Werde demnächst erben. Der Erbteil ist aber schon von mehreren Gläubigern fast vollständig gepfändet. Meine Frage, darf die ARGE trotzdem das gesamte Erbe als Einkommen bzw. Vermögen anrechnen, auch wenn ich das nie zu Gesicht bekomme oder nur den Teil, der mir nach den Pfändungen noch übrig bleibt?