Ich musste mich wegen Krankheit im April rückwirkend beurlauben lassen. Konnte somit erst im April einen Antrag auf Alg 2 stellen. Das Bafögamt fordert von mir nun die geleisteteten Zahlung für März, April und Mai zurück. Ich legte Widerspruch ein. Alg 2 wurde mir erst ab Antragstellung im April gezahlt. Wer ist für die finanzielle Hilfe in meinem Fall zu ständig? Weder Bafögamt noch die Arge wollen mir für März Leistungen zahle. Irgend ein Amt muss ja wohl Leistungen zahlen, da kein Selbstverschulden meinerseits vorliegt. Es kann ja nicht sein, dass ich für den Monat März von meinem Ersparten bzw. von den Eltern leben muss. Wer kann mir weiter helfen?