Schade, dass mir keiner weiterhelfen konnte. Ich war heute bei der Arge und bei einem Seminarleiter für ALG2 Empfänger. Insgesamt konnten ich auf viele der Fragen Antworten erhalten, auch wenn es eine Menge Nerven gekostet hat.
Ich will sie euch nicht vorenthalten:
1. Es handelt sich bei mir und meiner Bekannten tatsächlich um zwei Bedarfsgemeinschaften.
2. Jede Bedarfsgemeinschaften darf 50qm Wohnfläche haben, wobei sich dieses aus folgender Berechnung ergibt: Die alleine genutzte Wohnfläche + die gemeinschaftlich genutzt Wohnfläche.
Am Beispiel einer Wohnung, die wir voraussichtlich nehmen werden:
Ich habe ein Zimmer (24qm) + Küche (8,5qm) + Bad (4,5qm) + Flur (9qm) = 45qm
meine Bekannte hat zwei Zimmer (zusammen 25qm) + Küche (8,5qm) + Bad (4,5qm) + Flur (9qm) = 44qm
Insgesamt ist die Wohnung 72qm groß, darf aber laut Aussage des Arge-Mitarbeiters ohne Probleme bezogen werden.
3. Auch dieser Punkt geht ohne Probleme in Ordnung, da jede Bedarfsgemeinschaft einzeln gesehen wird.
4. hierzu habe ich keine Antwort bekommen. beide befragten Herren wollten die Paragraphen nicht heraussuchen. Aber sie sollen irgendwo auf der Webseite der Arbeitsargentur zu finden sein.
5. Schriftlich habe ich nichts erhalten. Aber der Herr von der Arge hat direkt bei der Kundenberaterin der Wohnungsbaugemeinschaft angerufen, ihr das erklärt und mir auch gleich das Formular mitgegeben, dass für die Vermietung noch von ihr ausgefüllt werden muss.
6. Im ersten Jahr müsste die Arge uns beweisen, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Also keine Gefahr. Im zweiten Jahr werden wir eine Erklärung ausfüllen müssen und es könnte überprüft werden.
Ich hoffe dann mal, das andere Leute von meinem zusammengetragenen Wissen profitieren können.
Schrader170, wie du grade gelesen haben solltest, ist dein Kommentar komplett unqualifiziert. Die Wohnung kann sogar weit größer als 100qm sein, solange von alle Bedarfsgemeinschaften, die dort von ALG2 leben der alleine genutze + der gemeinschaftlich genutzte Wohnraum keine 50qm übersteigt.