da die vermögensprüfung rückwirkend für 3 jahre gemacht wird und man sein vermögen nicht verschenken, verschleiern und verschleudern darf sollte man sich das mit der eigentumswohnung gut überlegen.
Beiträge von Danielo
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das ist wieder eins deiner typischen pamphlete hier!
nur mal so:
ZitatIm Bundeshaushalt ist der Sozialetat der größte Ausgabenposten. Er lag 2009 bei ca. 124 Milliarden Euro.
selbst wenn alle von dir mit neid gehassten personen, wie banker, sportler, fdp-politiker u.s.w. umsonst arbeiten, dann sind die finanziellen kalamitäten der sozialhaushalte noch lange nicht gelöst. aber das geht ehedem niemals in deinen kopf rein.
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na das war ja wohl nicht die frage! die frage war:
Zitatmuß meine Freundin einen Teil dazu beitragen oder sogar die Beiträge ganz zahlen?
also nochmals ein klares nein! egal wieviel sie verdient.
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der arbeitgeber ist verpflichtet eine ordnungsgemäße kündigung in der probezeit auszusprechen. mit dieser kündigung ist das problem gelöst.
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die arge zahlt. deine freundin bekommt wie bisher mit ihrer lohnabrechnung den allgemein üblichen satz von derzeit 14,9 %(Arbeitgeber/arbeitnehmer) plus 0,9 % abgezogen. egal wieviel sie verdient.
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sag mal grunert, weiss du eigentlich was all diese leistungen kosten: alg1, alg2, sozialhilfe, grundsicherung? du pappnase solltest einfach mal nachfragen, woher das geld kommt.
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Zitat
Denn so weit wie ich weiss ist es in Deutschland Gesetzt das mann sich aussuchen kann wo man wohnen will.
schon, aber nicht für hartz4er!
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die MÖglichkeit etwas steuerlich dann abzusetzen
hartz4er zahlen grundsätzlich keine lohn-und einkommenssteuer.
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das ist die typische abzockerei! und frau minesterin hat keine antwort drauf.
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klar auch! hartz4er müssenen erstmal das eigentum schützen. kohle und immobilien verstecken. erstmal vater staat zahlen lassen.
westerwelle hat recht!
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sich für 1,50€ sich die Hände nicht schmutzig machen
die solidargemeinschaft zahlt dir neben der miete und dem regelsatz von 359 euro ein durchaus akzeptables einkommen von mehr als 120 euro.
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edgar hat mit seiner einschätzung recht!
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da wäre zunächst einmal ein klage vor dem zivilgericht von nöten ehe die arge eine entscheidung treffen kann.
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Zitat
annehme wäre der JobCenter im Vorteil die verdienen ja noch an mir,
eine dieser unverschämten anfragen hier! für dich zahlt das jobcenter mehr als genug, du sozialschmarotzer!
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nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
ja, aber ich würde abwarten, bis die jüngste entscheidung des bundesgerichtshofs in gesetzestext gefasst sind.
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diese leute sind in deutschland unpfändbar. das hättest du dir vorher überlegen sollen.
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gestern war es aber noch ein 20 wochenstunden job mit 10 euro brutto? heute noch 400?
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nein, wenn du bisher keinen eigenen hausstand hattest, gibt es keine probleme. du hast, wann auch immer ein recht auf erstausstattung.
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nein, derartige sanktionen sind im sgb2 nicht vorgesehen. es ist ihr recht, den überhöhten teil der miete aus ihre regelsatz zuzahlen.
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wenn die alte wohnung nun mal zu teuer für deine mutter ist, dann sollte sie umziehen. natürlich braucht sie der umzugsaufforderung durch die arge nicht nachkommen. sie muss dann halt einen teil der miete selbst bezahlen.
es gibt keinen zwangsumzug.