nach sgb2 bis er 25 jahre alt ist.
Beiträge von Danielo
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ist schon richtig mit den 401 €. sie müsste sich bei 400 € selbst krankenversichern. das würde dann 150 euro kosten. ich finde das nett, dass der arbeitgeber das so mitmacht.
Zitatwas bringt der 1€ denn für die Rentenkasse ???
wieso ein euro. sie zahlt für 401 euro beiträge in die rentenkasse!
und 151 euro kann sie vom nettoeinkommen einbehalten.
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ein jahr könnt ihr zur "probe" zusammen leben, als hausgeeinschaft. dann erst wird ihr einkommen in eine bedarfsgeeinschaft eingerechnet. hast derzeit anspruch auf 359 € und die hälfte der warmmiete, sofern angemessen.
für die kosten der neuen gemeinsamen wohnung kannst du hier schauen:http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/KdU-G-tersloh-Kreis---01.01.2008.pdf
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ausziehen und dich abmelden geht natürlich. hauptsache es reicht dann auch mit dem geld.
nein, erst wenn ihr verheiratet seid, geht eine familienversicherung.
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diese frage hast du doch gestern schon gestellt:
http://www.sozialleistungen.in…ann-uns-helfen-11642.html
und eine(meine) antwort erhalten. da kein weiterer geantwortet hat, scheinen die hier aktiven user eine ähnliche meinung zuvertreten.
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die arge arbeitet mit dem bundesamt für finanzen zusammen. dort sind alle konten und versicherungen registriert. hier mal eine zusammenfassung der entsprechenden behörden. glaubt bloß nicht, dass die nichts merken. es geht dabei nicht um die höhe der vermögen, sondern letztlich darum, dass die betroffenen noch weitere konten/depots haben. und dann kann die arge davon die kontoauszüge verlangen.
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wie alt bist du?
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nur mal so, die frage von pepsie.maren ist von mai 2008. mittlerweile sind die kinder volljährig und haben ihren eigenen hausstand gegründet bzw. die lahna lebt inzwischen in amerika.:D
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also mit dem derzeitigen einkommen(dein gehalt und der 250 €-job und kindergeld) müsst ihr auskommen. versicherungen und private kreditschulden interessieren keinen.
aber wenn das zweite kind da ist, besteht und deine frau dann keine nebentätigkeit mehr ausüben kann, dann habt ihr bei dem einkommen anspruch auf ergänzendes hartz4. -
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Zitat
Und das Gute daran ist, für das zweite Konto brauchst du nicht die Kontoauszüge vorlegen
also wenn die arge dahinter steigt und geld oder verdächtige bewegungen auf weitere konten vermutet, dann muss an schon kontoauszüge vorlegen. selbst wenn man nur zeichnungsberechtigt für ein fremdes konto ist,(wird auch von den argen überprüft) dann verlangen die die kontoauszüge.
so einfach machen die es einen nun nicht mit dem geldverstecken. -
pro lebensjahr 150 € sowie 750 € für notfälle.
weiterhin pro lebensjahr derzeit noch 250 € in geld oder kapitalanlagen, die erst mit dem eintritt ins rentenalter zur verfügung stehen. es ist davon auszugehen, dass sich dieser betrag in nächster zeit auf 750 € erhöhen wird. -
Zitat
Mit welcher Unverfrorenheit manche Sachbearbeiter ihre Unqualifizierung verschleiern
nein, nicht der sachbearbeiter, sondern:
ZitatZumindest fragen die in den Antragsformularen
also ein unverfrorenes stück papier!:p
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da sehe ich keine chance für dich. die wohnung ist mit 4 zimmern groß genug für 4 personen und soziale verwerfungen(psychische oder physische gewalt) scheint es bei euch auch nicht zugeben. ein permanent schreiendes baby ist auch kein grund.
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den privatkredit solltest du per kopie eines entsprechenden kreditvertrages nachweisen und dazu auch kontoauszüge vorlegen, die den eingang der kreditsumme auf dein konto nachweisen. falls du schon begonnen hast, den kredit zu tilgen wären auch diese kontoauszüge vorzulegen.
schlechte karten hättest du allerdings, wenn du nun behaupten würdest, dass das ganze kreditverfahren und deren zahlungen in bar abgewickelt worden sind. das ist wenig transparent und unglaubwürdig, zumal du ja die kreditkosten (Zinsen) als geschäftsausgaben absetzen könntest. nun sag bloß nicht, dass der Kredit zinslos ist.
zur erstattung betriebskosten(sofern dies angemessen sind) von deiner alten wohnung genügt die kopie der abrechnung mit einem formlosen schreiben. -
eine evt. steuerrückzahlung würde man dir dann in dem monat anrechnen, in dem dir das finanzamt das geld überweist. ob du verpflichtet bist eine steuererklärung abzugeben, hängt von der höhe deines einkommens und von deinen lebensumständen ab sowie der tatsache, ob du im letzten jahr sozialleistungen bezogen hast. es geht ja sicher um die steuererklärung des jahres 2009. somit hast du aber noch bis zum
31.mai zeit. ehe dass dann berechnet wurde und die ein guthaben überwiesen wird vergehen sicher ein paar monate. da wirst du dann sicher nicht mehr im alg2-bezug stehen und somit kann die arge dir das auch nicht anrechnen. -
nein, wenn du alle unterlagen rechtzeitig abgegeben hast und die arge deinen bescheid pünktlich fertig hat, so bekommst du ende februar dein alg1 und alg2 entsprechend überwiesen.
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es sind 3100 euro für kinder:
ZitatSie dürfen als Empfänger von Hartz 4 unter folgenden Bedingungen Vermögen haben:
•für hilfebedürftige minderjährige Kinder liegt der Freibetrag bei 3100 Euro. Freibetrag heißt, soviel dürfen Sie haben und bekommen dennoch Hartz4 - aber mehr darf's nicht sein.
•bei Erwachsenen wird der Freibetrag wie folgt berechnet: Anzahl der Lebensjahre x 150 Euro - mindestens aber auch hier 3100 Euro und und maximal 9750 Euro.
•Für jedes Mitglied einer BG gilt über die (mindestens) 3100 EUR Grundfreibetrag hinaus ein Betrag von 750 EUR für notwendige Anschaffungen.
•zusätzlich können Sie nach der Formel "250 Euro x Lebensjahre" für eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ansparen. Bedingung: die Versicherung wird erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Diese Bedingung muss im Versicherungsvertrag stehen - das Arbeitsamt prüft. Die Höchstgrenze dieses Freibetrags liegt bei 16.250 Euro.
•Andere Geldanlagen und alles, was Sie ansonsten zu Bargeld gemacht haben, ist nicht geschützt. Erst wenn es weg ist, kommt Geld vom Amt.
Oberhalb der Freibeträge wird Ihr Vermögen mit den Hartz 4 Zahlungen verrechnet und wie Einkommen gewertet: Bevor Sie Geld vom Amt sehen, müssen Sie das Vermögen aufbrauchen. -