Beiträge von emma09



    wäre ja interessant... sooo weit ist mein Sohn ja noch nicht :-) und ich habe nachher auch einen Anwalttermin, da der Herr Papa einfach den Unterhalt zusammengestrichen hat....
    schade, dass durch so etwas der Kontakt/die Beziehung gestört wird...
    also... solltest du da Näheres erfahren... wäre interessant...
    aber ich denke, das wirst du ohne Anwalt nicht schaffen können...


    wie gesagt.. wenn ihr eine rechtschutz habt...da greift oft noch die Familienrechtschutz... dann wäre das ja eine "Erstberatung" udn die zahlt die Versicherung meistens... aber hole dir vorher das ok ein...
    nach der Beratung weißt du dann mehr..ob es sich auchlohnt den stress auf sich zu nehmen oder nicht...


    aber ansonsten bleibt evtl. der Weg der finanziellen Erleichterung, indem wenigstens deine Mutter evrsucht "Ergänzungsunterhalt" zu erhalten... aber das weiß ich nciht... bin ja kein rechtsexperte und greife nur auf eigene Erfahrungen zurück.....und da musste ich leider schon vor 13 Jahren vor Gericht gehen und bis zur Zwangsvollstreckung den Kindesunterhalt einklagen.... wohlgemerkt... bei einem sehr gut evrdienenden Vater...aber eben zahlungsunwillig....:(


    viel glück...


    würde mich freuen weiteres zu erfahren...


    übrigens.. mein Sohn ist im Informatibereich :-) ... immer diese Techniker :rolleyes:

    vielleicht kann mir ja hier einer helfen und ich hoffe ich bin mit meiner frage hier überhaupt richtig!


    ich bin 19 jahre alt, fange ab dem 1.august 2009 meine ausbildung an und wollte zu dem auch noch ausziehen, da meine mutter wo ich momentan noch lebe in eine ganz andere kreis stadt zieht und das eindeutig zu weit weg ist bis zu meiner ausbildungsstelle.
    unterhalt bekomme ich ganz normal, allerdings hat mein vater mir gestern gesagt das wenn ich in der ausbildung bin weniger von ihm bekomme und wenn ich noch sonstige leistungen beantragen will wie z.B. wohngeld oder bab(berufsausbildungsbeihilfe) das auch das alles auf den unterhalt angerechnet wird und der dementsprechend weniger wird!
    ist das überhaupt so richtig?habe mich heute schon im internet informiert, aber so ganz zu recht komm ich mit den ganzen gesetzen nicht!


    wäre sehr dankbar, wenn mir da einer bei helfen könnte :)!!


    grundsätzlich ist es so, dass beide eltern "barunterhaltspflichtig" sind, sobald das Kind volljährig ist...
    solange du in der Schule warst und damit zu Hause gewohnt hast usw..hat deine Mutter dies in Form von "Betreuungsunterhalt" gezahlt...und da trifft dann imemr noch die Tabelle zu...
    aber sobald u eine Ausbildung anfängt und auch noch ausziehst, sieht es anders aus...


    soweit ich weiß, stehen z.B. Studenten, die nicht mehr zuhause wohnen 640,-€ incl. Kindergeld zu... dies ist auch incl. Mietpauschale... nicht mit inbegriffen sind Kosten für Krankenkasse usw.... ansonsten soll dies ALLES abdecken.... das dies nciht ausreicht, ist völlig klar, aber so ist die rechtsprechung...
    nun haben Studenten in de rRegel kein eigenes Einkommen, aber Auszbildende erhalten ein Ausbildungsgehalt... und dies wird als Einkommen gegengerechnet...
    dieser Unterhaltsanspruch ist ein "Gesamtanspruch" gegen beide Eltern... es muss dann nur noch bestimmt werden, wer wieviel bezahlt....
    ich sag es mal so....
    als Schüler und daheim wohnend hast du definitiv mehr Euros in der Tasche ...vom Ausbildungsgehalt mal abgesehen...
    insofern hat dein Vater sicher Recht, wenn er sagt, dass du von ihm weniger bekommen wirst.... deine Mutter ist nun auch barunterhaltspflichtig...


    lass dir deinen Gesamtanspruch ausrechnen beim Anwalt... und dann evrsucht euch außergerichtlich zu einigen... das bringt meistens mehr...


    ich hoffe ich konnte dir ein klein wenig helfen

    Zitat

    Die Düsseldorfer Tabelle ist bezogen auf einen Unterhaltspflichtigen, der drei Unterhaltsberechtigte zu versorgen hat.


    dies stimmt zumindest, denn nach meinem Wissen sind dies 2 Kinder + Mutter...
    sobald davon abgewichen wird, verändert such auch die Stufe...
    erhält die betreuende Mutter keinen Unetrhalt, da sie arbeitet, werden die Kids eine Stufe höher eingestuft... ist nur 1 Kind vorhanden, wird abgestuft....


    trotzdem ist ein Anwalt immer behilflich...

    schwierige Frage....
    ich bezweifle, dass du einen Anspruch hast, da du bereits eine Ausbildung abgeschlossen hast...
    Unterhaltsanspruch besteht nur für die Zeit bis zum Abschluss der 1.Ausbildung...
    was allerdings die Frage ist, wäre...."ist der Masterstudiengang noch als 1.Ausbildungsgang zu zählen oder nicht?"...
    erkundige dich da am besten bei einem Anwalt für Familienrecht...
    habt ihr eine rechtschutzversicherung?.. dann bezahlt die Versicherung die Erstberatung...
    ansonsten ist eine Erstberatung nicht soooooo teuer...
    sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen hast du meiner Meinung nach Anspruch auf Prozesskostenhilfe....
    aber das lasse dir lieber von einem Anwalt näher erläutern...


    wenn dein verhältnis zum Vater aber gut ist, würde ich es erst einmal im Guten beim Vater probieren...
    halte ihm einfach vor, dass der Master halt im Anschluss einen uten Verdienst verspricht...
    vielelicht kannst du deinen Vater ja auch zu einem "Darlehen" überreden... und du zahlst es ihm dann später zurück, wenn du als "Master" gut verdienst :D


    wie egsagt... meiner Ansicht nach ist dein Vater nicht mehr unterhaltsverpflichtet da du ebreits den bachelor hast...


    ich stehe bei meinem Sohn vor einer ähnlichen Situation... allerdings hat er gerade erst den bachelor-studiengang angefangen.... heißt also, der Vater ist noch unterhaltsverpflichtet...trotzdem müssen auch wir kämpfen...
    das ist manchmal halt so....


    allerdings dürfte deine Mutter unterhaltsanspruch haben....
    wäre evtl. eine Möglichkeit eure finanzielle Situation zu entlasten...
    ich habe aber das Gefühl dass ihr bisher halt die Konfrontation gescheut habt... so wie wir auch...
    bei solchen "Vätern" bedeutet dies immer ien Kampf..das ist Stress, den man nicht gebrauchen kann..erst Recht nicht, wenn man sowieso gesundheitlich gehandicapt ist...
    ich kann das alles sehr gut nachvollziehen...


    jedenfalls "viel Glück" beim Master.... welche Fachrichtung?

    es ist ja nun schon ewig her, aber mich reizt es trotzdem....


    würde mich auch interessieren, was daraus geworden ist...:




    @ Horst,ich finde das ne Frechheit was du hier sagst.


    Ich selber beziehe auch ALG 2 und was ist da dabei?? Wenn man nicht arbeiten will NA UND...jedem dem das sein...


    Und meine Bekannte hat keine Kinder,ist verheiratet ihr Mann geht Arbeiten.... aber naja die ARGE hat sowieso nen Dachschaden!




    so... dazu möchte ich aber auch sagen:


    die einstellung ist echt "MIST"...
    von wegen "Wenn man nicht arbeiten will NA UND...jedem dem das sein..." ..
    halloooooo...
    wenn man nicht arbeiten will.... ok..aber dann sollte man auch kein geld "verlangen"....
    etwas anderes ist es, wenn man arbeiten möchte, sich bemüht aber nix bekommt....


    weißt du wer hier nen "dachschaden" hat???...
    du und deine freundin, wenn ihr meint ihr müsstet nicht arbeiten, dürft aber kassieren...
    :mad:


    andere leute arbeiten, geben ihr sauer verdientes geld dem staat, damit dieser arbeitslosen menschen helfen kann wiede rfuß zu fassen...
    aber ernsthaft... wer nicht arbeiten will, hat meiner ansicht nach gar nicht das recht geld verlangen zu können bzw sollte dieses recht nciht ahben...
    das sind für mich schmarotzer und da werde ich sauer...


    ich bin selber pferdebesitzerin eines alten ponys und weiß, dass man an diesen tieren sehr hängt, aber wer kein geld hat, kann es sich eben nicht leisten... ergo muss nachgewiesen werden, dass jemand die kosten übernimmt, denn hartzIV ist nunmal für "bedürftige"...und wer pferde unterhalten kann, ist nicht bedürftig... zumindest ist immer mehr geld vorhanden, wenn man keine kosten für ein pferd hat...
    sicher ist auch ein pferd ein haustier, aber da men ein pferd nicht im wohnzimmer halten kann, treten automatisch emhr kosten zutage...


    nein...
    wenn ihr nicht arbeiten wollt... dann ist das nicht mehr nur eure sache...dann geht es jeden an..nämlich alle arbeitenden leute, die ihr sauer verdientes geld für dich und deine freundin abtreten...


    nein...
    für solche leute bin ich nicht bereit etwas zu zahlen!


    du hast recht, wenn du schreibst "Pferde haben mehr Verstand Als Menschen!" ...
    scheinbar trifft dies auch auf dich zu, denn deine ausdrucksweise und deine einstellung stinkt zum himmel und zeigen wenig verstand woher dein geld eigentlich kommt und was "gemeinschaft" heißt...


    meine vorschreiber haben recht...
    deine freundin..und auch du... ihr solltet euern hinter mal erheben und arbeiten gehen..dann ist auch geld fürs pferd da....