dein mann dürfte werder dir noch deinem Sohn unterhalt zahlen, denn er hat ja kein ausreichendes einkommen. du müsstest ihm gemäß dusseldorfer tabelle unterhalt zahlen. aber wenn du nicht viel verdienen solltest, dann brauchst du dass sicher nicht. anspruch auf wohngeld hast du, wenn dein einkommen mäßig ist und die neue wohnung förderfähig ist. und dein mann hat nach auslaufen des alg1 ganz sicher anspruch auf hartz4-regelleistung und eine angemessene wohnung.
Beiträge von Danielo
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da das zuflussprinzip in diesem fall entscheident ist, wird man dir die rückerstattung zu 100% mit deinem Hartz4-Geld verrechnen.
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also eine wohnung, die offensichtlich einen verkehrswert von ca. 20 000 euro hat, an einem verwandten für nur 5000 euro zuverkaufen ist ganz klar ein fall von vermögensverscheierung. davor kann ich nur warnen. diese rechnung wird nicht aufgehen.
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ich glaube nicht, dass die ehrenwerte bundeskanzlerin wegen ein paar euro ihre politische karriere gefährden würde. dazu ist sie einfach zu schlau. zudem würde der politische gegner auf sowas warten. es ist wie ich schon sagte, nicht möglich, dass frau merkel ein amt in einem aufsichtsrat oder gar einen beratervertrag wahrnehmen kann.
das was sich das fußvolk so erzählt ist mehr dichtung und legendenbildung. wie du siehst, bleibt auch dieses forum von diesem quatsch nicht verschont. -
es ist gesetz derartiges zuveröffentlichen. auch frau merkel tut das. sie sitzt als cdu-vorsitzende natürlich in der konrad-adenauer-stiftung und auch im RKW. aber da sitzt sie für lau.
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete/bio/M/merkean0.html
gesamtübersicht über alle mandatsträger:
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete/bio/index.html
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sage mir bitte, in welchen aufsichtsrat ein bundeskanzler denn sitzen sollte? müsst doch eine quelle dafür geben. aber auch beraterverträge der abgeordneten sind offengelegt.
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frau merkel sitzt als bundeskanzlerin in keinen aufsichtsrat und hat auch keinen beraterposten.
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es gibt lediglich eine politische absichtserklärung das schonvermögen für die altersvorsorge von derzeit 250 auf 750 euro pro lebensjahr zuerhöhen. sollte es tatsächlich umgesetzt werden, so benötigte das gesetzgebungsverfahren etwa 6 monate von dem tag an, in dem es in auftrag gegeben wurde. somit ist vor dem 01.07.2010 eigentlich nicht mit einem inkraft treten des gesetzes zurechnen.
aber in deinem fall hat das keine bedeutung, dir würde man den vollen verkaufserlös deiner wohnung als einkommen anrechnen und du müsstest somit das geld in einer von der arge vorgeschriebenen zeit aufbrauchen.
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eben, je nach steuerklasse hat dein mann bei st.-klasse i 1350 netto oder bei st.-klasse III sogar 1600 euro netto plus das kindergeld und dein neues einkommen resultierend aus den ca. 900 euro brutto.
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das schulgeld ist ganz sicher mit den Hartz4-bezügen für den monat august überwiesen worden.
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das zuflussprinzip ist entscheidend. wenn ihr eine nachzahlung bekommen hättet, müßte die arge die kosten dafür auch tragen. widerspruch ist zwecklos und derjenige aus deinem bekanntenkreis, der im sozialamt arbeitet, hat keine ahnung.
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da hast du keine chance. du wirst als unter 25jähriger keine leistungen von der arge bekommen. es sind deine eltern weiterhin für dich unterhaltspflichtig. und ich denke, dass deine eltern bei der einkommenssituation auf dein kindergeld dringend angewiesen sind.
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na denn habe ich das wirklich falsch verstanden. ich staue aber, dass die soviel geld ausgeben wollen. vielleicht wird in schwedt, ein ort vor polen, jedermann gebraucht.
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zwei stunden fahrt zur arbeit sind zumutbar. das du aber 2 wohnungen finanziert haben willst (plus 136 euro verpflegungsgeld) halte ich für ein märchen.
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die schichtzulagen kannst du nur umgehen, wenn du keine schichten mehr schiebst.:p
die werden 100% auf das unterhaltspflichtige einkommen angerechnet. weitere antworten findest du hier: -
im prinzip muss die arge die nebenkostenabrechnung zahlen, ohne wenn und aber. es kann nun aber sein, dass sie zu der entscheidung kommen, dass die miete mit den jetzigen nebenkosten auf ein jahr gesehen zu hoch für eine 3köpfige familie ist und euch ggf. dazu auffordert, euch eine preiswertere wohnung zu suchen.
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die berechnungen der arge sind korrekt. ihr habt mit dem unterhalt und kindergeld nach den gültigen hartz4-sätzen ausreichend zum leben. daher müsst ihr auch noch einen teil der miete selber tragen.
die unterhaltsleistungen zählen als einkommen, egal ob sie überschüssig sind oder nicht. und schulgeld gibt es im august für jedes kind einmalig 100 €.
das muss halt reichen. andere in eurer situation bekommen auch nicht mehr. und mit einer warmmiete von 770 euro könnt ihr euch glücklich schätzen. -
netto ist dass, was du auf dein konto vom arbeitgeber überwiesen bekommen hast. auch die steuerfreien schichtzulagen zählen dazu.
bei den überstunden musst du aufpassen, denn hier ist die frage, ob diese regelmäßig anfallen. -
komisch, bei deinem ersten beitrag hier im forum am 10.03.2009 warst du noch eiin 65jähr. Rentner:
http://http://www.sozialleistungen.info/foren/anspruch-und-leistungen/t-komplexer-fall-7939.html
später, am 07.07., hattest du dann probleme mit viel geld und viel kontobewegungen:
http://www.sozialleistungen.in…kontobewegungen-9274.html
nun musst du dich nur noch entscheiden, wer du wirklich bist!:D
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ich finde, dass seine äußere erscheinung eher dem üblichen klischee genaustens entspricht.
Aber schön zu wissen, dass das rote kreuz auch in geilenkirchen eine kleiderkmmer hat.