Beiträge von krkdl_Gena

    Alles klar, war eben mein erster Beitrag nach der Anmeldung heute.


    Kann vielleicht jemand anders meine Zweifel in der Sache zerstreuen? Am Besten aus Erfahrung. Dass so eine BGS-Weiterbildung länger dauert, als der restliche ALG-Anspruch, dürfte nicht selten vorkommen... Soll man sich denn wirklich von Vornherein auf hartz 4 ab Tag X einstellen, wenn man sich drauf einlässt? Was ich sonst dazu im Netz fand, spricht eher gegen die Behauptung von Kitty.

    hallo Kitty121, privet malich;.)


    malich : hab sehr ähnliche Situation und hoffe, um ALG 2 herum zu kommen. Meine Studienergänzung würde 13 Monate dauern. Um bei deiner Situation zu bleiben: lt. Wikipedia solltest du die ganzen 12 mon. im ALG I - Bezug bleiben. Also auch nach 26.08.09.


    Zitat:


    Wer an einer Bildungsmaßnahme mittels BGS teilnimmt, behält seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Während der Weiterbildungsmaßnahme kann ein Empfänger von Arbeitslosengeld I nicht auf Arbeitslosengeld II gestuft werden.


    Ähnliches in der AA-Broschüre zum Bildungsgutschein. Was verstehe ich falsch, Kitty121? Beruht deine Auskunft auf Erfahrungswerten?