Vielen Dank!
Beiträge von NadiiiCici
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Was ist denn mein Bedarf?!
MfG NadiiiCici
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Hallo liebe Leute,
ich hätte ne dringende Frage.
Meine Frau, Kind und ich sind eine Bedarfsgemeinschaft.
Sie bekommen beide Hartz4,
ich bekomme keinerlei Leistung,
da ich Student bin.Nun habe ich die Möglichkeit auf 400 Euro Basis zuarbeiten.
Meine Frage daher, darf das JobCenter mir etwas anrechnen,
ich empfange ja keine Leistungen von Ihnen.Bitte dringend, um Antworten.
Vielen Dank
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Ich empfange Hartz4, habe eine eigene Familie und Haushalt,
da ich Kindergeldberechtigt bin, wird mir mein Kindergeld angerechnet.Nun habe ich aber das Problem,
das meine Mutter mir das Geld nicht zuverlässig auszahlt,
was soll ich tun?Ich habe desöfteren gehört und gelesen, das das Geld ja für die Eltern ist und nicht für die Kinder,
aber das kann ja wohl nicht sein,wenn es mir angerechnet wird.Bitte um Antworten.
Liebe Grüße
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"1. die Pflege und Erziehung von minderjährigen Kindern im Sinne von § 25 Abs. 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für maximal sechs Semester der Studienbeitragspflicht je minderjährigem Kind"
Liebe Leute,
wir haben fragen zu diesem Thema.
Ist der Mann dazu berechtigt also einen Befreiungsantrag stellen, wenn die Mutter des Kindes Hausfrau ist.
Welche Bedingungen beinhaltet der Punkt 1?!Würde mich sehr über eure Antworten freuen.
Liebe Grüße NadiiiCici
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Danke sehr für deine sehr ausführliche Antwort.
Wie viel der Miete wird das Amt dann übernehmen?
Liebe Grüße
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Entschuldigt bitte, die Frage wurde denke ich nicht deutlich gestellt.
Wir stellen ja eine Bedarfsgemeinschaft dar, wird nun aber auf Grund seines Bafögs nur 66,6 % der Miete übernommen oder 100 %, da wir eine Bedarfsgemeinschaft darstellen.
Denn wir verstehen nicht, warum 100 % übernommen werden sollte, weil er ja nicht berechtigt ist Leistungen wie Hartz4 in Anspruch zu nehmen.
Würde mich sehr über eure Antworten freuen.
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Guten Tag
Jetzt ist mir aber zu ohren gekommen , das mein verlobter nicht hartz4 berechtigt ist, weil er dem "grunde nach bafög berechtigt ist"???
was hat es damit auf sich
danke für die antworten im voraus
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495 Euro - Kaltmiete oder Warmmiete?
Bei dem Thema habe ich nicht soviele Fragen, wie in dem anderen Thema:)
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Was sollten wir also tun?
Vorab eine Wohnung anmieten?
Oder erst mich beim Amt dort anmelden und dann eine Wohnung anmieten?
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Das habe ich jetzt verstanden, noch einmal vielen Dank!!!
Nun tut sich mir eine weitere Frage auf,
ist es notwendig, bereits eine eigene Wohnung zu haben oder sich erst bei der Arge anmelden und dann zusammenziehen?!
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Guten Abend,
ich würde gerne erfahren,
wie viel eine angemessene Miete für die Arge ist für eine Wohnung in Köln für zwei Erwachsene und ein Baby.
Liebe Grüße NadiiiCici
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Hallo!
[...]Also 897 Euro Gesamtanspruch. Davon ziehen die Euch das Bafögeinkommen, das Kindergeld (164 €) und dein Mutterschaftsgeld (müsste 300 € bei dir sein) ab. So oder so, es würden Euch also 897 Euro zum Leben bleiben.So 897 € + 59 € +300 € = 1256 €
Du meintest ja, dass Bafög und Kindergeld davon abgezogen werden, dann wären also unser "Haushaltsgeld" (1256-530-164) 562 € oder? Die 530 € ist die Baföghöhe meines Verlobten.
Danke für die bereits eingetroffenen Antworten!
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Hallo!
Da ihr derzeit keine Leistungen gemäß SGB II bezieht, braucht ihr auch keine Genehmigung zwecks gemeinsamen Einzugs in eine Wohnung. Da ihr dann ein gemeinsames Kind habt, seid ihr automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Da führt kein Weg dran vorbei.
Damit ihr später nicht auf die Nase fliegt, sollte die Wohnung einen angemessenen Preis haben. Da hat jedes Bundesland/Landkreis seine eigenen Regeln. In Berlin z.B. wäre eine Miete von 544 Euro warm als angemessen. Ich denke, dass es sich in Köln um eine ähnliche Größenordnung handeln wird.
Und den Unterhalt zum Leben werden euch dann die Leute von der Arge ausrechnen. Da wären je 323 Euro für Euch Erwachsene und 251 Euro fürs Baby. Also 897 Euro Gesamtanspruch. Davon ziehen die Euch das Bafögeinkommen, das Kindergeld (164 €) und dein Mutterschaftsgeld (müsste 300 € bei dir sein) ab. So oder so, es würden Euch also 897 Euro zum Leben bleiben.Nein, ich habe da noch den Mehrbedarf vergessen:
IV. Hartz IV Mehrbedarfe (§ 21/ § 28 SGB II)
1. Schwangere ab Beginn der 13. Woche (17 %): 59,-- €
2. allein Erziehende 1 Kind U 7 oder 2 – 3 U 16 (36 %) 351€ = 126€Ich hab da noch fragen, entschuldige bitte, also 897 € nur zum Leben also Lebensmittel usw. und die Miete würde dann noch übernommen werden oder die müssten wir von den 897 € bezahlen
Und dann den unteren Absatz habe ich leider nicht verstanden mit Mehrbedarf ist das jetzt etwas negatives oder positives hihi.
Ende diesen Jahres wollen wir auch noch standesamtlich heiraten, falls das relevant sein sollte.
Würde mich über eine weitere Antwort sehr freuen, vielen Dank im Voraus.
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Guten Abend liebe Leute,
ich bräuchte euren Rat,
ich bin 19 Jahre jung und schwanger.Lebe zurzeit in Berlin und mein Verlobter in Köln,
wir möchten gerne gemeinsam in Köln eine Wohnung beziehen.Beide bekommen noch keine Leistung vom Amt.
Er wird Bafög erhalten und ich würde gerne Hartz 4 beantragen.
Habe daher so einige Fragen,
wir sind beide unter 25 Jahre alt,
ist es uns erlaubt gemeinsam eine Wohnung zu beziehen?Wie würde die Regelung zwecks Miete sein, Hälfte er hälfte das Amt meinerseits?
Würde mich riesig über eure Antworten freuen, habe nämlich noch absolut keine Erfahrung, was das Amt angeht:-)
Liebe Grüße