Beiträge von Danielo

    ist schon richtig mit den 401 €. sie müsste sich bei 400 € selbst krankenversichern. das würde dann 150 euro kosten. ich finde das nett, dass der arbeitgeber das so mitmacht.


    Zitat

    was bringt der 1€ denn für die Rentenkasse ???


    wieso ein euro. sie zahlt für 401 euro beiträge in die rentenkasse!


    und 151 euro kann sie vom nettoeinkommen einbehalten.

    die arge arbeitet mit dem bundesamt für finanzen zusammen. dort sind alle konten und versicherungen registriert. hier mal eine zusammenfassung der entsprechenden behörden. glaubt bloß nicht, dass die nichts merken. es geht dabei nicht um die höhe der vermögen, sondern letztlich darum, dass die betroffenen noch weitere konten/depots haben. und dann kann die arge davon die kontoauszüge verlangen.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Finanzen

    also mit dem derzeitigen einkommen(dein gehalt und der 250 €-job und kindergeld) müsst ihr auskommen. versicherungen und private kreditschulden interessieren keinen.
    aber wenn das zweite kind da ist, besteht und deine frau dann keine nebentätigkeit mehr ausüben kann, dann habt ihr bei dem einkommen anspruch auf ergänzendes hartz4.

    Zitat

    daß Sanktionen innerhalb einer BG nur dem jenigen auferlegbar und zu vollstrecken sind, der sie verursacht hat.


    genauso ist es. und kinder werden natürlich in keinster art und weise sanktioniert. man darf dir weder die miete streichen, noch evt. regelsätze für die kinder.

    Zitat

    Und das Gute daran ist, für das zweite Konto brauchst du nicht die Kontoauszüge vorlegen


    also wenn die arge dahinter steigt und geld oder verdächtige bewegungen auf weitere konten vermutet, dann muss an schon kontoauszüge vorlegen. selbst wenn man nur zeichnungsberechtigt für ein fremdes konto ist,(wird auch von den argen überprüft) dann verlangen die die kontoauszüge.
    so einfach machen die es einen nun nicht mit dem geldverstecken.

    pro lebensjahr 150 € sowie 750 € für notfälle.
    weiterhin pro lebensjahr derzeit noch 250 € in geld oder kapitalanlagen, die erst mit dem eintritt ins rentenalter zur verfügung stehen. es ist davon auszugehen, dass sich dieser betrag in nächster zeit auf 750 € erhöhen wird.

    den privatkredit solltest du per kopie eines entsprechenden kreditvertrages nachweisen und dazu auch kontoauszüge vorlegen, die den eingang der kreditsumme auf dein konto nachweisen. falls du schon begonnen hast, den kredit zu tilgen wären auch diese kontoauszüge vorzulegen.
    schlechte karten hättest du allerdings, wenn du nun behaupten würdest, dass das ganze kreditverfahren und deren zahlungen in bar abgewickelt worden sind. das ist wenig transparent und unglaubwürdig, zumal du ja die kreditkosten (Zinsen) als geschäftsausgaben absetzen könntest. nun sag bloß nicht, dass der Kredit zinslos ist.
    zur erstattung betriebskosten(sofern dies angemessen sind) von deiner alten wohnung genügt die kopie der abrechnung mit einem formlosen schreiben.

    eine evt. steuerrückzahlung würde man dir dann in dem monat anrechnen, in dem dir das finanzamt das geld überweist. ob du verpflichtet bist eine steuererklärung abzugeben, hängt von der höhe deines einkommens und von deinen lebensumständen ab sowie der tatsache, ob du im letzten jahr sozialleistungen bezogen hast. es geht ja sicher um die steuererklärung des jahres 2009. somit hast du aber noch bis zum
    31.mai zeit. ehe dass dann berechnet wurde und die ein guthaben überwiesen wird vergehen sicher ein paar monate. da wirst du dann sicher nicht mehr im alg2-bezug stehen und somit kann die arge dir das auch nicht anrechnen.

    es sind 3100 euro für kinder:


    wie lirafe schrieb ist es schon richtig:


    Zitat

    dass du dann (selbstverständlich) zwar für das Kind aufkommen mußt



    Zitat

    in den ersten drei Lebensjahren der Kinder noch Unterhalt für die Kindesmutterzahlen


    so wird es sein!