ja, da du keine andere möglichkeit hast, fernsehen zu empfangen, zahlt die arge dafür. die kosten dafür sind ja in den kalten mietnebenkosten umlagefähig. dass heisst, dass deine miete um diesen betrag steigen wird. da du aber offensichtlich über eine angemessene mietobergrenze zu liegen scheinst, wirst du diese zusätzlichen kosten von den regelleistungen selber tragen müssen.
Beiträge von Danielo
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deine anwältin hat wohl keine ahnung, denn:
Zitatmit der Rechtskraft der Scheidung entfällt für den in einer gesetzlichen Krankenversicherung mitversicherten Ehegatten der Versicherungsschutz in der Familienversicherung.
Es ist also von besonderer Wichtigkeit, dass sich der in der Familienversicherung mitversicherte Ehegatte spätestens umgehend nach der Scheidung um eine eigene Versicherung kümmert. Dieser kann sich innerhalb von 3 Monaten ab Rechtskraft der Scheidung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitragspflichtig krankenversichern.
Nach Ablauf der 3 Monate ist die Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich.
Bei geschiedenen Ehegatten eines Beamten, Richters oder Soldaten entfällt ab Rechtskraft der Scheidung die Beihilfeberechtigung bzw. freie Heilfürsorge. Es ist also dringend erforderlich, rechtzeitig eine eigene Krankenversicherung abzuschließen.
es ist definitiv so, dass die familienversicherung bis zur rechtskräftigen scheidung aufrecht erhalten werden muss.
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Zitat
zweitens bekommt er nur einen halben monatslohn!!!
ja, aber der halbe monatlohn netto liegt in seinem fall über existensminimum bwt. seines hatz4-anspruches. wenn der nur 400 € überwiesen bekommen hätte, wäre es was anderes.
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das unterliegt immer einer einzelfallentscheidung. laut paragraphen hat man als U25 definitiv keinen anspruch auf übernahme der wohnkosten.
hier der genaue text:
ZitatALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.
da steht nichts von:
Zitatwenn man zuvor in einen eigenen hausstand gelebt hat, auch wenn man unter 25 Jahre ist
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die arge sagt dir dann schon, wie lange du mit dem überschüssigen geld auskommen musst. die haben da tabellen, wo die gesamten lebensumstände(familiengröße, wohnkosten, krankenversicherungskosten usw.) eingerechnet sind.
verschleudern, verschenken und verschleiern ist dann nicht drin. also auch keine teuren reisen oder kfz. -
Zitat
abgesehen davon bleibt immer noch fraglich, ob das einkommen richtig berechnet wurde.
also 1160 netto für einen, der hartz4-bezüge von sonst 606 € hat, sollten ganz sicher ausreichend sein.
die arge weiß in diesem fall, genau was sie tut.hier noch zwei links:
http://www.advo-house.de/urteil_742.html
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/zuflussprinzip19aeb1103501.php
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Zitat
Ausserdem wer zahlt dann Ihre Krankenkasse ?
sie bekommt doch sicher auch hartz4. da wäre sie dann versichert.
richtig ist auch, dass solange ihr in einer wohnung wohnt, eure gesamten einkünfte als bedarfsgemeinschaft addiert werden.
einfach mal sagen, wir sind getrennt und eine hat nun anspruch auf hartz4, die welt ist sicher einfach, aber so einfach nun auch wieder nicht.
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es bleibt dabei. das zuflussprinzip zählt vom 01. eines monats bis zum letzten des monats. mit einem netto von 1160 € hast du für den monat april keinen anspruch auf hartz4 und musst die im voraus gezahlten 606 euro natürlich zurück zahlen.
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das zuflussprinzip ist entscheidend. dir sind im april 1160 € zugeflossen. demnach ist die rückforderung der arge berechtigt.
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es liest sich ader so:
ZitatFür mich sind auch zinsen Einkommen ,
wenn Sunshine kein einkommen über 100 € im Monat hat sollten sie anrechnungsfrei sein .
und drei prozent und mehr findest du hier:
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Zitat
Für Zinsen gilt diese 100 Euro Pauschale nicht,da Zinsen zwar Einkommen sind, aber kein Erwerbseinkommen!.
so ist es. übrigens, wenn an von einer 3prozentigen verzinsung ausgeht, dann könnte man, um 100 euro zinsen im monat zu erzielen, 40000 euro auf der bank haben. also erst überlegen und dann schreiben.
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stimmt, da habe ich schneller geschrieben, als ich denken konnte!
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na beim für die stadt landau zuständigen amt für grundsicherung. muss es doch dort geben.
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wer hier die schulden gemacht hat, liegt ja nun klar auf der hand. soll denn der staat nun auch noch für private konsumkredite aufkommen. probiert es doch mal in der sozialistischen republik griechenland.:o
oder einfach mal eine bessere lebensplanung.
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egal. in der hartz4-gesetzgebung steht ja die formulierung: für einander einstehen.
ZitatNach § 7 Absatz 3a SGB II wird ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.
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die berliner morgenpost meldet aber gerade folgendes:
ZitatPinkwart hat heute Morgen genau das eindeutig ausgeschlossen!
was interessiert denn einen politiker sein geschwätz von gestern! das solltest du aber in deinem alter und lebenserfahrung besser wisssen.
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der zeitpunkt der bedürftigkeit ist entscheident. und die nachzahlungen werden nun mal im april fällig.
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nur der betrag der über 50 euro liegt wird als einkommen gewertet.
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private kredite werden nicht als ausgabenbereinigtes einkommen anerkannt.