Hallo kumasi,
ZitatJa, mein Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert, vor ca. 6 Monaten hatte ich noch eine eigene Wohnung, leider habe ich mich mit der Miete verschätzt, mein Nachbar war alkoholiker und hat oft in der Woche Partys veranstaltet, es ist nicht einfach eine neue Wohnung zu finden ohne Job,Geld. Bis die ARGE mir eine Wohnung sucht, bekomme ich graue Haare.
Eine angemessene Wohnung kannst Du Dir nebenbei auch selber suchen.
Stelle den Hauptantrag erst einmal unter Grundlage Deines Zimmers ohne Antrag auf KDU.
Wichtig wäre im " Zusammenspiel " bei der eigenen Wohnungssuche nur, dass Du dem Jobcenter vor Unterschrift eines Mietvertrages nach Mglichkeit einen Mietkosten - Voranschlag der möglichen WHG ( oder mehrerer in Frage kommender Wohnungen ) vorlegst.
Dann kann das JC allgemein schon mal beurteilen, ob die Anmietung klar gehen könnte, oder nicht.
ZitatAlso die Heizung ist sowieso kaputt im Zimmer, aber duschen kann ich nirgendswo außer Zuhause, habe leider keine Freundin oder Kumpel wo ich übernachten kann, ins Männerwohnheim möchte ich nicht.
Das war jetzt auch nur ein kleiner Hinweis, wie sich auch das Kostgeld zuhause relativ gering halten ließe.
Rechne aber mal allgemein damit, dass Du das Kostgeld von der Regelleistung bezahlen wirst.
( Einfacher für alle Beteiligten )
Besser daheim ein kleines Zimmer mit Bett, Schrank und Stuhl, als ein Männerwohnheim etc.
Im Winter könntest Du notfalls einen Ölradiator im Zimmer aufstellen, wenn es zu kalt wird.
Ungeeichte Wechselstromzähler müßten für kleines Geld beim ötlichem Energieversorger zu bekommen sein. Mittlerweile gibt es auch für 20 - 30 € Energiekosten - Messgeräte zum Zwischenschalten in der Steckdose. ( Macht es halt beim Strom etwas einfacher )
ZitatJa, ich habe ein 7qm kleines Zimmer mit Fenster, ich kann grad noch ein Stuhl im Zimmer stellen, ein Schrank,Bett,Schreibtisch habe ich natürlich. Ja, an die Nebenkosten beteilige ich mich, bin doch nicht unfair.
Dann trägst u die momentane Situation beim JC so vor, wie sie ist.
Beantragst Deine Regelleistung.
Im Gespräch nennst Du dann Deine eigene Haushaltsführung in der WHG der Eltis, die Einigung auf Kostgeld und die eigene Suche nach einer geeigneten WHG für Dich.
Mietschulden wird das JC vermutlich nicht übernehmen:o, aber im Falle einer geforderten Kautionssumme für eine anzumietende WHG kann es eine Einigung mit dem Vermieter ( Ratenzahlung ) geben, oder seitens des JC ein zinsloses Darlehen dafür nach Antrag gewährt werden.
mfg
allo