bis zu 400 euro lohnleistungen muss der arbeitgeber grundsätzlich 30 % pauschal an sozialbeiträgen und steuern zahlen, und zwar vom ersten euro an.
Beiträge von Danielo
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was ist denn ein nettoeinkommen von 1500 euro nun genau?
denn, erstens hat der vater einen selbstbehalt von 900 euro und zweitens stehen ihm fiktiv die hälfte des kindergeldes zu. ganz so viel wirds dann wohl nicht werden. -
nein, da kannste nichts machen. du musst den sozialversicherungspflichtigen job, auch wenn nur in teilzeit, annehmen.
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nur wenns bei euch auf ein konto geht. könnt ihr es so drehen, dass es euch bar zu fliesst, hat die arge nichts damit zutun.
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ja, nochmals ganz klar: du hast anspruch auf die erstattung der betriebskosten aus dem vorjahr(sofern sie angemessen sind) auch wenn du zum damaligen zeitpunkt nicht im hartz4-bezug standest. entscheidend ist der zeitpunkt des zuflusses. aber das hast du ja bestens dargelegt.
nun sollen mir die schlaumeier(uniami und hoffi81) hier mal erklären, warum denn die arge im umgekehrten fall auf guthaben von betriebskosten zugreift, die ebenfalls aus einer zeit stammen, in der der bedürftige noch nicht im hartz4-bezug stand?
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Zitat
Der Freibetrag soll meines Wissens auf 400 € steigen
ja ist denn heut schon weihnachten? das ist eine absolute ente, die du hier verbreitest. Nichts wird sich in den nächsten onaten ändern. gut ding will eben weile haben.
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Zitat
Und im Januar werde ich für den Dezember dann auch nichts mehr nachgezahlt bekommen nehme ich an.
ja, genau so ist es!
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pro lebensjahr bei euch beiden wären das 150 euro sowie ein freibetrag von 750 euro für plötzliche anschaffungen.
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wenn das novembergehalt im dezember aufs konto überwiesen wurde, verringert sich der hartz4-anspruch für den dezember, da das zuflussprinzip entscheidend ist.
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im klartext heiist dass: ihr habt keine chance auf übernahe der wohnkosten durch die arge. für 3 personen sind im schnitt 550 euro inkl. heizkosten üblich. da wird sich die arge auch nicht darauf einlassen, dass ihr die differenz aus eigener tasche bezahlt. es sollte dann wohl doch etwas bescheidner ausfallen.
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stimmt, ich habe falsch gelesen. ich ging von nur einem kind aus. aber trotzdem, auch für eine 3-köpfige familie ist diese wohnung eindeutig zu groß und wahrscheinlich auch in der endmiete zu teuer.
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wenn ich konservativ rechne, dass pro qm noch mindestens 1,50 euro nebenkosten hinzu kommen, ergibt sich eine warmendiete von mindestens ca. 650 euro. es ist nahezu ausgeschlossen, dass irgendeine arge in der bundesrepublik derartig hohe kosten für einen 2-personenhaushalt übernimmt.
richtwerte im allgemeinen für 2 personen sind: 60 qm und eine gesamtwarmmiete von ca. 450 euro.
ich gehe mal davon aus, dass die von dir genannten 471 euro für einen 2-personenhaushalt in deinem zuständigen landkreis/ bundesland die höchstwerte der warmmiete darstellen. da bringst du sicher was durcheinander! -
betribskostennachzahlungen sind als "kosten der unterkunft" (KdU) einzuordnen. sofern diese angemessen sind, muss die arge selbige zum zeitpunkt der fälligkeit übernehmen. demzurfolge ist der zeitpunkt der bedürftigkeit des kunden ausschlaggebend. du bist jetzt bedürftig und hast somit einen anspruch auf die übernahme der nachzahlung, sofern diese als angemessen anzusehen sind. so wie ich es auch schon vorher schrieb.
ggf. musst du eine klage bei sozialgericht einreichen. aber eine intervention bei den zuständigen vorgesetzten der arge sollte der nächste schritt deinerseits sein. -
die arge muss dir die heizkosten natürlich, sofern sie angeessen sind, zahlen. wie du schon richtig argumentierst, hättest du ein guthaben, würde dieses in der tat ugehend von der arge einkassiert. du bist jetzt bedürftig, fakt. also wiederspruch einlegen.
@uniami
wenn du keine ahnung hast, dann besser schweigen.
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eine persönliche mitteilung/private nachricht (PN), also ein brief an den user "Hanabi", der oder die nach eigenen angaben Arge-Fallmananger ist. hier:
http://www.sozialleistungen.info/foren/members/hanabi.html
auf den button -nachricht senden klicken und dann das problem nochmals im einzelnen schildern.
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keinen anspruch, da das zuflussprinzip(in dem fall das abflussprinzip), also der zeitpunkt der fälligkeit entscheidend ist.
gegenfrage: hättest du dich hier auch gemeldet wenn bei der betriebskostenabrechnung ein guthaben herausgekommen wäre? -
sofern er dann seinen hauptwohnsitz hier in deutschland hat, ja!
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für einen selbstständigen bist du aber sehr unselbstständig, wenn du solch einfache dinge nicht recherchieren kannst.
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-iv-antrag-formulare-merkblaetter
du musst den antrag in für deinem wohnsitz zuständigen Jobcenter (arge) abgeben.
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abwegig, kein gericht kann einer volljährigen vorschreiben, den kontakt zu ihrem biologischen vater herzustellen. solange die einkommensverhältnisse der tochter als auch des vaters es zulassen, muss der gute mann auch seinen unterhaltspflichten nachkommen.