richtig in etwa. beim kauf der immobilie muss urkundlich vermerkt werden, dass der kauf zur altersvorsorge dient. einen link habe ich dafür aber auch nicht.
Beiträge von Danielo
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es sind keine außnahmereglungen im gesetz vorgesehen.
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soweit ist es richtig, aber du brauchst noch eine krankenversicherung.
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wenn deine großeltern "dein" konto nach und nach oder auch mit einmal abräumen, ist das als versuch einer verschleierung von vermögen zu betrachten. es ist nun mal dein konto und du kannst es nachträglich nicht rückgängig machen.
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denke daran, dass du 3 volle kalenderjahre warten musst.
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also umschreiben würde ich das konto nicht, denn das sieht wie eine verschleierung/verschleuderung/verschenkung von vermögen aus. das kriegen die definitiv raus und dann ist über jahre sense im karton.
du hast nur eine chance, dem amt klar zumachen, dass du in der tat nicht auf das vermögen nicht zurück greifen kannst. das geht aber eigentlich nur bei versicherungen, bei denen eine vorzeitige kündigung einen großen finanziellen verlust darstellen würde. -
pro person
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richtig ist, dass du im dezember kein anspruch hast, denn das zuflussprinzip ist entscheidend. im dezember hattest du ja ein gehalt bekommen. wenn du im märz wieder anfängst und das märzgehalt erst im april bekommst, dann hast du für märz noch vollen anspruch auf hartz4. da gleicht sich es dann wieder aus.
was das nun mit januar und februar bedeuten soll, kann ich dir auch nicht sagen. -
also ich habe die anschreiben eingereicht und sofern auch eine absage per email kam, diese dann entsprechend den anschreiben angeheftet.
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na dann ist ja alles gut!
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Zitat
das man für Emailbewerbungen auch etwas bekommt, ist nicht richtig
ich habe allerdings ausschließlich für emailbewerbungen 50 euro bekommen. ist, wie ich schon andeutete, wohl sehr unterschiedlich.
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auch emailbewerbungen werden mit 5 euro vergütet. habe allerdings schon hier im forum anderes gelesen.
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du kannst in dem alter bei deiner mutter eine eigene bedarfsgemeinschaft sein. 359 € plus angemessene miete stehen dir zu.
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sanktionen wirst du bekommen.
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klar auch. natürlich in spaniens ewiger sonne. hartz4 im sonnenparadies. ist alles schon probiert worden. nur klappen tut es nicht.
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eigentlich ist der zufluss entscheidend. wenn das januargehalt erst im februar aufs konto überwiesen wurde, dann solltest du die hartz4-bezüge für den januar einbehalten können.
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gerade im spiegel gefunden:
ZitatMüssen auch Hartz-IV-Empfänger den Beitrag zahlen?
Im Prinzip ja. Im Sozialgesetzbuch ist ausdrücklich geregelt, dass die Zusatzbeiträge der Krankenkassen nicht von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung will der Bund aber möglicherweise die zusätzlichen Beiträge für Langzeitarbeitslose übernehmen. Entsprechende Überlegungen gebe es für den Fall, dass die Krankenkassen flächendeckend Zusatzbeiträge erheben, berichtete das Blatt unter Berufung auf Regierungskreise.
Das würde den Bund allerdings teuer zu stehen kommen: Nach Schätzungen des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn müsse der Bund bei einer Übernahme der Zusatzbeiträge mit Mehrausgaben von rund 300 Millionen Euro im Jahr rechnen, hieß es in dem Bericht.
Der Arbeitsmarktexperte des IZA, Hilmar Schneider, sagte der "Bild"-Zeitung: "Bei flächendeckenden Zusatzbeiträgen ist es kaum denkbar, dass der Bund die Kosten nicht trägt." Schließlich würden die Regelsätze nach einem Warenkorb festgelegt, aus dem man nicht einfach acht Euro herausnehmen könne.
Die Bundesregierung dementierte jedoch, sie würde die Zusatzbeiträge für Hartz-IV-Empfänger übernehmen. Derartige Überlegungen gebe es nicht, insbesondere nicht im Bundesarbeitsministerium, sagte ein Sprecher.
also erstmal kein geld von der arge. mal sehen, wie sich die sache weiterentwickelt.
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Zitat
Ich denke mal, die Kassen werden selbständig tätig und holen sich das bei den Argen
schön ware es, aber hier mal ein überblick.
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