hallo puste
Arge muss auch Nachzahlung von Nebenkosten übernehmen
Die Empfänger von Hartz IV müssen Betriebs- und Heizkostennachzahlungen für eine angemessene Wohnung nicht aus eigener Tasche bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel klargestellt. Die Richter verurteilten die Arbeitsgemeinschaft (Arge) Rhein-Sieg, eine 976-Euro-Nachforderung eines Vermieters für die 140 Quadratmeter große Wohnung einer neunköpfigen Familie zu übernehmen.
Die Empfänger von Hartz IV müssen Betriebs- und Heizkostennachzahlungen für eine angemessene Wohnung nicht aus eigener Tasche bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel klargestellt. Die Richter verurteilten die Arbeitsgemeinschaft (Arge) Rhein-Sieg, eine 976-Euro-Nachforderung eines Vermieters für die 140 Quadratmeter große Wohnung einer neunköpfigen Familie zu übernehmen. Der Streit über die Nebenkostenabrechnung aus dem Jahre 2006 zog sich bereits seit Juni 2007 hin. Die Arge hatte die Übernahme mit dem Argument verweigert, die Familie habe die Nachforderung zu spät eingereicht. ddp
Google mal Aktenzeichen B 4 as 62/09 R
oder
gerichtsurteile kassel nebenkosten zu spät eingereicht
schau die mal die Seite http://www.open-report.de/artikel/ARGE+muss+auch+Nebenkosten-Nachzahlungen+%FCbernehmen/48030.html an
m.f.g.
Babs 58