es wird nach der gängiger reglung der argen in berlin, als einkommen gewertet. du hat ja die möglichkeit, wie jeder andere auch, einen fahrtkostenzuschuss bei der arge zu beantragen.
das ganze ist als solches sehr umstritten. nicht umsonst hat der advokat ja gleich mehrere urteile aus den ländern zitiert, die übrigens nicht bindend für berlin sind. ein sozialticket kostet in berlin derzeit 33,50 €. und ich tippe mal, dass du mehr als 33,50 € von deinem arbeitgeber bekommst. im prinzip bleibt euch, wenn ein widerspruch bei der arge nicht fruchtet, nur der weg einer klage vor dem zuständigen sozialgericht.
Beiträge von Danielo
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na das hört sich gerade im juli wie ein weiterer urlaub an. und wenn die arge das kurze arbeitsverhältnis nicht genehmigt, dann kannste es theoretisch auch nicht antreten, oder du bekommst halt keine leistungen. ist schon richtig so.
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ach gruni, du bist so borniert, dass du nicht merkst, dass sich die geschichte gerade wiederholt. vor 12-bis zwanzig jahren hat die regierung unter kohl und blühm die spd in der sozialpolitik mehrfach links überholt. nur darum waren die beiden spießgesellen 16 jahre an der macht. die rot/grüne regierung unter schröder musste dann die drecksarbeit machen und den ausgeuferten sozialstaat wieder runterfahren. und gerade jetzt ist die merkel ganz geschickt wieder dabei, die felder der sozis zu bearbeiten, sodass diese auf keinen grünen zweig kommen. es ist aber nun mal so, dass es kaum einer merkt.
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klar kann man alles streichen, sonst würde es ja auch keinen sinn machen.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sanktionen0344e198dc06c5b01.php
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na dann werden die eure vermögensverhältnisse prüfen und gucken, ob geld verschleudert, verschenkt oder verschleiert wurde.
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ja, die wollen wissen, wieviel du geerbt hast, um dir dann zusagen, wie lange du davon leben musst. so einfach mal sich abmelden, die kohle verschleiern und dann wieder die hand bei der arge aufachen, dass klappt nicht,
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ist eine geldwerte leistung vom arbeitgeber und daher anrechnungsfähig.
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schenkungsfreibetrag ist 50 euro im jahr, nicht im monat. warum gibst du ihn nicht einfach das geld in bar und alles ist gut.
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ab juni gibt es hartz4, weil das zuflussprinzip gilt.
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schau mal hier, ist zwar nicht viel:
http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/KdU-Bochum---01.01.2010.pdf
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ja, deine einkommens-und vermögensverhältnisse werden bei hartz4-antrag mitberücksichtigt, nach einem jahr zusammenlebens.
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ab dann, als die steuerpflicht in deutschland endete. also wohnsitzänderung nach italien. da wird er wohl einiges zurück zahlen müssen.
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richtig, das vermögen deiner freundin wird angerechnet, dass der eltern natürlich nicht. also müsst ihr das geld erst verbrauchen, bis zum verögensfreibetrag von 150 € pro lebensjahr von euch beiden und auch von der tochter. das problem mit der krankenkasse verschärft sich dann allerdings erheblich.
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pro lebensjahr hast du freibeträge von derzeit 250 €. sollte bald auf 750 erhöht werden, aber nur wenn die zahlungen der versicherungen zum eintritt ins rentenalter fällig werden. sonst sind es nur 150 € ppro lebensjahr.
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hier hast du alles was du brauchst:
http://www.hamburg.de/fvuh-sgbii-kap03-22/nofl/1283214/fvuh-gesetz-sgbii-kap03-22.html
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die frage war doch schon vor zwei tagen gestellt. definitiv kein hartz4-anspruch.
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weil berlin dufte ist!:);):D
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nur dass sich der gesetzestext halt anders liest und die argen dementsprechend verfahren:
ZitatNach § 7 Absatz 3a SGB II wird ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, vermutet, wenn Menschen
länger als ein Jahr zusammenleben,
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen -
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hartz4 ne dostanesch. ale tak dlohu masch praze bude to neni problem. ty umisch vely dobre nemecky!