    1. ) - Auf der einen Seite gibt es nun mal Menschen mit wenig Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt.
    2. ) - Auf der Anderen Seite gibt es auch Betriebe, die in der Tat davon lebten, ergänzend mit Aufträgen aus
    öffentlicher Hand zu rechnen.
    3. ) - Nun sind die meisten Komunen / Städte gezwungen, Gelder einzusparen. Das hat Folgen für alle
    Beteiligten:
    a. ) - Es wird kein neues Festpersonal in einigen öffentlichen Bereichen mehr eingestellt. ( ggf. Abbau )
    b. ) - Arbeiten bleiben liegen, weil auch externe Fachbetriebe nicht mehr ergänzend beauftragt werden
    c. ) - Auch den ALG - II Empfängern gehen Möglichkeiten zumindest auf einen geringen Zuverdienst
    flöten. Diese werden aber allgemein kaum direkten Einfluss auf Fachbetriebe gehabt haben.
    Für einfachere Arbeiten werden diese AGH-ler unterm Strich in etwa vergleichbare Kosten wie
    Helfer in den Handwerksbetrieben verursacht haben.
    Auch vom " Einkommen " her dürfte sich da nicht massiv etwas bezogen auf den Stundenlohn
    ändern. Der AGH-ler währe da eher im Monatsbrutto die " Teilzeitkraft "



    Allgemein soll es nicht bedeuten, dass manche Betriebe die AGH nicht wirklich als Wettbewerbsvorteil missbrauchten, weil es manche Kommunen überhaupt erst ermöglichten. ( Negative Beispiele wird es leider zu jedem Modell geben )


    Das Problem ist nun mal, dass die Töpfe regional leer sind. Eine " Firma " ohne Einkünfte kann keine Menschen beschäftigen.
    Da könnte eher gefragt werden, welche sinnlosen Ausgabenn auf öffentlicher Seite wie viele Arbeitsplätze bei allen Beiteiligten vernichteten.


    Damit ist " Griechenland " auch daheim ein Thema, denn sparen sollen wie immer nur die kleinen Leute, während " oben " nach wie vor sinnlos verpulvert wird.



    Es würde bestimmt ein Großteil der Langzeit - Arbeitslosen auch wie bisher froh sein, gegen ein kleines Extra für die erhaltenen Leistungen gemeinnützig tätig sein zu können. Denn sooooo schlecht würden die fiktiv berechneten " Stundenlöhne " dabei garnicht ausfallen.


    Aber warten wir mal ab, ob Brandenburg mit dieser Frechheit von Vorschlagswesen überhaupt durchkommen wird.
    Allgemein ist es aber finanziell der Trend, dass AGHs und Qualifizierung / sonstige Einstiegshilfen vielerorts drastischer Kürzung unterliegen. :(


    Und bezüglich der Machenschaften einiger " Ausblüten :mad: " des Arbeitsmarktes sind etliche Gewerkschaften schon seit langem " Contra " eingestellt.
    Gewerkschaften sind aber nur so stark, wie die Stärke ihrer Mitgliedschaft. Nur Betriebe mit zweifelhafter Lohnkultur und anderen Ungereimtheiten der MA - Rechte haben Angst vor Gewerkschaften. ;)


    mfg


    allo

    Hallo,


    ...eine AGH noch mit Leiharbeit vergleichen zu wollen ?


    Ich habe wenigstens die Chance, incl. eines kleinen Bonus innerhalb einer bekannten Crew unter geregelten Arbeitsbedingungen meinen Unterhalt auf halbwegs humane Weise innerhalb meiner Möglichkeiten erarbeiten zu können.


    Der Minijob muss erst mal erfolgreich " beworben " werden, brotlose Leiharbeit hat mich kaputt gemacht.


    Warum dann nicht das zwischending: AGH oder BFD ?


    Beide Möglichkeiten könnten viele Leute entsprechend ihrer Begabungen ( handwerklich oder im Umgang mit Menschen ) noch eher erfüllen, als psychisch und sozial von Leiharbeit zerstört zu werden.


    Wollen wir dann noch über Fachkräftemangel, Begabung oder gar Vorbildung / vorhandene Ausbildung( en ) sprechen ?


    Schaffen wir fiktiv mal Leiharbeit ab, dann könnten wir doch human und einfach mal urteilen:


    - Mindestlohn bei Minijob = 100€ + 20 % in der weiteren Bemesungsrenze. ( also o.K. :) )
    - Zweckgemäße AGH / BFD könnten mit einem " Extra " von 250 € für 120 h / mon. abgegolten werden.
    - Direkteinstellung in Wirtschaftsbetrieben = einheitlicher DGB - Tarif je nach Branche.
    - Pendeln muss so teuer werden, dass AG sich bevorzugt im nahen Umfeld um die Arbeitsstätte umsehen müssen.
    - Leiharbeit muss 25-50 % höher entlohnt werden, als die Stammbelegschaft nach einheitlichen DGB - Tarifen.
    - Ausbildung könnte für ältere AN dahingehend erleichtert werden, dass sie zwar auch im Betrieb ausgebildet werden, aber ihren Lebensunterhalt dennoch bestreiten können.
    Wo interessierte Jugend fehlt, könnte so zumindest für ältere Menschen noch eine Qualifikationsmöglichkeit in alternative Betriebe vor Ort ermöglicht werden. Die mögliche übernahme steht dabei im Vordergrund.


    Sehen wir dazu auch den Umweltaspekt, bzw, den individuellen Aktionsradius.
    Firmen brauchen angepaßte Kenntnisse in ihhrem Stamm an Fachpersonal, Pendeln sollten wir uns ob der aktuellen Antriebstechniken und Rohstoffe als " Vorläufernation " doch mal sparen.


    Die " Alten " gingen zu Fuss zur Arbeit, oder es war per Radel oder ÖPNV keine große " Sache ".
    Dann noch die Freizügigkeit des AN zur Schicht.
    Manche können nur FIX, andere sind flexibel und bekommen ihren Lohnzuschlag für WS / 3S / CS.


    Naja, lassen wir den Punkt hier zunächst mal anstehen...:(



    mfg


    allo

    Hallo Kitty,


    Wer würde als jüngere Person in der Fragesellung nicht zunächst auf die " Alten " hören ?


    Bei UP würde ich es aber allemal anraten, beide Elternteile zunächst unabhängig anzuhören.


    Wir sprechen hier bei jungen Menschen von einem Altersunterschied von minnigens 7 Jahren.
    Die Mutter war bei zeugung des Kindes nimma volljährig.
    Warum also nicht zunächst mal mit den Eltis quaken ?


    Lass' mal nachzittern, warum es da nicht allgemein Beratschlagung zu einer eigenen ( gemeinsamen ) WHG sein kann.


    mfg


    allo

    Hallo Tara,


    Bezüglich Deines "Wuff" solltest Du das zuständige Landes - Veterinäramt oder das Zollamt informieren, bevor Du einreist / zurückkehrst.


    Es ist nicht verkehrt, mögliche Reglementierungen aus 1. Hand zu erfahren / erfragen.


    mfg


    allo

    Du nennst gar keinen Einzelfall...


    tss... so ein blödsinn... du hast doch keine ahnung. wenn es nur das "arbeiten" wäre... nichts können wir mehr machen und der psychologische dienst von der arge hat es natürlich bestätigt... sorry, aber das musste ich mal los werden... sowas wünsche ich keinem.


    Wenn z.B.festes Einschicht - Modell vorhanden ist,gibt es auch noch andere Menschen, die an ihrem Arbeitsplatz ( ihrer Abteilung ) bevorzugt alleine sind.


    Es gab ein paar schöne , passende Arbeitspläze wo nur das " System " Korrespondenz verlangte.


    Man war herrlich einfach verpflichet, zu 95 % nur mit der EDV kommunizieren zu müssen.


    Einige Betätigungen waren auch mit menschlicher Komunikation astrein, aber das waren in der Vergangenheit lediglich 3 .
    Eine schied dabei unberücksichtigt aus, weil ich es kreislaufmäßig unter Tage nicht konnte.


    Die Rede ist von VZ oder TZ. ( nicht Minijob )



    mfg


    allo

    Hallo,


    Laut meinem Taschenrechener auf jeden Fall.


    Ich vermute mal gutwillig, dass die ArGe zumindest rechtzeitig über die Nebeneinkünfte rechtzeitig informiert wurde.


    ( Also ein Nebenverdienst aus Beschäftigung wurde vorab rechtzeitig angemeldet ...
    ( Vorab bedeutet : Vor Aufnahme der Beschäftigung )


    Was steht denn genau im Berechnungsbogen der Rückforderung ?


    mfg


    allo

    Hallo,



    also dreizimmer bei meiner mama küche bad wohnzimmer kinderzimmer schlafzimmer in dem ich mit meinem kleinen ein zimmer von hab aber einfach die wohnung zu klein ist denn der kleine brauch ja auch ein zimmer...


    Hat er doch momentan auch noch. Seine Mama schläft halt noch mit drin.


    Zitat

    also der papa ist 26 und seit 2jahren arbeitsuchend und dort hin zu ihm will ich nicht und er will dort auch weg wegen der mama von ihm...


    Ich unterstelle seiner Mama ( also Der des Vaters ) aber grundlegend mal Kenntnis und Verantwortungsbewusstsein, dass ihr Filius ein Kind zeugte. Soweit dürfte es am Filius liegen, das Baby notfalls in seiner WHG zu hüten, wenn Du nach Ende Deiner Mutterschaft z.B. eine Ausbildung etc. für Deine eigene Zukunft nachholen musst / willst. Du warst ja vermutlich noch keine18, als er Dir das Kind " ...einpflanzte ..."


    ( Sorry, aber das war meine größtmögliche Ausdrucksweise der Neutralität für Euch beiden jungen Eltis )



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    ich werde nächstes jahr eine ausbildung anfangen weil meine elternzeit noch bis 7.11.2011 geht und der kleine erst ab januar in de kita geht....


    Supi, dann schau auch nach, dass Du dieses Vorhaben mit partnerlicher Beteiligung auch durchziehen kannst. Eine Ausbildung ist planbare Vollzeit.
    Dann weiss " Papa " noch, in welchem Zeitfenster zumindest vorerst sein " Zeitloch " in Minijob / Teilzeit liegen könnte.
    Dazu seien auch Ihm beide Daumen zum Erfolg gedrückt.


    Zitat

    die gründe sind wir sind inj einer wohnung die 55 quadrat meter ist und eigentlich steht uns doch zu dritt eine wohnung zu oder nicht?


    Ich sehe in dem bisher Gesagtem aber immer noch keinen zwingenden Grund, warum ihr deswegen jeweils bei Euren Eltis ausziehen solltet.
    Im Bezug auf Deine Wunsch nach Ausbildung sehe ich da zunächst noch die Sicherheit auf Deiner Seite, wenn alles vorerst wie beschrieben bleibt.

    Zitat

    lg


    mfg


    allo

    Hallo,


    Wenn ich Deinen Usernamen richtig interpretiere, bist Du jetzt 19 Lenze jung.


    Wie klappt das Denn bei Dir momentan mit Deiner Mama in der 3 Zi- Whg. ?


    Ich gehe mal Davon aus, dass Dein Zimmer ( Nun auch Ki-Zi ), ein WZ und ein Schlafzimmer für Deine Mama vorhanden sind.


    Gäbe es dann also wichtige Gründe,warum z.B. Du jetzt nicht mehr daheim wohnen könntest ?
    Geht einer von Euch beiden ( jungen Eltis ) weiter der Schule / einer Ausbildung oder Arbeit nach ?


    Es wäre schon wichtig im Grundsatz, wenn Du dazu nähere Angaben machen würdest.
    ( Vor allem die Gründe, warum es nicht so wie bisher mit der Wohnsituation weiter gehen könnte )


    mfg


    allo

    Die AGH wird nicht komplett abgeschafft, sondern in diesem Sektor wird allgemein gekürzt.


    Um es damit deutlich zu sagen: es gibt künftig spürbar weniger Möglichkeiten, auch freiwillig an einer AGH teilnehmen zu dürfen. Einige sozial orientierte Einrichtungen müssen daher leider auch komplett schließen oder können zumindest wegen der Kürzungen künftig keine AGH - Stellen mehr anbieten. :mad:


    Da Du aber direkt mit Mitmenschen in Deiner bisherigen AGH zu tun hattest, kannst Du Dich auch mal über " Bürgerarbeit " vorab informieren.


    mfg


    allo

    Man heiratet doch nicht erst und läßt sich dann wegen des Geldes wieder scheiden.Was hast du denn für ein Verständnis von einer Beziehung.


    Zumindest nicht unbedingt in einer Gehaltsklasse, deren betroffene Beteiligte dann anschließend in ALG II abrutschen könnten.


    Wäre es eine Anfrage aus der " High Society ", würden wir es doch nicht hier im Forum lesen...;)
    " B*** Dir Deine Meinung ":cool:


    mfg


    allo

    Hallo,


    In welchen Monaten kamen die 60 €, und die 143 € denn zur Auszahlung am Konto an ?


    Nur allgemein könnte eine Rückzahlungsforderung von 162 € entsprechend der Beschreibung dann in keinem Fall hinkommen.


    Mein Taschenrechner käme selbst für den Fall von 203 € NEK in einem Monat lediglich auf eine Überzahlung von 82,4 €.


    Waren es wirklich nur diese beiden Posten,oder müßte noch etwas Anderes berücksichtigt werden ?


    Die 162 € - Rückforderung läßt darauf schließen, dass als Rechenfehler kein Grund - Freibetrag / bzw. generell das Zuflussprinzip berücksichtigt wurde.


    mfg


    allo

    Hallo,


    Bei der Kaltmiete kann es durchaus hinkommen, wenn sie Möglichkeiten in Hinsicht auf m² Miete für angemessene Wohnraumgröße nicht übersteigt.


    Es kann bei den Heizkosten aber ein Nachteil werden, 60 m² zum Preis von 40 m² zu bekommen. Da gibt es regulär m² - Pauschalen, die dann allerdings max. mit der zustehenden Wohnraumgröße verrechnet werden.


    Es soll aber auch generell mit anteiliger Übernahme einer Kostenerhöhung ( NK ) nicht ausgeschlossen sein, wenn diese z.B.bzgl. erhöhter Brennstoffpreise seitens der ArGe bereits berücksichtigt wurde, oder der Mieter mittels seiner detaillierten Jahresabrechnungen zumindest belegen kann, nicht selber unwirtschaftlicher als vorher mit Wasser / Heizung umgegangen zu sein.


    Manche Abrechnungsmodelle setzen Nebenkosten nicht 1:1 auf einzelne Mietparteien um, sondern einige Posten werden mit gewissen Anteilen auf die gesamte Mietergemeinschaft verteilt.


    Also noch mal genauestens Mietvertrag + NK - Jahresabrechnung durchgehen, ob da nicht einige Posten durch Mitmieter des Hauses anteilig mit beeinflusst werden konnten.
    Diese Punkte könnten dann bei persöhnlicher Antragsabgabe hervorgehoben / erläutert werden.


    Danach mal schauen, was die Bewilligung anschließend ergibt.


    mfg


    allo

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    Ich habe da eine ziemlich zementierte Meinung dazu!


    Die gesunde Kritik sollst Du auch behalten.



    Zitat

    1 EURO Jobs in Hamburg wird mittlerweile eine Berufsausbildung verlangt!


    Bei uns ist es vermutlich " Vitamin B".:mad: ( nix zu kriegen )


    Zitat

    EQUAL Pay und gleiche Arbeit gleicher Lohn!


    Da verwirbelst Du aber AGH / Bürgerarbeit und prekäre Arbeitsverhältnisse auf dem 1. Arbeitsmarkt.
    Bei Letzterem würde ich Dir uneingeschränkt zustimmen. Ich nähme auch 30 % weniger von meinem AG, wenn ich in planbarer Arbeitsumgebung und vergleichbarer Qualifikation dafür 30 % weniger AL erbringen darf.


    Zitat

    In Firmen arbeiten Leute sagen wir für 2800 EURO und Leute machen den gleichen Job für 1200 EURO?


    Du übertreibst jetzt zwar, aber reden wir nicht von Beschäftigungsformen, in denen Psyche und Körper noch mehr leiden . :o


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    Das setzt auch den Stamm unter Druck da wird leicht mal gesagt schau der Kollege arbeitet für die Hälfte!


    Siehe im Abschnitt darüber.
    In gewerblich gewinnorientierten Betrieben gibt es weder AGH noch Bürgerarbeit.


    Zitat

    Gerade war ein Bericht über Ärzte und Krankenschwestern, die Krankenschwester hatte Angst das Sie entlasen wird und durch Billigkräfte ersetzt wird.


    Wir müssen uns der Realität stellen, dass Altenpflege zum Teil in Richtung " Bürgerarbeit " laufen muss.
    Und wo derStaat bezuschusst, wären für einfachere Aufgaben halt o.G. Freiwillige die bessere Wahl.
    Das geht m.E. nicht bis zur fachlich qualifizierten Kraft ( Krankenschwester , Altenpfleger ... ) hinauf, sondern es finden sich Personen, die im Zuge ihrer schlechten Vermittelbarkeit dann wenigstens fegen, wischen, entsorgen etc. realisieren wollten.


    Zitat

    Ich hab das in Pinneberg mitgemacht, da wurden die Tätigkeiten aufgesplittet, heisst Bettenmachen
    das wird von ungelernten angelernten gemacht und Essens Ausgabe auch und waschen etc,


    AGH / Bürgerarbeit bedeutet ja nicht allgemein, nur ungelernte Menschen zu sehen. Es gibt aber dennoch Menschen, für die eine planbare Beschäftigung selbst als AGH oder Bürgerarbeit wie ein 5-er im Lotto als Chance vorkommen kann.


    Zitat

    Und was war ???


    Klar Krankenschwestern durften gehen und Tschüss!
    Das ist der falsche Weg!


    Was konnte mich mitbewirkend " kaputt " machen ? ( wenn auch andere Branche )


    Zitat

    Ziel muss immer sein, kein Lohndumping!


    Neben Diesem dann noch die langsame Zerstörung zwischenmenschlicher Umgangsformen.



    Zitat

    Mir wurde eine Arbeitsstelle im Schichtdienst angeboten als Schichtleiter und das für 8 EURO 80
    tolles Ei, als ich sagte da verdiene ich nichts beksam ich zur Antwort, sie können dort 80 Überstunden machen und bekommen Schichtzulage!


    Damit fängt es schon an : " Schichtdienst. Kann nicht jeder körperlich garantieren. Bei fixiertem Schichtbeginn wären zumindest Ü-Stunden denkbar. Für 8,8 könnte ich mir vorstellen, einen Gabelstapler zu fahren. ( Zulagen für Mehrarbeit oder reine Nachtschicht willkommen...keinen Zwang zu sozialen Kontakten außer dienstlich )



    Zitat

    Elch
    os nuSc


    mfg


    allo