Beiträge von Danielo

    du musst schon leistungen zum bestreiten des lebensunterhaltes bekommen, also 359 euro regelsatz oder einen teil davon, wenn es auch nur ein euro ist.

    sofern du im hartz4-bezug stehst ist dass nicht richtig. dann wärest du auch bei einem anspruch von einem euro krankenversichert.
    erhältst du aber keine leisungen vom jobcenter, so ist dass leider richtig mit dem selbst krankenversichern.
    eine familienversicherung ist nicht möglich, da du mit deinem lebenspartner offensichtlich nicht verheiratet bist.
    zudem wird dich keine krankenkasse aufnehmen, wenn du nicht rückwirkend die beiträge ab 01.07.2009 nachzahlen tust.

    egal, einem familienvater dessen frau nicht arbeitet und der drei kinder hat, dem müsste man über 16 euro stundenlohn zahlen, wogegen bei einem single schon unter 8 euro stundenlohn ausreichen würden, um keine ansprüche auf ergänzendes hatz4 oder wohngeld oder sonstige sozialleistungen zu haben.


    Dekkert


    Zitat

    Es gibt ja noch die Erfindung der Steuerklassen. Du z.B. kannst 3 wählen.


    erstens nützt es nicht viel und zweitens muss man dazu verheiratet sein!


    viel ahnung hast du nicht!:o

    Zitat

    Ich bin für würdige Bezahlung und Mindestlöhne. Gerade für Familienväter


    aha! also soll deiner meinung nach ein familienvater ein höheres gehalt bekommen als ein single?
    das ist ja diskriminierung von familienväter, denn dann würde kein arbeitgeber familienväter einstellen, singles wären dann ja billigere arbeitskräfte.
    lass man gut sein, so wie es derzeit ist, soll es auch bleiben.

    also frage 1 bis 3 sind mit ja zu beantworten.
    du bist verpflichtet diese arbeit anzunehmen, da sie mir zumutbar erscheint, auch vom gehalt her. und die anfahrt scheint auch zumutbar. du musst wohl deine ansprüche:


    Zitat

    1400 -1500 Euro" netto raus springen


    etwas reduzieren!


    aber wenn du ein so toller informatiker bist, dann wirst du sicher auch was gutbezahltes in wohnortnähe finden.

    völlig abwegig deine vorstellungen. sofern deine freundin einen aufenthaltstitel für deutschland hat wird sie vor dem familiengericht/ jugendamt genau so behandelt wie eine deutsche staatsbürgerin. schon mal was vom antidiskriminierungsgesetz gehört?
    denkst du tatsächlich, dass ein ausländer weniger rechte hat?

    na wenn du nebenbei noch arbeiten kannst, wirds ja mit deiner angeblichen krankheit so schlimm nicht sein. einfach in die grundsicherung kommen, dass geht nicht. du musst schon eine erwerbsunfähigkeitsrente beantragen, also ein prozess in gange setzen, der mehrere jahre dauern wird. erst wenn du weniger als 3 stunden am tag arbeiten könntest, würde das klappen. aber ich schätze mal, dass keine ärtze so doof sein könnten.
    und zur wohnung: 82 qm in münchen, das ist sicher nicht billig. da wirst du wohl raus müssen, selbst wenn du im rollstuhl sitzen würdest. in münchen sind 82 qm unbezahlbar.
    in münchen stehen dir bis zu 45 qm zu. die mietobergrenze beträgt 449,20 € kalt plus heiz-und nebenkosten. das ist schon ein spitzenwert in deutschland.


    hinzuverdienstöglichkeiten sind nicht geändert worden, wenn überhaupt, dann im zuge der neuordnung für hartz4 ab 01.01.11 laut gerichtsurteil des verfassungsgerichtes von letzter woche. aber dass es dann nun mehr geben wird, da ist wohl nur ein wunschtraum aller hartz4er.

    also man muss schon einen ausweis vorlegen und eine unterschrift leisten, um hier in deutschland ein konto eröffnen. zudem ist sicher auch ein freistellungsauftrag fürs konto gegeben worden, der auch vom kontoinhaber unterschrieben werden muss. so einfach kann man sich da nicht rausreden.

    keep cool, gale!


    nochmals für alle:


    weder hartz4 als ganzes, noch die höhe der derzeit gültigen regelsätze, auch die von kindern, wurden vom bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, sondern lediglich die art und weise der berechnungsgrundlage.
    wie schon angedeutet, kann das durchaus zur folge haben, dass die regelsätze zum 01.01.2011 fallen und es wieder zur alten reglung (wie bei der sozialhilfe) kommt, dass eventueller sonderbedarf gesondert beantragt werden muß.

    sollte nach deiner meinung ein fall von(schwerer) vernachlässigung vorliegen, so müsstest du dich mit dem zuständigen jugendamt in verbindung setzen und im äußersten fall vor einem familiengericht sogar das erziehungsrecht beantragen.

    für den sohn bist du bis zu seiner wirtschaftlichen selbstständigkeit (beendigung einer ausbildung) weiterhin zum unterhalt verpflichtet. egal ob die frau nun schuld an deinen schulden hat oder nicht.

    pkw darf einen wert von 7500 € nicht überschreiten.
    das vermögen auf das du permanent zugriff hast, darf die besagten 6000 plus 750 € nicht überschreiten.
    bei versicherungen und anderen geldanlagen, die erst mit eintritt ins rentenalter fällig werden gibt es noch einmal einen freibetrag von 250 € pro lebensjahr, also in deinem fall sind dass derzeit 10000 €.(rückkaufwert)
    im koalitionsvertrag ist geschrieben, dass sich dieser wert auf 750 € pro lebensjahr erhöhen soll. aber es ist noch nicht beschlossen und steht auch nicht auf der agenda der bundesregierung.

    Zitat

    wenn vorher 10 Leute ein Auto zusammen bauen, sollen es in Zukunft 5 Leute bewerkstelligen, nur wo bleiben dann die 5 Leute, die übrig bleiben? Denk mal drüber nach.


    na willste wieder zurück zu jägern, sammlern und fallenstellern?