Beiträge von Babs 58

    hallo puste


    Arge muss auch Nachzahlung von Nebenkosten übernehmen :eek:


    Die Empfänger von Hartz IV müssen Betriebs- und Heizkostennachzahlungen für eine angemessene Wohnung nicht aus eigener Tasche bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel klargestellt. Die Richter verurteilten die Arbeitsgemeinschaft (Arge) Rhein-Sieg, eine 976-Euro-Nachforderung eines Vermieters für die 140 Quadratmeter große Wohnung einer neunköpfigen Familie zu übernehmen.


    Die Empfänger von Hartz IV müssen Betriebs- und Heizkostennachzahlungen für eine angemessene Wohnung nicht aus eigener Tasche bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel klargestellt. Die Richter verurteilten die Arbeitsgemeinschaft (Arge) Rhein-Sieg, eine 976-Euro-Nachforderung eines Vermieters für die 140 Quadratmeter große Wohnung einer neunköpfigen Familie zu übernehmen. Der Streit über die Nebenkostenabrechnung aus dem Jahre 2006 zog sich bereits seit Juni 2007 hin. Die Arge hatte die Übernahme mit dem Argument verweigert, die Familie habe die Nachforderung zu spät eingereicht. ddp


    Google mal Aktenzeichen B 4 as 62/09 R
    oder
    gerichtsurteile kassel nebenkosten zu spät eingereicht
    schau die mal die Seite http://www.open-report.de/artikel/ARGE+muss+auch+Nebenkosten-Nachzahlungen+%FCbernehmen/48030.html an


    m.f.g.


    Babs 58

    Hallo habe folgendes Problem. Bin seit gut einem Jahr ALG2 Empfänger habe damals Anträge gestellt und sie wurden auch stellenweise genehmigt.
    Leistungen Regelsatz
    KDU 68€ Heizung 39€ Wasser 3€Klärgrube 2,50€ Schornsteinfeger 9€ Steuer und versicherung
    War damals eine Bedarfsgemeinschaft aus 2 Personen. Freundin ist am 01.09.08 ausgezogen.
    Arbeite zur Zeit bei der Tafel Ehrenamtlich also kein Geld,
    Tafel ist von mir aus 31 Kilometer entfernt. Besuche öfter mal Ex-Freundin. Amt bei Ex-Freundin Hausbesuch alles schikane.
    1.Hauseigentümer habe eine Firma beauftragt meine Straßenreinigung (zum Preis von 45€) zu machen.war zu diesem Zeitpunkt noch in Arbeit. Keine Anrechnung der Straßenreinigung und keine Ablehnung also nicht schriftliches, bin mit dem Bescheid am 25.06.08 in Widerspruch gegangen.
    2.Habe einen Bausparkredit für Modernisierung im Jahr 2002 abgeschlossen Schuldzinsen genehmigt.
    3.Bett und Waschmaschine defekt Bett(Wasserbett) Heizung defekt. Waschmaschine Motorschaden. Für beides Antrag auf Darlehn/ bzw Kostenübernahme gestellt. Antrag abgelehnt. Widerspruch am 01.07.2008.
    4.Freundin Fahrt zur Arbeit 31KM Amt berechnet nur 22 KM. Widerspruch 01.07.08


    Am 20.06.2009 Dienstaufsichtsbeschwerde Widerspruchsstelle.


    Antwort Widerspruchsstelle


    zu 1 Kein Antrag ,habe am 25.05.09 neuen Antrag gestellt (Habe jetzt nochmal nach gefragt warum keine Übernahme Antwort ist doch berechnet. Nochmal Termin geholt und nachgefragt jetzt Antwort sie sind ja in Klage gegangen das ist doch dabei.
    zu 2 letzter bescheid Schuldzinsen werden nicht bezahlt
    zu 3 Widerspruch abgelehnt am 25.05.09 in Klage gegangen
    zu 4 wurde berichtigt


    Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten