demut und bescheidenheit wären auch in diesem fall angebracht. bei einem netto von ca.1800 € plus 164 € kindergeld (für 3 Personen) ist es ausgeschlossen, dass auch nur irgendein amt was dazu buttert!
Beiträge von Danielo
-
-
demut und bescheidenheit wäre hier angebracht.
-
strom, sofern du keine nachtspeicher hast, wird grundsätzlich nicht von der arge übernommen. musst du von regelsatz bezahlen. evt. kannst du von der arge ein darlehen erhalten.
-
Zitat
Wer entscheidet so eine scheiße?
die Administration des Landes, dem dein freund mit ganzer leidenschaft als berufssoldat dient!:)
-
egal, für welchen zeitraum der überwiesene lohn ist, es zählt das zuflussprinzip. sie können dir bei einem zufluss von ca. 5000 euro den bezug von hartz4 streichen und verlangen, dass das geld in einem angemessenen zeitraum verbraucht werden soll. dann musst du dich auch privat krankenversichern lassen.
-
Zitat
Wobei die eigentliche Frage um die es hier gehen sollte, noch nicht kommentiert ist, nämlich ob man mit den Ämtern Pauschalen aushandeln kann;
wie ich schon oben schrieb: das amt zahlt dir die tatsachlich entstehenden wohnkosten in einem angemessenen rahmen. handeln mit den behörden ist da nicht drinne. du musst die kosten natürlich auch nachweisen. das jobcenter ist kein bazar.
-
der zufluss ist entscheident. wenn du jetzt nichts bekommst, dann können die dir auch nichts anrechnen. erst im mai, bzw. mit dem zufluss des geldes kann man dir was anrechen.
-
das amt zahlt dir die tatsächlich entstehenden wohnkosten in einem angemessenen rahmen. wenn du für deinen wohnwagen kosten über 250 euro nachweisen kannst, dann wirst du diese auch bekommen.
-
keine erbschaftssteuer, da du mit dem gesamtwert (ca. 80000) unter erbschaftsfreibetrag liegst. aber richtig ist, dass du es verbrauchen musst und die davon auch selbst krankenversichern musst.
-
nachzahlen musst du nichts, denn es scheint ja offensichtlich keinen titel zugeben. und da du ja "offiziell" seit 7 Jahren Hartz4 beziehst, (Hartz gibt es aber erst seit 2005) bist du vom finanziellen nicht in der lage, weder für die vergangenheit und die zukunft unterhaltsleistungen zuerbringen. da bleibt der mutter nur der weg, erziehungsgeld zubeantragen. aber ich tippe mal, dass sie das schon lange gemacht hat.
-
wenn dir vor dem familiengericht ein gewisser vorsatz zur minderung deiner arbeitszeit nachgewiesen werden konnte, so könntest du unter umständen weiterhin den alten unterhaltssatz zahlen.
-
du kannst dir zwar das umgangsrecht vor gericht erstreiten, aber das kostet einen anwalt und geld.
vollzogen wird es dann sicher nicht, weil keine polizeiliche behörde eine zwangsvorführung des kindes durchführen wird. die mutter müsste dann evt. eine geldstrafe bezahlen.
am besten ist, wenn deine eltern erstmal den geldhahn zudrehen. -
keine leistungen vom amt heisst auch keine krankenversicherung. sie müsste sich dann freiwillig im grundtarif einer gesetzlichen krankenkasse versichern. das kostet etwa 140-150 euro im monat.
-
da kannste nichts machen, ausser brav zahlen.
-
das zuflussprinzip ist entscheidend. sollte also das gehalt noch bis zum 31. 10. auf deinem konto gewesen sein, so hast du für den monat oktober kein anspruch auf alg2 und musst den ende septeber überwiesenen betrag vollständig zurück zahlen.
-
da ihr 4 personen seid, gilt es als sicher, dass ihr aufgefordert werdet, euch eine billigere wohnung zu suchen.
-
in berlin ist die summe der warmendmiete der entscheidende faktor. deine eltern können natürlich den betrag, der über die in berlin geltenden Mietgrenzen liegt von ihren regelleistungen bezahlen. wenn du deine eltern finanziell unterstützen möchtest, dann gebe ihnen das geld lieber bar in die hand. andernfalls würde die arge es als einkommen behandeln und die leistungen für deine familie kürzen. zudem brauchen deine eltern trotzdem eine genehmigung zum umzug in eine andere wohnung.
-
wenn du dich von dir aus auf die stelle beworben hast und die arge nichts davon weiß, wie solltest du dann sanktionen bekommen?
-
kann sicher um die 6 monate dauern, aber in erwartung dieser gesetzesänderungen werden die argen strittige fälle aussetzen. schon jetzt danach handeln wäre ein bruch der gegenwertigen rechtslage.
-
das zuflussprinzip ist entscheident. wenn das erste gehalt noch im september 06(aöso bis 30.09.) aufs Konto eingegangen ist, so hat die Arge recht. Ob aber nach 3 Jahren derartige forderungen gerechtfertigt sind steht auf einem anderen blatt papier.